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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0076
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Vater Trochtulf vererbt hat, ferner alles Ackerland, welches mir ebenfalls mein Vater in
der Gemarkung

Turinchem (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R. oder Rheindürkheim n. Worms!R.),
also in beiden genannten Gemarkungen vererbt hat. In unberührter Gesamtheit schenken,
übergeben und übertragen wir dies alles vom gegenwärtigen Tag an in der Weise, daß es
von heute an und später jener heiligen Stätte beziehungsweise ihren Sachwaltern jederzeit
in steigendem Maße wirtschaftlichen Vorteil bringe. Der Vertragsabschluß ist damit in
Kraft getreten. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und Zeit wie oben. Hand-
zeichen von Hucbert und Willerad, seiner Gemahlin, welche diese Ausfertigung gewünscht
haben. Harirad (Herirad?) war der Schreiber.

URKUNDE 977 (27. Mai 774 — Reg. 1008)
Schenkung von Teutgard in Wintersheim unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 27. Mai im 6. Regierungsjahr (774) des Königs Karl bringe ich,
Teutgar, aus meinem rechtmäßigen Besitz eine Opfergabe zum Seelenheile des Willirich
dar. Ich übertrage sie an den heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, dessen Leib in Lauressam
(Lorsch) in pago renense (im Oberrheingau) ruht, wo der ehrwürdige Herr Gundeland als
Abt waltet. Ich schenke, übergebe und übertrage in der Gemarkung

Wintrishfeim Wintersheim sw. Oppenheim!R.) einen halben Morgen Land vom heu-
tigen Tag an als immerwährenden Besitz in der Weise, daß er heute und künftig jener
örtlichkeit beziehungsweise ihren Vorgesetzten jederzeit erhöhten Nutzen einbringe. Der
Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben.
Handzeichen des Teutgard, welcher verlangt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt
und gefertigt werde. Samuel hat sie geschrieben. (Handelt es sich um einen Mann Teutgar
oder um eine Frau Teutgart?)

URKUNDE 978 (3. Juni 767 — Reg. 168)

Schenkung des Hairuin im gleichen Weiler unter König Pippin und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 3. Juni im 15. Regierungsjahr (767) des Königs Pipin mache ich,
Hairuin, auf Antrieb Gottes und zu meinem Seelenheile durch diese Schenkungsurkunde
eine Vergabung. Ich wende sie dem heiligen Märtyrer Nazarius zu, der in dem in pago
renense (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht, beziehungsweise jener frommen Mönchsgemeinschaft, welche ebendort unter
dem ehrwürdigen Herrn Gundeland, dem Abt, dient. Nach meinem Willen soll die Schen-
kung für alle Zeiten andauern und ich erkläre, daß sie vollkommen freiwillig erfolgt. Es
handelt sich um meinen Weinberg in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der
Gemarkung

Wintrishfez'm — Wintersheim sw. Oppenheim!R.). Vom gegenwärtigen Tag an
schenke, übergebe und übertrage ich ihn aus meinem in das Besitz- und Herrenrecht des
Hl. Nazarius als ewiges Eigengut. Heute und künftighin sollt ihr berechtigt sein, das
Weingut innezuhaben, zu behalten, zu verschenken, zu vertauschen oder sonstwie damit
zum Nutzen des Hl. Nazarius nach euerem Gutdünken zu verfahren. In allen Einzelheiten
sollt ihr freie und unumschränkteste Vollmacht haben. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag
 
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