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Toepke, Gustav [Hrsg.]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (1. Teil): Von 1386 - 1553 ; nebst einem Anh. enth.: 1. Calendarium acad. vom Jahre 1387 ... — Heidelberg, 1884

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https://doi.org/10.11588/diglit.4059#0080
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2 Die Matrikel der Universität Heidelberg.

I. Magister Wilhelmus de Fontibus4, doctor Anglicus, Cantbergensis.
Mag. Matheus de Cracouia5, doctor in sacra theologia Pragensis.

letzteren vermerkt, es ist also das Magister-Verzeichniss ganz unberücksichtigt
gelassen; dann wieder sind die Magister doppelt eingetragen, sowohl in das be-
sondere als auch in das Scholaren-Verzeichniss; schliesslich hat man den Zweck
der Matrikel ganz ausser Acht gelassen und hat drei Personen, die- längst imina-
trikulirt waren, nochmals inscribirt, zwei davon, nachdem sie Doctoren, bez.
Professoren der Theologie in Heidelberg geworden waren, die dritte, nachdem sie
magister artium daselbst geworden war. Vergl. unten S. 3 A. 6 u. 7 und S. 9 A. 2.
In dieser Weise wechselte die Eintragung auf Fol. 1, lv ab, bis kein Platz da-
selbst mehr vorhanden war. Die letzte Inscription am angegebenen Orte, die des
Medieiners Petrus de Brega, ist vom Jahre 1397. Die Unkenntniss der erwähnten
Umstände nun hat bei den Schriftstellern, die die Matrikel früher benutzt haben,
zu den sonderbarsten Verwechselungen und Irrthümern Veranlassung gegeben.
So schreibt z. B. J. H. Hottinger, Oratio secularis de collegio sapientiae, Heidel-
berg 1656, S. 33: Sub primo rectore Marsilio de Inghen academiae sua dederunt
nomina doctores theologiae sex, licentiati iuris quinque, licentiati in medicina
totidem, magistri et baccalaurei quadraginta tres .... Toto vero primo a fun-
datione anno 524 cives academia htec ascivit. Diese Angaben sind von Späteren
wiederholt benutzt worden, so insbesondere auch von Hautz, der sie Wort für
Wort übersetzt seiner «Geschichte der Universität Heidelberg» I. 177 § 17 ein-
verleibt hat, nur mit dem Unterschiede, dass er, da ihm wohl doch einige Be-
denken aufsteigen mochten, «im ersten Jahre» schreibt, wo Hottinger «sub primo
rectore» hat. Richtiger wird dadurch die betreffende Stelle auch nicht. Es ver-
lohnt nicht, auf die verschiedenen Fehler, die Hottinger bei seinen qu. Angaben
untergelaufen sind, näher einzugehen. Thatsache ist, dass er angenommen hat,
dass alle auf Fol. 1, lv verzeichneten Personen im 1. Rectorate immatrikulirt
worden sind, und die Folge dieser Annahme ist, dass nicht eine der von ihm
gebrachten Zahlen auch nur annähernd richtig ist. Es sind unter dem
1. Rector, d. h. bis zum 23. März 1387, von den auf Fol. 1 Inscribirten auf-
genommen, wie aus der Tinte, Schrift — trotz der später, nachdem die Tinte
verblasst war, an einzelnen Stellen vorgenommenen Auffrischung — und sonstigen
Merkmalen (z. B. aus den mit einem rothen Querstriche versehenen Initialen)
ersichtlich ist:

a) von den Theologen: Reginaldus und So!tau;

b) von den Juristen: Noyt und Colenhusen;

c) von den Medicinern: "keiner (die qu. Rubrik wurde angelegt, aber frei-
gelassen);

d) von den Artisten und Baccalaureen der oberen Facultäten: sämmtliche,
also von Marsilius de Inghen bis Albertus Korner. Im Ganzen 14 Personen.
Dazu treten noch von Fol. lv die ersten Beiden. S. unten S. 8 A. 1. Die Ein-
tragung in die vorliegende Matrikel hat im Uebrigen erst nach Schluss des qu.
Rectorates durch einen Schreiber nach dem Concepte des Rectors stattgefunden.
Das Datum der Reception ist weder bei den eben Genannten noch bei den sonnt
auf Fol. 1, lv Eingetragenen angegeben, ich habe daher unten das, was sich über
die Zeit der Ankunft der Betreffenden in Heidelberg, bez. über die Zeit der
Intitulation aus den Acten u. s. w. ermitteln Hess, angemerkt. Im ersten Jahre
aber, d. b. bis zum 10. October 1387 (Ende des 3. Rectorates), sind immatrikulirt
im Ganzen 482 Personen, darunter 2 Doctoren der Theologie, 1 Doctor und
1 Licentiat der Jurisprudenz, 1 Licentiat der Medicin, der aber nicht Lehrer der
Medicin an der Universität wurde (er steht unter den Magistern der Philosophie.
S. unten S. 8 Z. 12, vergl. S. 5 A. 2), 27 Magister der Philosophie und Bacca-
laureen der oberen Facultäten und 24 Baccalaureen der Philosophie. Bei dieser
Zusammenstellung sind natürlich diejenigen, die mehr als einen akademischen
Grad besassen, nur einmal und zwar mit dem höchsten Grade berücksichtigt
Hat aber Hottinger unter dem 1. Jahre die Zeit bis zum 16. December 1387
(Ende des 4. Rectorates) verstanden, denn genau auf 1 Jahr lässt sich nach der
 
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