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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 19.1866

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https://doi.org/10.11588/diglit.25837#0124

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nur so schnell hingerissen von C. v. Bismark.

§ 1. Ganz Norddeutschland konunt unter preußische Mili-
tärhoheit. Jeder Norddeutsche hat das Recht, zwar nicht seine
Gedanken auszudrücken, wohl aber zum Berliner Militärbudget
beizusteuern.

H 2. Die hannöver'sche, oldenburgische, hessische und insbe-
sondere die sächsische Diplomatie wird aufgehoben. Herr v. Beust
hat nach Nordamerika auszuwandern.

§ 3. Die angeschlossenen Länder treten sofort in den Mit-
g enuß alter preußischen Rechtswohlthaten, insbesondere des Ober-
tribunals und ist die Regierung erbötig, Deutschland zulieb nö-
thigensalls eine Vermehrung der Hülfsrichter eintreten zr: lassen.

§ 4. Niemand kann seinem ordentlichen Richter entzogen
werden, aber Jedermann muß sich herumziehen lassen. Alle
Gesetze sind vor Preußen gleich. Köche, Hausknechte, Bürger
und ähnliche Jndividuen werden gewarnt, sich nach Abends 8
Uhr mit Militärpersonen in Gespräche einzulassen.

§ 5. Einführung der bayrischen Spitze in Süddeutsch-
land. Bayern erhält die Erlaubniß, Württemberg und Deutsch-
östreich zu annektiren; Graf Bismark behält sich nichts vor, als
ein paar Zimmer in Gastein.

§ 6. Das in seiner Machtstellung gehobene Bayern wird
eingeladen, sich der Budgetbewilligung und anderer constitutionellen
Zopfereien gleichfalls zu entledigen und mit Preußen ein Schutz-
und namentlich ein Trutzbündniß zu schließen, unter dem Motto:
Eisen, Blut, Bier und Schnaps.

§ 7. Jeder Bayer, der sich binnen acht Tagen nicht aus-
drücklich dagegen verwahrt, erhält de? rothen Adler vierter Klasse.
 
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