§. XXI.
In dem Jahr IZ24. Mlttw. vor Michael wied-
mett Kayser Ludewig zu Nürnberg nicht weniger
Marggraftn Ludewig seinem Sohne „das Fürsten-
„thum 2lnhalt mit sammtlich zugehörigen Lan-
„den, Herrschaften und Begnadigungen in dem
„Fast/ wenn Fürst Bernhard ohne männliche Er-
ben
nicht anders/ denn auf die ungerechteste Weise war
entzogen worden. Wiederum wenn auch jemand von
wenden wollte/ daß des Landgrafen Frau Mutter so
wenig/ als er Jugend halber/ oder sein Vormund so-
gleich verstanden/ wie gerecht seine Forderung/ und wie
nöthig die Wiedervereinigung davon seye/ andernfalls
sie wohl gleich zugefahren seyn / und die Sache
nicht auf die lange Bank geschoben haben würden/oder
da sie auch die Wiedererlangung gesucht/ König Jo-
hannes zu Böhmen dennoch sie durch seinen Einfall
gehindert: So hatte man doch nicht unterlassen sol-
len/ seine daran habende Gerechtsame bey dem Kayser
zu vr^Lren / wie dessen Sohn Prinz Ludewig in die
Marck Brandenburg 1Z24. eingewiesen war. Allein
gleichwie allemahl es nur Heist/iura eise vlßilamibus.noll
öormicrmkus scripta; Also 'gieug es Mich Mitt.
Marggraf Ludewig nahm nebst der Marck Branden-
burg auch die Marck Lausnitz ein/ so viel er davon in
seine Gewalt bekommen konnte/ therls Gtandtz und
Städte/ als Luckau/ und die Marck Brandenburg
schickten aus Furcht/ und daß sie des Kriegszwanges
entübriget bleiben möchten/ bey der Ankunft und dm
Einzüge desZürsteus nachBerlinrhreAbgeordnete/legten
ihre Pflicht ab/ und liessen sich die vormalen erlangte
Rechte und Freyheiten bestätigen. Landgraf Friedrich
muste Marggraf Ludewigen noch darzu beförderlich
seyn/ ihn bey der Provinz zu beschützen/ und sich damit
befriedigen / daß dieselbe ihm nur ein- und andermal)!
bis auf beschehende Ablösung unttrpfändlich eingesetzt
und verschrieben wurde.
In dem Jahr IZ24. Mlttw. vor Michael wied-
mett Kayser Ludewig zu Nürnberg nicht weniger
Marggraftn Ludewig seinem Sohne „das Fürsten-
„thum 2lnhalt mit sammtlich zugehörigen Lan-
„den, Herrschaften und Begnadigungen in dem
„Fast/ wenn Fürst Bernhard ohne männliche Er-
ben
nicht anders/ denn auf die ungerechteste Weise war
entzogen worden. Wiederum wenn auch jemand von
wenden wollte/ daß des Landgrafen Frau Mutter so
wenig/ als er Jugend halber/ oder sein Vormund so-
gleich verstanden/ wie gerecht seine Forderung/ und wie
nöthig die Wiedervereinigung davon seye/ andernfalls
sie wohl gleich zugefahren seyn / und die Sache
nicht auf die lange Bank geschoben haben würden/oder
da sie auch die Wiedererlangung gesucht/ König Jo-
hannes zu Böhmen dennoch sie durch seinen Einfall
gehindert: So hatte man doch nicht unterlassen sol-
len/ seine daran habende Gerechtsame bey dem Kayser
zu vr^Lren / wie dessen Sohn Prinz Ludewig in die
Marck Brandenburg 1Z24. eingewiesen war. Allein
gleichwie allemahl es nur Heist/iura eise vlßilamibus.noll
öormicrmkus scripta; Also 'gieug es Mich Mitt.
Marggraf Ludewig nahm nebst der Marck Branden-
burg auch die Marck Lausnitz ein/ so viel er davon in
seine Gewalt bekommen konnte/ therls Gtandtz und
Städte/ als Luckau/ und die Marck Brandenburg
schickten aus Furcht/ und daß sie des Kriegszwanges
entübriget bleiben möchten/ bey der Ankunft und dm
Einzüge desZürsteus nachBerlinrhreAbgeordnete/legten
ihre Pflicht ab/ und liessen sich die vormalen erlangte
Rechte und Freyheiten bestätigen. Landgraf Friedrich
muste Marggraf Ludewigen noch darzu beförderlich
seyn/ ihn bey der Provinz zu beschützen/ und sich damit
befriedigen / daß dieselbe ihm nur ein- und andermal)!
bis auf beschehende Ablösung unttrpfändlich eingesetzt
und verschrieben wurde.