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Mitteilungen der Gesellschaft für vervielfältigende Kunst — 1882

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https://doi.org/10.11588/diglit.4151#0017
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REDACTIOlN:
Dr. O. Berggruen
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WIEN.

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1882.


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ADMINISTRATION:
Ges. f. verv. Kunst
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WIEN.

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Nr. 2.

SITZUNG DES CURATORIUMS VOM 18. NOVEMBER 1881.

N der unter dem Vorsitze des Curators
sSea Herrn Grafen Wimpffen, als einstimmig
MmäJM ad hoc gewählten Stellvertreter des er-
krankten Präsidenten Freiherrn von Hofmann, abge-
haltenen Vollversammlung des Curatoriums wurde
zunachst das Protokoll der letzten Sitzung verlesen
und genehmigt. Zu Verificatoren des Protokolls
der laufenden Sitzung bestellte die Versammlung die
CuratorenConsistorialrath/serra/zm/undDr. Wibiral.
Hierauf widmete der Obmann des Verwaltungs-
rathes, Herr Seftionschef Wie/er, dem verstorbenen
Mitgliedc des Curatoriums und des Verwaltungs-
rathes Professor Ferdinand Lanfberger einen warmen
Nachruf, bei dessen Schluss sich die Versammlung
zum Zeichen des Beileides von den Sitzen erhebt.
Der Obmann des Verwaltungsrathes erstattet
sodann Bericht über die Geschäftsführung bis zum
Beginne des neuen Vereinsjahres, worin die befriedi-
gende Entwicklung des Geschäftsganges dargelegt
wird. Über die vom Verwaltungsrathe vorgelegte
Vereinbarung mit dem Vorstande des Kunstvereines
in Hamburg, kraft welcher die bisher beiden
Gesellschaften gcmeinschaftlich gehörige Platte von
Jacoby's Stich nach Rassael's „Schule von Athen"
nun in das Alleineigenthum der „Gesellschaft für

vervielfältigende Kunst" gegen Leistung eines ange-
messenen Äquivalentes übergehen soll, entspinnt
sich eine längere Debatte, an welcher die Herren
Dr. Wibiral, Prof. von Lützow, von Lieben, Maler
Hoffmann, Prof. Niemann, Dr. Berggruen und Graf
Wimpffen sich betheiligen. Nachdem durch diese
Debatte und die vom Obmann des Verwaltungs-
rathes ertheilten Aufklärungen die ursprünglich
geausserte Befürchtung mehrerer Mitglieder des
Curatoriums, dass die Vereinbarung mit dem Ham-
burger Kunstverein den Interessen der „Gesellschaft
für vervielfältigende Kunst" abträglich sei, widerlegt,
und ein von Herrn Dr. Wibiral gedeutet: Vertagungs-
antrag zum Zwecke eingehender Prüfung obwalten-
der materieller Fragen beseitigt worden war, wurde
das in Rede slehende Übereinkommen mit dem
Hamburger Kunstverein vom Curatorium ratificirt
und der Verwaltungsrath zur Unterzeichnung des-
selben ermächtigt. Unter Einem wurde beschlossen,
dass für das Vereinsjahr 1882 bei dem Umstande,
als der Stich nach der „Schule von Athen" erst im
Frühjahre 1882 druckfähig vorliegen könne, der
Stich von Eilers nach Holbein's „Bildniss des Kauf-
mannes Gyze" im Berliner Museum als ordentliche
Publication ausgegeben werde.

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