sicht des Bischofs. Der Orden vom Heiligen Geist dagegen unterstand un-
mittelbar dem Papst und verlangte die feierlichen, bindenden Ordensgelübde.
1198 wurde der Orden vom Heiligen Geist von Papst Innozenz III. bestätigt.
Noch vor 1252 bildete er sich zu einem reinen Priesterorden um, der sich
mehr und mehr seiner ursprünglichen Aufgabe, der Betreuung von Spitälern,
entzog. Die Bruderschaften zum Heiligen Geist dagegen hatten in der Regel
nur einen Geistlichen zur Besorgung des Gottesdienstes bei sich. An der
Spitze der Brüder stand der Spitalmeister. Er wurde von der Gesamtheit der
Brüder auf Lebenszeit gewählt, bedurfte aber der Bestätigung durch den Bi-
schof. Als die Spitäler immer mehr in die Hände der Bürger kamen, wurde
er von Bürgermeister und Rat ernannt. Der Spitalmeister wachte über die
Hausordnung, regelte den Arbeitsdienst und vertrat das Spital nach außen.
Das Leben der Bruderschaft hatte klösterlichen Zuschnitt. Nach einjähriger
Probezeit wurde die Profeß abgelegt. Durch ein einfaches Gelübde verpflich-
tete sich der Bruder Zu klösterlicher Armut, Keuschheit und Gehorsam, dazu
noch zum Dienste an Kranken und Armen. Von nun ab trug er eine ein-
förmige Kutte mit aufgeheftetem Kreuz.
Die Anfänge des Gmünder Spitals
Auch das Gmünder Spital war ein Heilig-Geist-Spital. Ob es ein Spital
des Ordens oder der Bruderschaft war, ist umstritten. Ein Ordensspital würde
seiner Lage nach gut zu den Ordensspitälern Markgröningen, Wimpfen, Mem-
mingen und Pforzheim passen. In zwei päpstlichen Bullen — die eine von
Nikolaus IV. vom 21. Juni 1291, die andere von Bonifazius VIII. vom 28. Juli
1295 — wird unter den Spitälern in regno Alamanie, d. i. im Deutschen Reich,
nicht Schwaben, ein Ordensspital de Comundia genannt. Der Forschung ist
aber durch das Wirtembergische Urkundenbuch (X, 379 ff.) zugänglich nur
der Text der letztgenannten Bulle nach einer im Markgröninger Spital über-
lieferten beglaubigten Abschrift vom Ende des 13. Jahrhunderts. Wird nun
in Betracht gezogen, daß die Aufzählung der deutschen Fleilig-Geist-Spitäler
in der Bulle lautet: de Steffelt (Stephansfeld im Unterelsaß), de Wimppina
(Wimpfen), de Vienna (Wien), de Comundia (?), de Menuch (München), de
Cracovia (Krakau), de .Stetina (Stettin in Pommern), daß also Comundia zwi-
schen Wien und München genannt wird, kann nicht als gesichert gelten, daß
mit Comundia Schwäb. Gmünd gemeint ist. Schließlich entspricht wohl das
älteste Gmünder Spitalsiegel von 1319 fast ganz dem Siegel des Ordens zum
Heiligen Geist (Patriarchenkreuz und darüber der Heilige Geist als Taube)
und hat die Umschrift „S(igillum) HOSPITALIS SCI SPC (= Sancti Spiritus)
DE GAMUNDIA“, aber es wird in dieser Weise, stilistisch nur wenig geän-
dert und immer mit derselben Umschrift, in allen folgenden Jahrhunderten
benutzt.
Gegen ein Ordensspital spricht, daß es in Gmünd schon 1269 ein Hospiz
der Spitalbrüder gab. Ob auch hier, wie in Goslar, Bern und anderen Orten
ursprünglich zwei Hospitäler nebeneinander bestanden haben (Mehring),
eines vom Orden, ein anderes von der Bruderschaft, muß höchst fraglich,
wenn nicht unmöglich erscheinen. Die mittelalterlichen Spitäler waren wohl
sehr klein und dürften selten mehr als 12 Plätze besessen haben. In Ulm,
10*
mittelbar dem Papst und verlangte die feierlichen, bindenden Ordensgelübde.
1198 wurde der Orden vom Heiligen Geist von Papst Innozenz III. bestätigt.
Noch vor 1252 bildete er sich zu einem reinen Priesterorden um, der sich
mehr und mehr seiner ursprünglichen Aufgabe, der Betreuung von Spitälern,
entzog. Die Bruderschaften zum Heiligen Geist dagegen hatten in der Regel
nur einen Geistlichen zur Besorgung des Gottesdienstes bei sich. An der
Spitze der Brüder stand der Spitalmeister. Er wurde von der Gesamtheit der
Brüder auf Lebenszeit gewählt, bedurfte aber der Bestätigung durch den Bi-
schof. Als die Spitäler immer mehr in die Hände der Bürger kamen, wurde
er von Bürgermeister und Rat ernannt. Der Spitalmeister wachte über die
Hausordnung, regelte den Arbeitsdienst und vertrat das Spital nach außen.
Das Leben der Bruderschaft hatte klösterlichen Zuschnitt. Nach einjähriger
Probezeit wurde die Profeß abgelegt. Durch ein einfaches Gelübde verpflich-
tete sich der Bruder Zu klösterlicher Armut, Keuschheit und Gehorsam, dazu
noch zum Dienste an Kranken und Armen. Von nun ab trug er eine ein-
förmige Kutte mit aufgeheftetem Kreuz.
Die Anfänge des Gmünder Spitals
Auch das Gmünder Spital war ein Heilig-Geist-Spital. Ob es ein Spital
des Ordens oder der Bruderschaft war, ist umstritten. Ein Ordensspital würde
seiner Lage nach gut zu den Ordensspitälern Markgröningen, Wimpfen, Mem-
mingen und Pforzheim passen. In zwei päpstlichen Bullen — die eine von
Nikolaus IV. vom 21. Juni 1291, die andere von Bonifazius VIII. vom 28. Juli
1295 — wird unter den Spitälern in regno Alamanie, d. i. im Deutschen Reich,
nicht Schwaben, ein Ordensspital de Comundia genannt. Der Forschung ist
aber durch das Wirtembergische Urkundenbuch (X, 379 ff.) zugänglich nur
der Text der letztgenannten Bulle nach einer im Markgröninger Spital über-
lieferten beglaubigten Abschrift vom Ende des 13. Jahrhunderts. Wird nun
in Betracht gezogen, daß die Aufzählung der deutschen Fleilig-Geist-Spitäler
in der Bulle lautet: de Steffelt (Stephansfeld im Unterelsaß), de Wimppina
(Wimpfen), de Vienna (Wien), de Comundia (?), de Menuch (München), de
Cracovia (Krakau), de .Stetina (Stettin in Pommern), daß also Comundia zwi-
schen Wien und München genannt wird, kann nicht als gesichert gelten, daß
mit Comundia Schwäb. Gmünd gemeint ist. Schließlich entspricht wohl das
älteste Gmünder Spitalsiegel von 1319 fast ganz dem Siegel des Ordens zum
Heiligen Geist (Patriarchenkreuz und darüber der Heilige Geist als Taube)
und hat die Umschrift „S(igillum) HOSPITALIS SCI SPC (= Sancti Spiritus)
DE GAMUNDIA“, aber es wird in dieser Weise, stilistisch nur wenig geän-
dert und immer mit derselben Umschrift, in allen folgenden Jahrhunderten
benutzt.
Gegen ein Ordensspital spricht, daß es in Gmünd schon 1269 ein Hospiz
der Spitalbrüder gab. Ob auch hier, wie in Goslar, Bern und anderen Orten
ursprünglich zwei Hospitäler nebeneinander bestanden haben (Mehring),
eines vom Orden, ein anderes von der Bruderschaft, muß höchst fraglich,
wenn nicht unmöglich erscheinen. Die mittelalterlichen Spitäler waren wohl
sehr klein und dürften selten mehr als 12 Plätze besessen haben. In Ulm,
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