Verkäufsbedingungen
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in
Reichsmark (4,20 Reichsmark = 1 Dollar U.S. A.) und steht unter
der fachmännischen Leitung der unterzeichneten Firma durch
einen von dieser beauftragten Notar.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des
Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und et-
waige Schäden zu ersehen.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 3. Tage Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens
eine Woche nach der Versteigerung zu annullieren und vom säu-
migen Käufer wegen Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu ver-
langen.
Gesteigert wird bis zu 50 RM. um mindestens 1 RM., über
50 RM. um mindestens 5 RM., über 100 RM. um mindestens 10 RM.,
über 1000 RM. um mindestens 20 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käuferein Aufgeld
von 10°/o erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Durch
die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom
Grade der Erhaltung des ihn interessierenden Gegenstandes zu
überzeugen. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht
mehr berücksichtigt werden.
Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht auf Ge-
fahr des Käufers; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwa entstehenden Verlust oder Beschädigung.
Die im Katalog enthaltene Zuschreibung der zum Verkauf
gestellten Gegenstände wird nicht gewährleistet, insbesondere
nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie
bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschä-
digungen angegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe
aufzurufen, jedoch soll von der Reihenfolge nur ausnahmsweise
abgewichen werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom
10. jüli 1902).
Erfüllungsort und ausschl. Gerichtsstand ist Köln.
Kaufaufträge werden vom Unterzeichneten kostenlos über-
nommen.
Kunst - Auktionshaus
F. A. MENNA, KÖLN
Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Bezahlung in
Reichsmark (4,20 Reichsmark = 1 Dollar U.S. A.) und steht unter
der fachmännischen Leitung der unterzeichneten Firma durch
einen von dieser beauftragten Notar.
Das Eigentum geht erst mit der vollständigen Bezahlung des
Erstehungspreises, die Gefahr jedoch sofort nach erfolgtem Zu-
schlag auf den Käufer über.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und et-
waige Schäden zu ersehen.
Die unterzeichnete Firma behält sich das Recht vor, wenn nicht
spätestens am 3. Tage Zahlung erfolgt ist, den Verkauf frühestens
eine Woche nach der Versteigerung zu annullieren und vom säu-
migen Käufer wegen Nichterfüllung vollen Schadenersatz zu ver-
langen.
Gesteigert wird bis zu 50 RM. um mindestens 1 RM., über
50 RM. um mindestens 5 RM., über 100 RM. um mindestens 10 RM.,
über 1000 RM. um mindestens 20 RM.
Zur Zuschlagsumme wird vom Käuferein Aufgeld
von 10°/o erhoben.
Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Durch
die Besichtigung ist jedermann Gelegenheit gegeben, sich vom
Grade der Erhaltung des ihn interessierenden Gegenstandes zu
überzeugen. Nach erfolgtem Zuschlag können Reklamationen nicht
mehr berücksichtigt werden.
Die Aufbewahrung verkaufter Nummern geschieht auf Ge-
fahr des Käufers; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwa entstehenden Verlust oder Beschädigung.
Die im Katalog enthaltene Zuschreibung der zum Verkauf
gestellten Gegenstände wird nicht gewährleistet, insbesondere
nicht die Vollständigkeit einzelner Bücher und Werke. Soweit sie
bei der Katalogisierung bemerkt wurden, sind erhebliche Beschä-
digungen angegeben.
Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern
zu vereinigen und zu trennen und Nummern außerhalb der Reihe
aufzurufen, jedoch soll von der Reihenfolge nur ausnahmsweise
abgewichen werden.
Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren
Gebotes erfolglos bleibt, so entscheidet das Los (Verfügung vom
10. jüli 1902).
Erfüllungsort und ausschl. Gerichtsstand ist Köln.
Kaufaufträge werden vom Unterzeichneten kostenlos über-
nommen.
Kunst - Auktionshaus
F. A. MENNA, KÖLN