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Mittheilungen des Museen-Verbandes als Manuscript für die Mitglieder — 1911

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https://doi.org/10.11588/diglit.35224#0039
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SM

B Kunstbibliothek
Staatliche Museen
zu Berlin

-

— 15 zz

der Betrügereien in Betracht gezogen wurden. AHinsichtlich des
Batteux wurde dessen ehrlose gemeine Denkungsweise, der Miß-
brauch des ihm als Hilfsbeamten geschenkten Vertrauens hervor-
gehoben. Die Leitung der Verhandlung war eine durchaus gerechte;
daß das Urteil so überaus milde ausfiel, ist verständlich, wenn man
erwägt, daß die Fälschung an und für sich im heutigen Recht nicht
strafbar ist. Was in unseren Augen eine Missetat, ist für das
Auge des Gesetzes eine harmlose Betätigung künstlerischen oder
gewerblichen Könnens, die erst dann die Gerichte interessiert, wenn
damit eine Benachteiligung irgend eines Geldbeutels durch über-
triebene Preisforderung verknüpft wird. Heute kann jeder fälschen,
was er will, wenn er sich nur vorsieht, es zu mäßigem Preis, anstatt
zu Liebhaberpreisen auf den Markt zu bringen.

17. In der Verhandlung kamen zur Sprache die uns bekannten
Heimannschen Fälschungen mittelalterlicher Feldflaschen. Sie kamen
jedoch als verjährt für das Urteil ebensowenig in Betracht, wie
der Verkauf eines romanischen . Bronzeleuchters an das Cölner M_227s
Museum. Auf diesen, der sich als sichere Fälschung erwies, weil
dessen Original aus einer westfälischen Kirche ebenfalls zur Stelle
war, wird noch zurückzukommen sein, da von ihm, dem meines
Wissens bis jetzt einzigen Beispiel Heimannscher Fälschung von
mittelalterlicher Gelbgießerware, doch vielleicht noch Zwillings-
brüder in der Welt umgehen. Der nächste Band des Archivs
wird die Abbildung bringen. JB.

Bemerkung, betreffend den in vorstehendem Bericht unter
7. erwähnten Händler V. Exinger, Brüssel, 124 rue Gerard. -
Unter dem 26. Januar 1911 hat Exinger einen Brief an Herrn
Dir. Frauberger gerichtet, den dieser mir mitgeteilt hat. Exinger
behauptet seine Gutgläubigkeit im Falle Heimann, bedauert, daß
das deutsche Gesetz ihm keinen Weg (?) zu seiner Rehabilitation
biete. In einem zweiten Brief vom 2. Februar 1911. an Dir.
Frauberger bezieht E. sich darauf, früher an die Direktoren v. Falke
und Creutz gute echte Sachen, sonst niemals etwas an Museums-
direktoren verkauft zu haben. Der Staatsanwaltschaft in Münster
habe er ein Rechtfertigungsschreiben geschickt. J. B.



Druck von Lütcke & Wulff, Hamburg.
 
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