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Toepke, Gustav [Editor]
Die Matrikel der Universität Heidelberg (1. Teil): Von 1386 - 1553 ; nebst einem Anh. enth.: 1. Calendarium acad. vom Jahre 1387 ... — Heidelberg, 1884

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https://doi.org/10.11588/diglit.4059#0162
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84 Die Matrikel der Universität Heidelberg.

Petrus Hemmanni de Heydelberg. p.

Paulus Mackert de Traiecto superiori. dt.

Johannes Stephani de Lauatorio cler. Leodiensis dyoc. dt-

Octobris substitutus fui in vicerectorem per venerabilem virum magistrum Con-
radum de Susato, sacre theologie baccalarium, protunc vniuersitatis rectorem ...
Item XXV die (Octobris) exiuit magister Conradus de Susato, rector protunc
vniuersitatis, cum rotulo eiusdem mensis subscripti in nomine domini patris et
fllij et Spiritus sancti». A. U. I. 76v 77. Heinrich von Hessen vertrat den Rector
bis zum Schlüsse des Rectorates, da derselbe erst 1402" von seiner Reise zurück-
kehrte. Er wird zuerst Mitte März wieder als anwesend in H. aufgeführt. Ob
er nach Rom gelangt ist und den Rotulus abgeliefert hat oder nicht, darüber
verlautet nichts. Ueber den qu. Rotulus u. s. w. vergl. im Uebrigen A. IT. I. 75v—78.
Die Darstellung bei Hautz a. a. O. I. 230 enthält der Irrthümer mehrere. Der
im Universitätsarchive Sehr. II P. 3 No. 12 befindliche Rotulus z. B. ist offenbar
mit dem obigen identisch. Die Eingangsworte des ersteren besagen ausdrücklich,
dass er unter dem Rectorate Conrad Koler's von Soest ahgefasst ist, und dieser
war 1401 Rector und nicht 1404; auch findet sich von den nach dem 20. October
1401 immatrikulirten Personen keine auf dem Rotulus, wohl aber sind noch von
den kurz vor diesem Termine Intitulirten verschiedene inrotulirt. Der qu. Rotulus
kann darnach auch nicht in einem der anderen Rectorate des p. Koler (1397 und
1410) aufgestellt sein. Die Aufschrift «Rotula Academiae ad Pontiflcem Bonifacium
missa nomine Ruperti Regis Romanorum pro graeiis exspeetativis A° 1404», nach
welcher sich Hautz gerichtet hat, ist erst in späterer Zeit ausweislich der Schrift
beigefügt und ist unrichtig. 1404 wurde überhaupt kein Rotulus abgeschickt; den
nächsten nach dem von 1401, den von 1405, hatte Nicolaus de Bettenberg nach
Rom zu bringen, sein Begleiter war Conrad Koler. Vergl. A. U. I. 84v 85. Dass
der Rotulus von 1401 noch in diesem Jahre abgesandt wurde, geht aus der oben
citirten Stelle hervor. Wie aber ist seine Anwesenheit im Universitätsarchive
zu erklären? Da offenbar das Original und nicht etwa eine Copie vorliegt, so
muss ihn K. wieder zurückgebracht haben. Es ist A. U. I. 75v unterm 29/7 1401
bemerkt: quod rotulus mitteretur ad promotionem doctorum et magistrorum et
scolarium promoueri cupientium, presertim quia a prineipio coronationis domini
Bonifatij noni nullus rotulus missus fuerat (s. oben S. 38 A. 4), et etiam quia
Serenissimus dominus noster Rupertus, dei gracia Romanorum rex, Ytaliam et
eonsequenter curiam Romanam foret ingressurus, de cuius conniuentia et amiculo
dictorum doctorum et magistrorum vniuersitas confidebat singulari. Der Gesandte
der Universität wurde angewiesen, sich dem Könige anzuschliessen: er sollte
seinen Aufenthalt bei der römischen Curie nach den Befehlen R.'s. und den Rath-
schlägen der Räthe desselben einrichten (I. 76. 1. c. 4/9 1401). (K. reiste dem
schon Mitte September nach Italien aufgebrochenen Könige nach. Zur Zeit seiner
Abreise war dieser bereits bei Brescia—21. Oct.— geschlagen, wovon man in H.
natürlich noch nichts wusste.) Ruprecht's Römerzug nun scheiterte bekanntlich.
Als sich die Aussichten in Italien für R. immer trübseliger gestalteten und die
Hoffnung auf eine Unterstützung der Anliegen der Universität beim Papste seitens
desselben, dem ja selber die päpstliche Anerkennung und die Kaiserkrone versagt
wurde, eine immer geringere wurde, wird es Koler, der sich bis dahin im Gefolge
R.'s aufgehalten und den Verlauf der Expedition desselben abgewartet hatte, für
das Gerathenste gehalten haben, mit dem Rotulus heimzukehren; oder R. selbst
hat es ihm anbefohlen. Möglich ist es auch, dass K. allein nach Rom gegangen
ist und dass man dort die Annahme des Rotulus, an dessen Spitze steht, das»
ihn Ruprecht «ad honorem sui noui regiminis et corone sue imperialis» habe
aufstellen lassen, verweigert hat, damit aus der Annahme nicht auf eine ^JleT.
kennung R.'s geschlossen werden könne. Am 13. Januar 1402 erhielt die Uni-
versität einen Brief ihres Gesandten über den Stand der Sache, «cuius tenor era
talis, ut prius in libro papireo sub hoc rectoratu est notata (!)» A. U. I. 77T. &
wird hier auf den ursprünglichen, jetzt nicht mehr vorhandenen I. Band de
Universitäts-Acten (vergl. hinten Anh. I. d. I. Th.) verwiesen. In diesem Bneie
 
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