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Münchener Punsch: humoristisches Originalblatt — 24.1871

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https://doi.org/10.11588/diglit.20258#0010

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über die neue deutsche Reichsverfassung beantragt: deu „Bünduiß-
Vcrträgeu zwischen Bayern und dein nvrddcutschcn Bund" die
Anerkennuiig zn vcrsagen. Diescr Antrag ist jeht schvn ein histo-
risches Cnrivsnm, aber er hat dvch wenigstens einen Sinn und
dcr Urheber pvintirt ihn inuthig mit dem Einsatz seines pvli-
tischen Nufcs.

Andcrs verhält es sich mit dem präsumtivcn zwciten Theil.
Lente, die denn dvch auch nvch Patrivten zn sein glanbcn, haben
ein Recht, sich svlche Scherze zn verbitten. Den Gegnern sind
sie vhnehin willkommen genng; der eigenen Partci abcr nnd besvn-
ders Jenen, die in unbegränztem Verlranen zuin voraus gnt
hcißcn, was ex entllöärn referirt wird, ist inan diskretere
Benühung schnldig.

Oder was resultirt denn aus dem Antrag? Se. Majestät
svll gebcten wcrden, „Allerhvchst Anvrdnung treffen zu wollen,
daß die Verhandlungcn mit der Regierung des norddentschen Bnndes
von Nenem anszunehmen seien". Jst der Wortlaut richtig, sv
wäre das so schlecht deutsch abgefaßt, als es cvcntuell gehandclt
wäre. Doch nicht um deutsch vdcr nichtdeutsch handelt es sich,
svndern nm die Loyalität, welche Palrioten noch allezeit übcr Alles
gegangen ist. Nachdem anf Antrieb unseres Kvnigs die Unterhand-
lungen in Versailles angcknüpft wvrden, nackdem sie abgeschlvsscn
sind und das Abgeschlvssene vvn allen dentschen Fürsten und
Volksvertretnngen, mit Ansnahme der bayrischen, ratisicirt ist,
nachdem wicdernm Bayerns König anf Grnnd der sanctionirten Vcr-
träge die Wiederherstellnng des deutschen Kaiserthnms beantragt
und dieser Antrag ebenfalls bcreits zum Beschluß erhoben ist,
knrz nachdem dieß Alles nnd noch verschicdenes Andere geschehen
ist und unwiderruflich feststeht, soll nnn Se. Majestät von
bayrischen Patriotcn gebeten werden, „Anvrdnungen" zn trcffen,
daß die Verhandlungen mit der Regierung dcs norddeutschcii
Bnndes von Neue m aufgenvmmen werden —! Heißt das nicht,
ein Kvnig svll sich selbst desavouiren?

Ludwig II. müßte alle Fürsten nnd dcren Minister um
Entschuldigung bitten, daß cr sie sv nnnöthigcr Weise bemühte,
 
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