Die Apothekenverhältnisse im vormaligen Herzogtum Nassau.
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Bei Erlass des Ediktes sollte Bertrand zum Apotheker des Medizinalamts
Nastätten ernannt werden, da aber nach den Grundsätzen des Ediktes kein
Apotheker mehr als eine selbständige Apotheke besitzen sollte, so wurde Ber-
trand zunächst aufgegeben, entweder die Apotheke in Nastätten, oder die in
L.-Schwalbach abzugeben, je nachdem er sich mit dem Apotheker in Camberg
(s. dort), dessen Apotheke als überflüssig eingehen sollte, über den Verkauf
einer dieser Apotheken einige. Weil er ausserdem noch eine Zweigapotheke in
St. Goarshausen (s. dort) betrieb, so wurde ihm aufgegeben, diese zu schliessen.
Da aber Bertrand gegenüber manche Rücksicht von Seiten der Aufsichts-
behörde geübt worden zu sein scheint, so wurde ihm gestattet, zumal sich die
Verhandlungen mit der Apotheke in Camberg zerschlagen hatten, die Apotheke
in L.-Schwalbach bis zum 1. Juli 1819 verwalten zu lassen, während er selbst
zum Apotheker für das Medizinalamt Nastätten ernannt wurde. Die Verwaltung
der Apotheke in L.-Schwalbach übertrug er seinem künftigen Schwiegersöhne,
dem Apotheker Döring aus Marburg, der, nachdem er aus dem kurhessischen
Untertanenverband ausgeschieden war und die nassauische Staatsprüfung als
Apotheker abgelegt hatte, am 22. Juli 1819 zum Apotheker für das Medizinal-
amt L.-Schwalbach ernannt wurde. Zugleich erhielt er den Auftrag, in Schlangen-
bad (s. dort) während der Kurzeit eine Zweigapotheke zu unterhalten. 1827
wurde Döring auf seinen Antrag aus dem nassauischen Staatsdienst entlassen,
weil er von seinem Schwiegervater die Universitätsapotheke in Marburg, mit
deren Ankauf Bertrand anscheinend hereingefallen war, übernehmen musste.
Trotzdem Bertrand Besitzer der Apotheke in Nastätten war, hatte er die
Apotheke in L.-Schwalbach von Döring wieder übernommen, und beantragte
1827, ihn zum Apotheker für das Medizinalamt L.-Schwalbach zu ernennen,
ihm aber auch zu gestatten, die Apotheke in Nastätten noch 2 Jahre lang durch
einen Provisor betreiben lassen zu dürfen. Tatsächlich wurde Bertrands Ge-
such stattgegeben, er in das Medizinalamt L.-Schwalbach versetzt (1827\ und
ihm gestattet, die Apotheke in Nastätten (s. dort) bis zum Ende des Jahres
1828 verwalten zu lassen. 1838 wurde Bertrand auf seinen Antrag wegen
seines hohen Alters aus dem Staatsdienst entlassen, und sein Sohn Friedrich
zum Apotheker an seiner Stelle ernannt. Noch einmal im Jahre 1842 versuchte
der alte Bertrand in einem Immediatgesuche die Anerkennung der Privilegien
für die Apotheken in Nastätten und L.-Schwalbach zu erreichen und eine Ent-
schädigung für die Privilegien zu erlangen, wurde aber auf Grund eines Gut-
achtens der Regierung, das seine Ansprüche für rechtlich unbegründet erklärte,
abgewiesen. Friedrich Bertrand erhielt 1856 den Charakter als Medizinal-
assessor und war 1866 noch im Besitze der Apotheke in Langenschwalbach.
29. Limburg’. Über die Errichtung der ersten Apotheke in Limburg
sind keine genauen Nachrichten mehr vorhanden. Das erste Privileg zum
Betrieb einer solchen wurde einem Apotheker Marckthaler aus Wetzlar 1709
von dem damaligen Erzbischof Johann von Trier erteilt, in dem aber ange-
geben ist, dass Marckthaler die schon vorhandene Wentzel’sche Apotheke ange-
kauft habe. Wer dieser Wentzel war, ob er die Apotheke errichtet hat, die
angeblich auf einem Privileg des damaligen Kurfürsten zu Trier aus dem
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Bei Erlass des Ediktes sollte Bertrand zum Apotheker des Medizinalamts
Nastätten ernannt werden, da aber nach den Grundsätzen des Ediktes kein
Apotheker mehr als eine selbständige Apotheke besitzen sollte, so wurde Ber-
trand zunächst aufgegeben, entweder die Apotheke in Nastätten, oder die in
L.-Schwalbach abzugeben, je nachdem er sich mit dem Apotheker in Camberg
(s. dort), dessen Apotheke als überflüssig eingehen sollte, über den Verkauf
einer dieser Apotheken einige. Weil er ausserdem noch eine Zweigapotheke in
St. Goarshausen (s. dort) betrieb, so wurde ihm aufgegeben, diese zu schliessen.
Da aber Bertrand gegenüber manche Rücksicht von Seiten der Aufsichts-
behörde geübt worden zu sein scheint, so wurde ihm gestattet, zumal sich die
Verhandlungen mit der Apotheke in Camberg zerschlagen hatten, die Apotheke
in L.-Schwalbach bis zum 1. Juli 1819 verwalten zu lassen, während er selbst
zum Apotheker für das Medizinalamt Nastätten ernannt wurde. Die Verwaltung
der Apotheke in L.-Schwalbach übertrug er seinem künftigen Schwiegersöhne,
dem Apotheker Döring aus Marburg, der, nachdem er aus dem kurhessischen
Untertanenverband ausgeschieden war und die nassauische Staatsprüfung als
Apotheker abgelegt hatte, am 22. Juli 1819 zum Apotheker für das Medizinal-
amt L.-Schwalbach ernannt wurde. Zugleich erhielt er den Auftrag, in Schlangen-
bad (s. dort) während der Kurzeit eine Zweigapotheke zu unterhalten. 1827
wurde Döring auf seinen Antrag aus dem nassauischen Staatsdienst entlassen,
weil er von seinem Schwiegervater die Universitätsapotheke in Marburg, mit
deren Ankauf Bertrand anscheinend hereingefallen war, übernehmen musste.
Trotzdem Bertrand Besitzer der Apotheke in Nastätten war, hatte er die
Apotheke in L.-Schwalbach von Döring wieder übernommen, und beantragte
1827, ihn zum Apotheker für das Medizinalamt L.-Schwalbach zu ernennen,
ihm aber auch zu gestatten, die Apotheke in Nastätten noch 2 Jahre lang durch
einen Provisor betreiben lassen zu dürfen. Tatsächlich wurde Bertrands Ge-
such stattgegeben, er in das Medizinalamt L.-Schwalbach versetzt (1827\ und
ihm gestattet, die Apotheke in Nastätten (s. dort) bis zum Ende des Jahres
1828 verwalten zu lassen. 1838 wurde Bertrand auf seinen Antrag wegen
seines hohen Alters aus dem Staatsdienst entlassen, und sein Sohn Friedrich
zum Apotheker an seiner Stelle ernannt. Noch einmal im Jahre 1842 versuchte
der alte Bertrand in einem Immediatgesuche die Anerkennung der Privilegien
für die Apotheken in Nastätten und L.-Schwalbach zu erreichen und eine Ent-
schädigung für die Privilegien zu erlangen, wurde aber auf Grund eines Gut-
achtens der Regierung, das seine Ansprüche für rechtlich unbegründet erklärte,
abgewiesen. Friedrich Bertrand erhielt 1856 den Charakter als Medizinal-
assessor und war 1866 noch im Besitze der Apotheke in Langenschwalbach.
29. Limburg’. Über die Errichtung der ersten Apotheke in Limburg
sind keine genauen Nachrichten mehr vorhanden. Das erste Privileg zum
Betrieb einer solchen wurde einem Apotheker Marckthaler aus Wetzlar 1709
von dem damaligen Erzbischof Johann von Trier erteilt, in dem aber ange-
geben ist, dass Marckthaler die schon vorhandene Wentzel’sche Apotheke ange-
kauft habe. Wer dieser Wentzel war, ob er die Apotheke errichtet hat, die
angeblich auf einem Privileg des damaligen Kurfürsten zu Trier aus dem