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Minst, Karl Josef [Transl.]
Lorscher Codex: deutsch ; Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch (Band 3): Schenkungsurkunden Nr. 819 - 1999, Wormsgau — Lorsch, 1970

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https://doi.org/10.11588/diglit.20607#0138
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chen sollte oder dieselbe brechen oder verfälschen wollte, so hüte er sich, daß er nicht den
Zorn des allmächtigen Gottes auf sich herabziehe. Zur Strafe für sein ruchloses Beginnen
aber entrichte er überdies eine Buße an die königliche Kammer in Höhe von drei Unzen
Gold und sechs Pfund Silber. Was er aber an Einwendungen vorbringt, sei für eine gericht-
liche Beurteilung nichtig. Gegenwärtige Schenkung jedoch soll jederzeit unverbrüchlich
und beständig bleiben. Geschehen in monasterio Laurisham (im Kloster Lorsch) am
12. April im 23. Regierungsjahr (791) unseres Herrn Karl, des ruhmreichen Kaisers (rich-
tig: Königs). Durch seine kaiserliche Bewilligung und auf unsere Bitte ist diese Willens-
äußerung, unter Beifügung des St. Nazarius-Siegels, bestätigt worden. Namenszeichen von
Richbodo, Abt, Engilbrecht, Teobrecht,

Arolf, Villebrecht, Gundacker und von

Ansilt, Giselfrid, Radolf,

Ruprecht, Fruther, seinem Sohn.

(Teilfälschung! Eine vermutlich echte Urkunde vom Ende des achten Jahrhunderts
wurde um 1100 unter Verwendung des in dieser späteren Zeit üblichen Urkundenformulars
zugunsten der Ministerialen-Familie der Ansilt von Ansiltheirn — Enseltheim umge-
fälscht.)

URKUNDE 1148 (14. März 804 — Reg. 2797)
Schenkung des Adelhelm in demselben Weiler unter König Karl und Abt Richbod

Wir, Adelhelm und Altman, wollen im Namen Gottes etwas für das Seelenheil des
Erlewin tun. Wir wenden daher dem heiligen Märtyrer Nazarius eine Gabe zu. Der Leib
des Heiligen ruht in dem in pago renensi (im Oberrheingau) errichteten Lorscher Kloster,
dem der ehrwürdige Herr Richbodo als Abt vorsteht. Wir schenken das, was er (Erlewin)
selbst uns in pago wormatfz'ensz r= im Wormsgau), in der Gemarkung

Ensiltheim (Einselthum n. Grünstadt/W. ö. Kirchheim-Bolanden) übergeben hat, und
zwar alles, was er dort besessen hat, nämlich fünf Huben mit allem Zubehör, ausgenom-
men die Leibeigenen. Alles andere, seien es nun Hofreiten, Felder, Wege, Wälder, Wasser-
rechte, Wohnhäuser oder Wirtschaftsbauten, alles und in allen seinen Teilen in unver-
änderter Gesamtheit, geben wir hin. Wir schenken, übergeben und übertragen alles vom
heutigen Tag an in das Eigentums- und Herrenrecht des Hl. Nazarius. Das Abkommen ist
damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurissamensi (im Lorscher Klo-
ster) am 14. März im 36. Regierungsjahr (804) des Königs Karl. Handzeichen von Adel-
helm und Altman, welche ersucht haben, daß diese Schenkungsurkunde ausgestellt und ge-
fertigt werde.

URKUNDE 1149 (22. Juli 855 — Reg. 3385)

Tauschgeschäft des Heregis in Eisenberg unter König Ludwig

In Christi Namen sei allen Gläubigen, den gegenwärtigen und den zukünftigen, wie
folgt bekanntgegeben: Zwischen dem ehrwürdigen Samuel, dem Bischof und Abt des
St. Nazarius-Klosters, und einem Freigeborenen namens Heregis wurde auf beiderseitigen
Wunsch die Vereinbarung getroffen, einige Güter unter sich auszutauschen. Für den Tausch
sollte die für beide Teile günstigere Lage der örtlichkeiten maßgebend sein. Nach ge-
meinsam gepflogener Beratung und erreichter Willensgleichheit haben sie dann den Tausch
 
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