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Minst, Karl Josef [Übers.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0102
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selben (Abtes) gezeigt wurden. Dagegen gab der Abt Helmerich in zwei Gewannen gelegene
Weinberge aus dem Besitze des Hl. Nazarius in der Gemarkung

Bergeheim (Heidelberg-Bergheim), gelegen auf dem Berge, welcher
Govinberg (siebe Urk. Nr. 1044) genannt wird. Künftig soll diese Vereinbarung, von
beiden Seiten unverändert und unversehrt, bestehen bleiben. Geschehen in öffentlicher Ver-
sammlung im Dorf Bermersheim am 4. Februar im 14. Rgierungsjahr (782) des Königs
Karl. Handzeichen des Heriwig, auf dessen Bitte diese Urkunde ausgestellt wurde. Ich,
Hornung, habe sie geschrieben.

URKUNDE 1048 (6. Januar 784 — Reg. 1848)
Tauschgeschäft des Hucbert unter Karl dem Großen und Abt Helmerich

Im Namen Gottes und in der Absicht, dem lieben Frieden zu dienen, ist zwischen dem
Edelfreien Hucbert und dem ehrwürdigen Herrn und Abt Helmerich in gegenseitigem
Einvernehmen beschlossen worden, daß sie einige gleichwertige Güter unter sich aus-
tauschen wollten. Und das haben sie nun tatsächlich bewerkstelligt. Es gab also der ge-
nannte Hucbert in pago wormatfiensi — im Wormsgau), und zwar in der Gemarkung

Bermershfeim — Bermersheim nw. Worms!R.) eine Hofreite und einen Weinberg; da-
gegen gab Abt Helmerich in der gleichen Gemarkung aus dem Güterbestand des Hl. Naza-
rius eine Hofreite und einen Weinberg. Jeder von beiden soll das, was er erhalten hat, be-
halten und seinen Nachkommen als ewiges Eigentum hinterlassen. Der Vertrag wird hier-
mit gefertigt. Geschehen im Dorf Oppenheim (am Rhein) am 6. Januar im 16. Regierungs-
jahr (784) unseres Herrn, des Königs Karl. Handzeichen des Hucbert, auf dessen Ersuchen
diese Schenkungsurkunde (richtig: Tauschurkunde) ausgestellt wurde. Grimhar hat sie
geschrieben.

URKUNDE 1049 (1. Mai 802 — Reg. 2760)
Schenkung des Waltman in Lautersheim unter König Karl und Abt Richbodo

Im Namen Gottes machen wir, Waltmann, mein Sohn Wertman und meine Gemahlin
Otswint, eine Vergabung. Sie sei dargereicht dem heiligen Märtyrer Gottes Nazarius, des-
sen Leib in dem in pago rhenense (im Oberrheingau) gelegenen Kloster Lauressam (Lorsch)
ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Wir wünschen, daß unsere Über-
eignung für alle Zeiten gelte. Wir schenken unsere Güter in pago wormatiensi (im Worms-
gau), und zwar in der Gemarkung

Luteresheim (Lautersheim nw. Grünstadt/W.), nämlich zwei Hof reiten, 30 Joch Acker-
land und Wiesen, auf zwei verschiedenen Fluren gelegen. Wir schenken, übergeben und
übertragen dies alles vom gegenwärtigen Tag an als ewiges Eigentum. Die Schenkung ist
damit in Rechtskraft erwachsen.. Geschehen im Kloster Lorsch am 1. Mai im 34. Regie-
rungsjahr (802) des Königs Karl. Handzeichen von Waltman und Otswind, welche gebeten
haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt werde. Reginbert hat sie geschrieben.
 
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