Baumsarg war grob nord-süd-ausgerichtet und enthielt an Bei-
gaben ein Messer (Taf. 97, 5). Eines der orientierten Gräber
barg außer einer Perlenkette ebenfalls ein Messer sowie Na-
deln und eine Nadelbüchse (Taf. 97, 1-4). Die Ausrichtung des
vierten Grabes ist nicht bekannt. Es sollen sich darin außer
Skelettresten auch Scherben eines Gefäßes gefunden haben.
Die orientierten Grabfunde von OFFLEBEN weist Kleemann
seiner Stufe IV (760/70 bis 800/10) zu853. Das nord-süd-aus-
gerichtete Grab enthielt keine datierenden Objekte. Auch die
zeitliche Stellung des vierten Grabes mit der mutmaßlichen
Gefäßbeigabe ist unbekannt.
Nach V Zedelius wurde aus diesem Bestattungsplatz mögli-
cherweise auch ein goldener Münzanhänger (Taf. 97,6) gebor-
gen, der aus einem „alten Grabfund von Offleben" stammen
soll854. Zedelius identifizierte die Münze als eine Nach-
ahmung eines Solidus des Zeno (474-491). Der fragliche „alte
Grabfund" dürfte aufgrund der Datierung der Münze dem 5.
oder 6. Jh. zuzuordnen sein. Der Münzanhänger könnte aller-
dings auch aus einer Nekropole stammen, die 1896 beim
Chausseebau „zwischen Offleben und Hötensleben" (s. Karte
27) erfaßt worden ist. Damals wurde an einer heute nicht mehr
näher lokalisierbaren Stelle ein „menschliches Skelett ohne
Kopf" neben einer „20 cm hohen Urne mit eingeschnittenen
Verzierungen" entdeckt855.
1 7.5. QUERUM (66)
Auf dem „Sandberg" bei QUERUM (Karten 24 u. 22, Nr. 66),
einer nördlich des Ortes gelegenen Anhöhe, sind zehn orien-
tierte Körpergräber dokumentiert worden. Die Bestattungen
waren bis auf ein Grab mit einer Scheibenfibel des wohl 9. Jhs.
beigabenlos856. Eine als Lesefund geborgene zweite Schei-
benfibel aus dem 9. oder 10. Jh. dürfte ebenfalls aus einem
Grab stammen857.
Anhand der Datierung der Scheibenfibeln kommt eine zeitli-
che Einordnung der Körpergräber ab den Stufen V und VI
(800/10 bis 860/70) nach Kleemann in Frage858. Neben den
Resten eines eisenzeitlichen Urnenfriedhofs sind auf dem
„Sandberg" auch Spuren eines frühgeschichtlichen Brandbe-
stattungsplatzes beobachtet worden. Er ist in Katalog I unter
der Nummer 37 verzeichnet (s. auch Kap. 4).
KLEEMANN 1992, Abb. 22.
854 V Zedelius, Alte und neue Funde von Goldmünzen aus Niedersach-
sen. NNU 46, 1977, 358, Nr. 8.
855 S. Katalog lll.
856 Grab 4 (WEBER 1990, Abb. 27 unten). Die Fibel wird in der Zusam-
menstellung von FRICK 1993, 359 erwähnt. Frick zählt das Stück
zu seinen „Kreuzemailfibeln in Grubenemail - Typ 4", für die er
datierende Befundzusammenhänge des 9. Jhs. verzeichnet. Die von
Frick angeführten Befunde, die auf eine mögliche Datierung auch in
das 10 Jh. hinweisen, scheinen mir nicht überzeugend.
857 WEBER 1990, Abb. 10. Die Fibel findet sich bei FRICK 1993,392,
als „Münzfibel unbestimmbaren Typs" verzeichnet. Für die Datie-
rung kommen das 9. oder 10. Jh. in Frage.
858 KLEEMANN 1992, Abb. 23.
1 7.6. ATZUM (51), BRAUNSCHWEIG, GRONAU,
HOHNSLEBEN, NETTLINGEN (61), NEU-
BÜDDENSTEDT, OTHFRESEN (65), REM-
LINGEN, RÖSSING, SARSTEDT, SCHÖP-
PENSTEDT, WERLABURGDORF und
WOLTWIESCHE
Mit Ausnahme des Friedhofes bei REMLINGEN, der mit
insgesamt 61 Gräbern vermutlich vollständig erfaßt worden
ist, sind auch von diesen Bestattungsplätzen (Karte 24) nur
Ausschnitte freigelegt worden. Die Zahl der entdeckten Grä-
ber reicht von nur einer Bestattung wie im Fall von RÖSSING
bis zu über 470 Beisetzungen, die von dem bei HOHNSLE-
BEN (Karte 27) dokumentierten Friedhof überliefert sind.
Der Anteil beigabenführender Gräber ist schwer zu quan-
tifizieren. Er kann aber nicht allzu hoch gewesen sein. So fan-
den sich auf dem Friedhof in BRAUNSCHWEIG in nur 3 von
36 freigelegten Gräbern Gegenstände. Auch auf dem Bestat-
tungsplatz von REMLINGEN enthielten nur 7 von 45 doku-
mentierten Körpergräbern Beigaben. Von den 25 bei NEU-
BÜDDENSTEDT (s. auch Karte 27) geborgenen Gräbern
führten 7 Beigaben. Ein ähnliches Verhältnis, nämlich 5 beiga-
benführende zu 20 beigabenlosen Gräbern, ist auch für den
Friedhofvon OTHFRESEN (65) (Karte 15) festzustellen. Auf
dem bei HOHNSLEBEN entdeckten Gräberfeld, wo über 470
Bestattungen beobachtet wurden, sollen insgesamt nur 12 oder
13 Messerklingen und einige andere Dinge geborgen worden
sein. Bei den meisten der aus diesen wenigen Gräbern ge-
borgenen „Beigaben" handelt es sich um Trachtbestandteile
oder Schmuckstücke (s. hierzu Katalog III). Mit „echten"
Grabbeigaben waren nur einzelne Beisetzungen versehen.
Den Toten waren in diesen Fällen Geräte wie Messer, Kämme
oder Pinzetten und vereinzelt auch Keramikgefäße859, im Fall
zweier Gräber aus SARSTEDT und WERLABURGDORF
auch Waffen beigegeben worden. Die in BRAUNSCHWEIG
bestatteten Toten waren im Umfeld einer frühen Kirche und
alle ohne echte Grabbeigaben begraben worden. Selbst das
Vorkommen von Schmuckstücken bzw. Trachtbestandteilen in
Form von Scheibenfibeln stellt dort eine Ausnahme dar.
Wie in einem christlichen Umfeld zu erwarten, sind auf dem
Braunschweiger „Kirchhof" ausschließlich orientierte Gräber
angelegt worden. Auch von den Friedhöfen bei GRONAU,
NETTLINGEN (61), OTHFRESEN (65), RÖSSING,
SCHÖPPENSTEDT, WERLABURGDORF, ATZUM (51),
WOLTWIESCHE und NEU-BÜDDENSTEDT sind nur
orientierte Beisetzungen bekannt geworden. Ob ein „östlich"
von NEU-BÜDDENSTEDT freigelegtes, süd-nord-ausge-
richtetes und offenbar frühmittelalterliches Körpergrab zur
selben Nekropole wie die orientierten Gräber gehört hat, ist
nicht zu rekonstruieren860. Auf den Friedhöfen bei HOHNS-
LEBEN, REMLINGEN und SARSTEDT überwiegen eben-
falls orientierte Bestattungen, aber andere Ausrichtungen sind
überliefert. Von HOHNSLEBEN wird auch berichtet, daß in
einem Teil dieses Gräberfeldes Tote in „unterschiedlicher"
Ausrichtung beigesetzt worden sind, während in einem an-
deren Bezirk nur orientierte Gräber vermerkt wurden. Im Fall
von REMLINGEN waren 40 von 45 dokumentierten Gräbern
orientiert, in vier Fällen lag der Kopf der Toten im Osten und
ein Grab war nord-süd-ausgerichtet. Auf dem Bestattungs-
platz bei SARSTEDT war zumindest ein Leichnam mit dem
Kopf nach Südwesten beigesetzt worden.
859 Je ein Gefäß aus je einem Körpergrab der Bestattungsplätze bei
NETTLINGEN (61) und SCHÖPPENSTEDT.
860 Das fragliche Grab barg als einzige Beigabe ein Messer.
97
gaben ein Messer (Taf. 97, 5). Eines der orientierten Gräber
barg außer einer Perlenkette ebenfalls ein Messer sowie Na-
deln und eine Nadelbüchse (Taf. 97, 1-4). Die Ausrichtung des
vierten Grabes ist nicht bekannt. Es sollen sich darin außer
Skelettresten auch Scherben eines Gefäßes gefunden haben.
Die orientierten Grabfunde von OFFLEBEN weist Kleemann
seiner Stufe IV (760/70 bis 800/10) zu853. Das nord-süd-aus-
gerichtete Grab enthielt keine datierenden Objekte. Auch die
zeitliche Stellung des vierten Grabes mit der mutmaßlichen
Gefäßbeigabe ist unbekannt.
Nach V Zedelius wurde aus diesem Bestattungsplatz mögli-
cherweise auch ein goldener Münzanhänger (Taf. 97,6) gebor-
gen, der aus einem „alten Grabfund von Offleben" stammen
soll854. Zedelius identifizierte die Münze als eine Nach-
ahmung eines Solidus des Zeno (474-491). Der fragliche „alte
Grabfund" dürfte aufgrund der Datierung der Münze dem 5.
oder 6. Jh. zuzuordnen sein. Der Münzanhänger könnte aller-
dings auch aus einer Nekropole stammen, die 1896 beim
Chausseebau „zwischen Offleben und Hötensleben" (s. Karte
27) erfaßt worden ist. Damals wurde an einer heute nicht mehr
näher lokalisierbaren Stelle ein „menschliches Skelett ohne
Kopf" neben einer „20 cm hohen Urne mit eingeschnittenen
Verzierungen" entdeckt855.
1 7.5. QUERUM (66)
Auf dem „Sandberg" bei QUERUM (Karten 24 u. 22, Nr. 66),
einer nördlich des Ortes gelegenen Anhöhe, sind zehn orien-
tierte Körpergräber dokumentiert worden. Die Bestattungen
waren bis auf ein Grab mit einer Scheibenfibel des wohl 9. Jhs.
beigabenlos856. Eine als Lesefund geborgene zweite Schei-
benfibel aus dem 9. oder 10. Jh. dürfte ebenfalls aus einem
Grab stammen857.
Anhand der Datierung der Scheibenfibeln kommt eine zeitli-
che Einordnung der Körpergräber ab den Stufen V und VI
(800/10 bis 860/70) nach Kleemann in Frage858. Neben den
Resten eines eisenzeitlichen Urnenfriedhofs sind auf dem
„Sandberg" auch Spuren eines frühgeschichtlichen Brandbe-
stattungsplatzes beobachtet worden. Er ist in Katalog I unter
der Nummer 37 verzeichnet (s. auch Kap. 4).
KLEEMANN 1992, Abb. 22.
854 V Zedelius, Alte und neue Funde von Goldmünzen aus Niedersach-
sen. NNU 46, 1977, 358, Nr. 8.
855 S. Katalog lll.
856 Grab 4 (WEBER 1990, Abb. 27 unten). Die Fibel wird in der Zusam-
menstellung von FRICK 1993, 359 erwähnt. Frick zählt das Stück
zu seinen „Kreuzemailfibeln in Grubenemail - Typ 4", für die er
datierende Befundzusammenhänge des 9. Jhs. verzeichnet. Die von
Frick angeführten Befunde, die auf eine mögliche Datierung auch in
das 10 Jh. hinweisen, scheinen mir nicht überzeugend.
857 WEBER 1990, Abb. 10. Die Fibel findet sich bei FRICK 1993,392,
als „Münzfibel unbestimmbaren Typs" verzeichnet. Für die Datie-
rung kommen das 9. oder 10. Jh. in Frage.
858 KLEEMANN 1992, Abb. 23.
1 7.6. ATZUM (51), BRAUNSCHWEIG, GRONAU,
HOHNSLEBEN, NETTLINGEN (61), NEU-
BÜDDENSTEDT, OTHFRESEN (65), REM-
LINGEN, RÖSSING, SARSTEDT, SCHÖP-
PENSTEDT, WERLABURGDORF und
WOLTWIESCHE
Mit Ausnahme des Friedhofes bei REMLINGEN, der mit
insgesamt 61 Gräbern vermutlich vollständig erfaßt worden
ist, sind auch von diesen Bestattungsplätzen (Karte 24) nur
Ausschnitte freigelegt worden. Die Zahl der entdeckten Grä-
ber reicht von nur einer Bestattung wie im Fall von RÖSSING
bis zu über 470 Beisetzungen, die von dem bei HOHNSLE-
BEN (Karte 27) dokumentierten Friedhof überliefert sind.
Der Anteil beigabenführender Gräber ist schwer zu quan-
tifizieren. Er kann aber nicht allzu hoch gewesen sein. So fan-
den sich auf dem Friedhof in BRAUNSCHWEIG in nur 3 von
36 freigelegten Gräbern Gegenstände. Auch auf dem Bestat-
tungsplatz von REMLINGEN enthielten nur 7 von 45 doku-
mentierten Körpergräbern Beigaben. Von den 25 bei NEU-
BÜDDENSTEDT (s. auch Karte 27) geborgenen Gräbern
führten 7 Beigaben. Ein ähnliches Verhältnis, nämlich 5 beiga-
benführende zu 20 beigabenlosen Gräbern, ist auch für den
Friedhofvon OTHFRESEN (65) (Karte 15) festzustellen. Auf
dem bei HOHNSLEBEN entdeckten Gräberfeld, wo über 470
Bestattungen beobachtet wurden, sollen insgesamt nur 12 oder
13 Messerklingen und einige andere Dinge geborgen worden
sein. Bei den meisten der aus diesen wenigen Gräbern ge-
borgenen „Beigaben" handelt es sich um Trachtbestandteile
oder Schmuckstücke (s. hierzu Katalog III). Mit „echten"
Grabbeigaben waren nur einzelne Beisetzungen versehen.
Den Toten waren in diesen Fällen Geräte wie Messer, Kämme
oder Pinzetten und vereinzelt auch Keramikgefäße859, im Fall
zweier Gräber aus SARSTEDT und WERLABURGDORF
auch Waffen beigegeben worden. Die in BRAUNSCHWEIG
bestatteten Toten waren im Umfeld einer frühen Kirche und
alle ohne echte Grabbeigaben begraben worden. Selbst das
Vorkommen von Schmuckstücken bzw. Trachtbestandteilen in
Form von Scheibenfibeln stellt dort eine Ausnahme dar.
Wie in einem christlichen Umfeld zu erwarten, sind auf dem
Braunschweiger „Kirchhof" ausschließlich orientierte Gräber
angelegt worden. Auch von den Friedhöfen bei GRONAU,
NETTLINGEN (61), OTHFRESEN (65), RÖSSING,
SCHÖPPENSTEDT, WERLABURGDORF, ATZUM (51),
WOLTWIESCHE und NEU-BÜDDENSTEDT sind nur
orientierte Beisetzungen bekannt geworden. Ob ein „östlich"
von NEU-BÜDDENSTEDT freigelegtes, süd-nord-ausge-
richtetes und offenbar frühmittelalterliches Körpergrab zur
selben Nekropole wie die orientierten Gräber gehört hat, ist
nicht zu rekonstruieren860. Auf den Friedhöfen bei HOHNS-
LEBEN, REMLINGEN und SARSTEDT überwiegen eben-
falls orientierte Bestattungen, aber andere Ausrichtungen sind
überliefert. Von HOHNSLEBEN wird auch berichtet, daß in
einem Teil dieses Gräberfeldes Tote in „unterschiedlicher"
Ausrichtung beigesetzt worden sind, während in einem an-
deren Bezirk nur orientierte Gräber vermerkt wurden. Im Fall
von REMLINGEN waren 40 von 45 dokumentierten Gräbern
orientiert, in vier Fällen lag der Kopf der Toten im Osten und
ein Grab war nord-süd-ausgerichtet. Auf dem Bestattungs-
platz bei SARSTEDT war zumindest ein Leichnam mit dem
Kopf nach Südwesten beigesetzt worden.
859 Je ein Gefäß aus je einem Körpergrab der Bestattungsplätze bei
NETTLINGEN (61) und SCHÖPPENSTEDT.
860 Das fragliche Grab barg als einzige Beigabe ein Messer.
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