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Schlick, Jutta; Schneidmüller, Bernd [Begr.]; Weinfurter, Stefan [Begr.]
König, Fürsten und Reich: (1056 - 1159) ; Herrschaftsverständnis im Wandel — Mittelalter-Forschungen, Band 7: Stuttgart, 2001

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https://doi.org/10.11588/diglit.34721#0112
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96

Concorhta gcdesMe et regnt - Die wiedergefundene Eintracht (1125-1137)

wurde und in der sich vor allem die wiederhergestellte Eintracht von Großen und
Reichsoberhaupt bewähren mußte.
Anders als Heinrich V., der tief in der salischen Königstradition und Herr-
schaftsauffassung verwurzelt war, war Lothar die längste Zeit durch fürstliche Vor-
stellungen von Königsherrschaft und durch die Opposition gegen einen als schlecht
und ungerecht empfundenen König geprägt worden, kam also von einer völlig an-
deren Tradition her. Das wird sein Zusammenwirken mit den Reichsfürsten ent-
scheidend erleichtert und eine gemeinsame Basis geschaffen haben; zudem konnte
er frei von dynastischen Zwängen agieren. Die Chancen und Möglichkeiten, die sich
mit der Wahl des Süpplingenburgers für die Reichspolitik eröffneten, sind in der
Forschung lange Zeit vernachlässigt worden. Erst seit der Neubewertung Lo-
thars III. durch Franz-Josef Schmale, der sein Königtum von dem Stigma des
bedauerlichen Zwischenspiels^ zwischen der Herrschaft der beiden großen Dyna-
stien, der Salier und der Staufer, befreite^, konnten unter verschiedenen Einzelas-
pekten die Leistungen Lothars III. neu gewürdigt werden^. Daran möchte ich hier
mit einer Untersuchung über die weitere Entwicklung des königlich-fürstlichen
Verhältnisses und über die praktische Umsetzung der Leitidee der coüccnü'a unter
den gewandelten Bedingungen seit dem Wormser Konkordat anknüpfen.
Noch 1125, unmittelbar nach seiner Wahl und der Krönung in Aachen, hielt Lo-
thar zwei große Hoftage in Regensburg und Straßburg ab, die - anders als bei den üb-
lichen Umritten nach Herrschaftsantritt - nicht nur von Adligen aus der Region, son-
dern auch von zahlreichen Fürsten aus weiten Teilen des Reichs besucht wurden^.
Schon gleich bei diesen ersten beiden Hoftagen wurden die anwesenden Großen in
die dringlichsten Reichsgeschäfte einbezogen, in erster Linie in die unmittelbar nach
seiner Erhebung ausgebrochenen Auseinandersetzungen Lothars III. mit den Stau-
ferbrüdern. Friedrich von Schwaben, in seinen eigenen Hoffnungen auf die Krone
enttäuscht, hatte sich nach der Wahl gegen den Süpplingenburger erhoben und ent-
hielt ihm Reichsgüter vor, die in seinen Augen ihm als dem Erben Heinrichs V. zu-
standen '. In Regensburg erbat der neue König daraufhin von seinen Fürsten ein Ur-
teil, ob die Güter rechtmäßig Geächteter oder für Reichsgut ertauschte Güter in die
Verfügungsgewalt des Herrschers als König, also in das Reichsgut, oder ob sie in sein
Eigengut übergingen; in beiden Fällen entschied das Fürstengericht auf ReichsgutG

67 Vgl. schon das vereinzelte Urteil eines Zeitgenossen im Codex Laureshamensis, c. 96, S. 379: la-
ter hos omnes taatam me<ü'MS erat hotiian'MS Imperator, non /Was seh Saxoatct geaerts. MiTTEis, Der
Staat, S. 250, meint gar, daß rückblickend »die Regierung Lothars fast als ein Gegenkönigtum
gegen die legitime salisch-staufische Dynastie« erscheinen könne.
68 SCHMALE, Lothar 111. und Friedrich I.
69 Vgl. etwa WAOLE, Reichsgut; CRONB, Reichskirchenpolitik; PBTKE, Kanzlei; GROSS, Lothar III.
Vgl. dazu auch HBCHBERGER, Staufer und Welfen, S. 218-222, der die neuesten Urteile über Lo-
thars Regierungszeit zusammenfaßt.
70 Vgl. ScHEiBELREiTER, Der Regierungsantritt, S. 35f., 38.
71 Annalista Saxo, ad a. 1127, S. 765: Rrthertcas aam^ae hax SaeoorMm et Jr%f<?r das Conrahas (...) Netn-
rtco iwperafore heceheate, ptartma castella et matta aha reg;';' tarts stU ucrakcaMfes, temerarta potestate
stA prtnctpatMS sat coahtttoaem tierehttarto tare Msarpaueraat...
72 Annales S. Disibodi, ad a. 1125, S. 23: RegeaptU Rahtsponam tu coaoeatM pünctpam ta^atreate, prae-
hta itUahcio proscrtpforam a rege st taste fortfactorttws aHahicata faertat, net pro hts ^aae regwo attt-
aeat commatata, atram cehant (...) oet proprietaft regis: tahtcatam, pottas regtmtats saHacere <ftttont
^aam regis proprtetatt. Vgl. dazu insbes. WADLE, Reichsgut, S. 100-123.
 
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