nichts derartiges zu befürchten ist) schreibst und uns
Nachricht gibst, damit wir auf diese Weise der Pflicht
brüderlichen Trostes genügen. Nichts muß nämlich
zarter behandelt werden als ein schuldbewußtes Ge-
wissen, das sich selbst Strafe genug ist. Lebe wohl und
bete für mich! Wittenberg, 1523, 3. Montag nach Oculi.
Martin Luiher
67
Nachricht gibst, damit wir auf diese Weise der Pflicht
brüderlichen Trostes genügen. Nichts muß nämlich
zarter behandelt werden als ein schuldbewußtes Ge-
wissen, das sich selbst Strafe genug ist. Lebe wohl und
bete für mich! Wittenberg, 1523, 3. Montag nach Oculi.
Martin Luiher
67