schank, und hierfür übernimmt die Ausstellungs-
leitung selbst die Garantie.
Für die Unterkunft der Ausstellungsbe-
sucher zur Nachtzeit hat der Verkehrsverein Mann-
heim e. V. die weiteste Vorsorge getroffen. Es
sind in den Hotels bis zu 800 Betten vorhanden,
die bei normalem Fremdenbesuch unbesetzt bleiben,
es sind ausserdem auf dem Wohnungsbureau im
Bahnhof ständig zwischen 2- bis 3000 Fremden-
zimmer angemeldet, und es stehen auch
Massenquartiere zur Verfügung. Wenn man be-
rücksichtigt, dass die in der nächsten Nähe woh-
nenden Ausstellungsbesucher infolge der günstigen
Eisenbahnverbindung noch abends ihren Wohnort
erreichen können, und dass man bei ausserordent-
lichem Andrang auch noch die Hotels und Privat-
logis in Ludwigshafen und Heidelberg in Reserve
hat, so muss man anerkennen, dass für Woh-
nungen ausreichend Vorsorge getroffen ist.
Der Besucher sei dann noch auf die polizei-
liche Ordnung hingewiesen, die seitens des
Grossh. Bezirksamts während der Ausstellungszeit
erlassen ist, und die an verschiedenen Stellen
innerhalb und ausserhalb der Ausstellung ange-
schlagen ist.
leitung selbst die Garantie.
Für die Unterkunft der Ausstellungsbe-
sucher zur Nachtzeit hat der Verkehrsverein Mann-
heim e. V. die weiteste Vorsorge getroffen. Es
sind in den Hotels bis zu 800 Betten vorhanden,
die bei normalem Fremdenbesuch unbesetzt bleiben,
es sind ausserdem auf dem Wohnungsbureau im
Bahnhof ständig zwischen 2- bis 3000 Fremden-
zimmer angemeldet, und es stehen auch
Massenquartiere zur Verfügung. Wenn man be-
rücksichtigt, dass die in der nächsten Nähe woh-
nenden Ausstellungsbesucher infolge der günstigen
Eisenbahnverbindung noch abends ihren Wohnort
erreichen können, und dass man bei ausserordent-
lichem Andrang auch noch die Hotels und Privat-
logis in Ludwigshafen und Heidelberg in Reserve
hat, so muss man anerkennen, dass für Woh-
nungen ausreichend Vorsorge getroffen ist.
Der Besucher sei dann noch auf die polizei-
liche Ordnung hingewiesen, die seitens des
Grossh. Bezirksamts während der Ausstellungszeit
erlassen ist, und die an verschiedenen Stellen
innerhalb und ausserhalb der Ausstellung ange-
schlagen ist.