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CRANACHS BÜRGERLICHER AUFSTIEG

Aus Cranachs Wappenbrief

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Herzog zu Sachsen, ^ -t Jo6
des Heiligen Römischen Reiches Erzmarschall und Seite 14
Kurfürst . . .

. . . Als haben wir angesehen unseres Dieners und lieben
Getreuen Lucas von Cranach Ehrbarkeit, Kunst und
Redlichkeit, auch die angenehmen und gefälligen
Dienste, so er uns oftmals williglich getan, dazu, daß er
Römischer Königlicher Majestät, dem Heiligen Reich,
uns und unseren Erben, Fürstentümern und Landen
in künftigen Zeiten getreue und nützliche Dienste wohl
tun mag und soll, und darum in kraft der obberührten
unserer Begnadung und Freiheit 1 mit wohlbedachtem
Mut und gutem Rat demselben Lucas von Cranach
dieses nachbenannte Kleinod und Wappen, mit Namen
ein gelen 2 Schild, darinnen eine schwarze Schlange,
habend in der Mitte zwei schwarze Fledermausflügel,
auf dem Haupt eine rote Krone und in dem Mund ein
gülden Ringlein, darinnen ein Rubinsteinlein, und auf
dem Schild einen Helm mit einer schwarzen und gelen
Helmdecke, und auf dem Helm ein gelber Pausch, von
Dornen gewunden, darauf aber eine Schlange ist zu
gleichermaß im Schilde, wie denn das inmitten dieses
Briefes eigentlicher gemalt und mit Farben aus- Titelbild
gestrichen ist, gnädiglich verliehen und gegeben, ver-
leihen und geben ihm die hiermit in kraft dieses Briefes

1 Nimmt Bezug auf eine hier weggelassene, im Original im
Wortlaut angeführte Vollmacht Kaiser Maximilians vom
8. August 1500 an Kurfürst Friedrich, wodurch diesem das
sonst dem Kaiser vorbehaltene Recht der Wappenverleihung
erteilt worden war.

2 D. h.: hellgelbes.

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