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Cod. Pal. germ. 193

16r-24v PESTREGIMEN, 1492. Im Namen der Hailigen Dreifaltigkeitt facht an diess
Regimentt wie sich der Mensch dweil [!] er gesundtt ist halten vnd Regieren soll für denen
gebrechen der Pestilentz ... 17r Vnd ist das die Erste Lehr, Das der Mensch sich wol hütten
vnd bewaren soll für dem luefft... 21r Die Sechste Lehre istt, Das sich der Mensch huetten
soll für zern [?]... 24r Nun zu letztt ist nott ettwas zuschreiben von dem Aderlässen ... 25v
Also hatt ein endt diess Regimentt yn der ehre Gots vnd dem gemeinen Man zu trost ge-
machtt als man zalt von der geburdtt Christi vnsers Herrn Tausenth vierhunderth neun-
tzig vnd zwey Jar. - 25"' leer.

26r-29v REGIMEN ZUR BEHANDLUNG KALTER FLEGMATISCHER FLÜSSE.
Ein Regimenth vnd Ordentliche Cur vor die kalten flegmatischen flusse, so von dem
haupt auf die Brust, vnd yn des Magens mundtt ader zipffei fallen, vnd deren beschwernus
erregenn ... 29v Zu dem zimenth wasser... bieß es halb eingesottenn ist<. - 30r/v leer.

31r-33v REGIMEN GEGEN ÜBERSÄUERUNG DES MAGENS UND NASENBLU-
TEN. Regiment für die scharpffe Colerische feuchte des Magenns desgleichen so einer
zuviel aus der nasenn bluttett... 33' das es werde yn der dicke des honigs vnd darmit be-
streiche die stirne. - 34r/v leer.

35r-37r REGIMEN ZUR BEHANDLUNG VON APOSTEMEN IM HALS. Ein be-
werts Regiment für alle hitzige apostem vnd geschwer des hals welchs man Spinantia [!]
nennett vnd auch sonstenn für andere halswetagenn ... 37r darnach lege ym schaff wollen
auch warm darueber vnd byndts zw. - 37v-38v leer.

39r-45v REGIMEN ZUR BEHANDLUNG VON HIRNWÜTIGKEIT. Gewisse an-
tzeigung wavon eine Jede hirnwuttigkeitt vorursachtt sei, sampt einem guetten Regiment
dartzu vnd wie mans erkennen soll ob ein Mensch vnsynnig ader von dem boesen Geiste
besessen vnd wie ym widerumb zuhelfenn sey Insania vnsinnigkaitt kompt von beesem
essen oder von vbengem trinkenn ... 44' Cur zur vnsinnigkeitt... denselbigenn mag der
böse Gaist keyn schadenn zwfuegen. - 46r/v leer.

47’—49' REGIMEN FÜR BLINDE, 20. April 1551. Regimentt wie sich blinde leutte Vor-
halten sollenn gesteldtt vnd zusammen getragen montags den XX apprillis anno domini
1551 ... 49r das er weicht das Rott netzleynn ader fleischheuttlynn. - 49' leer.

50r-53v REGIMEN ZUR BEHANDLUNG VON RÜCKENBESCHWERDEN. Regi-
mentt vnd Ordnung der artznei auch speis vnd trancks yn vnnaturlicher vngestalter
krumme des Rückens gesteldtt... 51' Auf das heupt Genicke vnd Ruckengradtt sol diß
Pflaster zum offter mal gelegt werdenn ... 53r Zun [!] der speiß vnnd Getranck ... 53' vnd
sol als dan anders nit dann gersten wasser trinkenn<. - 54"' leer.

55r-59v REGIMEN ZUR BEHANDLUNG VON RIPPENFELLENTZÜNDUNG.
Ordnung vnd Regiment wie man sich yn den hitzigen entzuntten vnd geschweren des
Ripfallis Vorhalten soll... 59r Ein Receptt zum Ruckenn ... 59' Vsurpattur cum spongio
mollimane et vesperi. - 60lA leer.

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