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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0092
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in dem in pago renensi (im Oberrheingau) am Flusse Wiscoz (Weschnitz) gelegenen Klo-
ster Lauressam (Lorsch) ruht, und auch an jene heiligmäßige Gemeinschaft, welche eben-
dort unter dem ehrwürdigen Herrn und Abt Richboclo dient. Ich bestimme, daß meine
Gabe für alle Ewigkeit dargereicht sei und bestätige, daß sie aus durchaus freiem Willen
geboten wurde. Ich schenke in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in der Ge-
markung

Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R.) einen kleinen Weingarten und ein
Tagwerk Ackerland. Ich schenke, übergebe und übertrage diese Güter in unvermindertem
Zustand unter dem gegenwärtigen Tag als ewiges Eigentum. Der Besitzwechsel ist damit
vollzogen. Geschehen im Kloster Lorsch. Tag und Zeit wie oben. Handzeichen des Odol-
her, welcher veranlaßt hat, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde.
Samuel hat sie geschrieben.

URKUNDE 1019 (5. September 767 — Reg. 214)
Schenkung von Volcpert und Betho im nämlichen Dorf unter König Pippin und

Abt Gundeland

Wir, Volcpert und Betho, machen im Namen Gottes eine Vergabung an den heiligen
Märtyrer Nazarius, dessen Leib in der in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen
örtlichkeit ruht, welche Lauressam (Lorsch) genannt wird. Dort waltet der verehrungs-
würdige Herr Gundeland als Abt. Es ist mein (unser) Wille, daß meine (unsere) Gabe auf
immer bestehen bleibe. Wir schenken gemeinsam einen uns gehörigen Weinberg, gelegen in
pago wormatiensi (im Wormsgau), in der Gemarkung

Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim/R.). Wir schenken, übergeben und über-
tragen ihn als immerwährendes Eigengut aus unserem Besitzrecht in das Eigentums- und
Herrenrecht des Hl. Nazarius. Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in der
Ortsgemeinde Lorsch, am 5. Tage des Monats September im 15. Regierungsjahr (767)
unseres Herrn, des Königs Pipin. Handzeichen von Volcbert und Betto, welche verlangt
haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und gefertigt werde. Winther hat sie
geschrieben.

URKUNDE 1020 (18. Februar 782 — Reg. 1666)
Schenkung von Salcho und Anila im gleichen Dorf unter König Karl und Abt Gundeland

Wir, Salcho und Anila, meine Gemahlin, machen in Gottes Namen eine Vergabung an
den heiligen Märtyrer Nazarius, dessen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau)
gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch) ruht, dem der ehrwürdige Herr Gundeland (richtig:
Helmerich, 778—784) als Abt vorsteht. Mit dem Wunsche, daß unsere Gabe immerwäh-
renden Bestand habe, schenken wir in pago wormatiensi (im Wormsgau), und zwar in
Durincheim (Dom-Dürkheim sw. Oppenheim!R.) und in der Gemarkung
Wintrisheim (Wintersheim sw. Oppenheim!R.) alles das, was ich in den erwähnten
Orten von dem Vermögen meiner Ehefrau bisher innegehabt habe. Wir schenken, über-
geben und übertragen alles zur Gänze und in unverändertem Zustand als immerwährendes
Eigentum. Die Schenkung ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen im Kloster Lorsch
 
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