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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0079
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handel zustandegekommen ist. Es gab also der genannte Abt dem erwähnten Sigiram in
paeo wormatiensi (im Wormsgau), und zwar im Dorf

Wintrishfeim — Wintersheim sw. Oppenheim!R.) eine Hofstätte aus dem Güterbesitz
des Hl. Nazarius; dagegen gab Sigiram dem Abt und damit der Vermögensverwaltung des
Hl. Nazarius im gleichen Gau und in der gleichen Gemarkung 2 Joch Ackerland. Damit
dieser Tauschvertrag künftig niemals verletzt werde, sondern jederzeit fest und beständig
verbleibe, erfolgt ordnungsgemäße Vertragsfertigung. Geschehen im Kloster Lauressam
(Lorsch) am 1. August im 11. Jahre (851) des Königs Ludwig des Jüngeren (des Deutschen).
Namenszeichen des Abtes Samuel und des Sigiram, welche bestimmt haben, daß unter
ihnen dieser Tausch schriftlich festgelegt und gefertigt werde. Der Schreiber war Theotroch.

URKUNDE 985 (5. März 775 — Reg. 1150)
(Vgl. Urk. Nr. 994)

Schenkung von Hachirad und Strangulf unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 5. März im 7. Regierungsjahre des Königs Karl (775) über-
geben wir, Hachirat und St(Vjangulf, ein Geschenk an den heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib in dem in pago rinense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam
(Lorsch) ruht. In gleicher Weise gilt unsere Vergabung jener heiligen Mönchsgemeinschaft,
welche ebendort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Gundeland ihren Dienst verrich-
tet. Wir wünschen, daß unsere Gabe von ewiger Dauer sei, und bestätigen, daß sie freiwillig
erfolgte. Sie besteht aus vier Morgen Land in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar
in der Gemarkung

Offenheim (sw. Alzey nw. Worms/R.). Außerdem schenkt Strangulf noch einen Mor-
gen Rebenpflanzung, der heute aus meinem Eigentumsrecht in das Besitz- und Herrenrecht
des Hl. Nazarius als ewiges Eigengut übergehen soll. Das Abkommen ist damit rechts-
wirksam geworden. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen
von Hachirat und Strangulf, welche diese Schenkungsurkunde ausstellen ließen. Ge-
schrieben hat sie Waltelm.



URKUNDE 986 (26. März 771 — Reg. 592)

Schenkung des Gummund unter König Karl und Abt Gundeland

In Christi Namen, am 26. März im 3. Regierungsjahr (771) unseres Herrn, des Königs
Karl, verrichte ich, Gimmund, ein gutes Werk. Es diene dem heiligen Märtyrer Nazarius,
dessen Leib in dem in pago renensi (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lorsch ruht, dem
der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Ich schenke einen mir gehörigen Weinberg in
pago warmatiensi (im Wormsgau), in der Gemarkung

Offenhfeim sw. Alzey nw. Worms! R.), und zwar auf dem sogenannten
Maronoberge (Armberg n. Offenheim). Ich schenke, übergebe und übertrage ihn mit
Wirksamkeit vom heutigen Tage in der Absicht, daß er von heute an und künftig jener
heiligen Stätte und ihren Aufsehern jederzeit, bekräftigt durch Handschlag und Brief, zur
Erweiterung ihres Vermögens diene. Geschehen im Kloster Lauressam (Lorsch). Tag und
Zeit wie oben. Handzeichen des Gimmund, der die Ausstellung dieser Schenkungsurkunde
veranlaßt hat. Samuel hat sie geschrieben.
 
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