Versteigerungs-Bedingimgen
1. Die Aussfellung der zum Verkauf gelangenden Kunsfgegensiände findef
vom Monfag, den 14. bis Sonnabend, den 19. januar, iäglich von 10—5 Uhr
und Moniag, den 21. Januar bis 1 Uhr sfafi.
2. Durch die Besichiigung isf jedermann Gelegenheif gegeben, sich von der
Eigenschaff der Versfeigerungsgegensfande zu iiberzeugen, es werden Ein-
wendungers nach der Versfeigerung nichf mehr beriicksichfigf.
3. Die Sachen werden in dem Zusiande verkauff, in dem sie sich befinden,
ohne für Eehler, Mängel oder Benenmmg einzusfehen.
Da das Verzeichnis nur als Eiihrer dienen soll, wird für die darin enf-
halienen Angaben keine Gewähr gdeisfef.
4. Bei Gemälden versfehen sich die angegebenen Mafje ohne Rahmen.
Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versfeigerung
behälf sich der Versfeigerer das Rechf von Äbänderungen vor.
5. Mii dem Zuschlag isi der Gegensfand m den Besifs des Käufers iiber-
gegangen. Die Zahlung haf sofori in Gold'-Renfenmark und anderen werf-
besländigen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Bei Zahlungen in Papier-
mark ist der amiliche Berhner Miftelkurs amTage der Zahlung mafjgehend.
Auch mug eine angemessene Anzahlung geleisfei werden. Dieienigen
Käufer, die vor der Aukfion ein dem Änkaufswerf enfsprechendes Depoi
hinferlegf haben, sind hiervon befreii.
6. Erfolgf ein doppelles Gebol, so v/ird der Gegenstand noch einmal oiisgeboien,
bei Sfreifigkeifen enfscheidet das Los. (Geseb vom 10. Juli 1902.)
7. Gesfeigerf wird naeh folgenden Gmndsäfsen: Niedrigsfes Geboi urn 20 Gold-
pfennig bis Mk. 3. — , um 50 Goldpfennig bis Vlk. 10. — , um 1 Goldmark bis
Mk. 20. — , um 2 Goldmark bis Mk. 50.—, um 5 Goldmark bis Mk. 100.— u. s. f.
Äusnahmen sind- zu'iässig. Das iibliche Aufgeld befrägt 20 Prozenf der
Kaufsumme. Luxussieuer haf der Käufer nichf zu zahlen.
8 Kaufaufiräge werden zu den Bedingungen des Kaialogs reeii ausgefiihrf
ohne besondere Berechnung. Erfeilfe Kaufaufträge können nichi wieder
zurückgezogen werden.
9. Die Abnahme der Erwerbungen haf von den Käufern am Versteigerungstage
nachmiffags von 4 bis 7 lihr zu erfolgen. Eür bis Ende der Woche nichf
abgeholte Waren werden 2 Prozent des Rechnungsbefrages als Lagergeld
erhoben. Nichtabgeholie Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
vier Wochen lang gelageri und in der nächsfen darauffolgenden Auktion
auf dessen Kosien, ohne weifere Anzeige, bedingungsgemä^ wieder ver-
steigerf. Für den evfl. Ausfall haffef der Käufer ohne Anspruch auf evtl.
Mehrerlös.
10. Die Einfragung in das Profokoll gilf ais fesfer Kaufabschlu^ unter Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechfseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestaiien.
11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung sfaiizufinden und werden
schrifllich niedergelegf und gegenseifig bestäfigi
HAMBURG, im Januar 1924.
Alierwall 40
Kunsfauktionshaus
G. Adolf Pohl
Akfiengesellschaff.
1. Die Aussfellung der zum Verkauf gelangenden Kunsfgegensiände findef
vom Monfag, den 14. bis Sonnabend, den 19. januar, iäglich von 10—5 Uhr
und Moniag, den 21. Januar bis 1 Uhr sfafi.
2. Durch die Besichiigung isf jedermann Gelegenheif gegeben, sich von der
Eigenschaff der Versfeigerungsgegensfande zu iiberzeugen, es werden Ein-
wendungers nach der Versfeigerung nichf mehr beriicksichfigf.
3. Die Sachen werden in dem Zusiande verkauff, in dem sie sich befinden,
ohne für Eehler, Mängel oder Benenmmg einzusfehen.
Da das Verzeichnis nur als Eiihrer dienen soll, wird für die darin enf-
halienen Angaben keine Gewähr gdeisfef.
4. Bei Gemälden versfehen sich die angegebenen Mafje ohne Rahmen.
Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versfeigerung
behälf sich der Versfeigerer das Rechf von Äbänderungen vor.
5. Mii dem Zuschlag isi der Gegensfand m den Besifs des Käufers iiber-
gegangen. Die Zahlung haf sofori in Gold'-Renfenmark und anderen werf-
besländigen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Bei Zahlungen in Papier-
mark ist der amiliche Berhner Miftelkurs amTage der Zahlung mafjgehend.
Auch mug eine angemessene Anzahlung geleisfei werden. Dieienigen
Käufer, die vor der Aukfion ein dem Änkaufswerf enfsprechendes Depoi
hinferlegf haben, sind hiervon befreii.
6. Erfolgf ein doppelles Gebol, so v/ird der Gegenstand noch einmal oiisgeboien,
bei Sfreifigkeifen enfscheidet das Los. (Geseb vom 10. Juli 1902.)
7. Gesfeigerf wird naeh folgenden Gmndsäfsen: Niedrigsfes Geboi urn 20 Gold-
pfennig bis Mk. 3. — , um 50 Goldpfennig bis Vlk. 10. — , um 1 Goldmark bis
Mk. 20. — , um 2 Goldmark bis Mk. 50.—, um 5 Goldmark bis Mk. 100.— u. s. f.
Äusnahmen sind- zu'iässig. Das iibliche Aufgeld befrägt 20 Prozenf der
Kaufsumme. Luxussieuer haf der Käufer nichf zu zahlen.
8 Kaufaufiräge werden zu den Bedingungen des Kaialogs reeii ausgefiihrf
ohne besondere Berechnung. Erfeilfe Kaufaufträge können nichi wieder
zurückgezogen werden.
9. Die Abnahme der Erwerbungen haf von den Käufern am Versteigerungstage
nachmiffags von 4 bis 7 lihr zu erfolgen. Eür bis Ende der Woche nichf
abgeholte Waren werden 2 Prozent des Rechnungsbefrages als Lagergeld
erhoben. Nichtabgeholie Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
vier Wochen lang gelageri und in der nächsfen darauffolgenden Auktion
auf dessen Kosien, ohne weifere Anzeige, bedingungsgemä^ wieder ver-
steigerf. Für den evfl. Ausfall haffef der Käufer ohne Anspruch auf evtl.
Mehrerlös.
10. Die Einfragung in das Profokoll gilf ais fesfer Kaufabschlu^ unter Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechfseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestaiien.
11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versteigerung sfaiizufinden und werden
schrifllich niedergelegf und gegenseifig bestäfigi
HAMBURG, im Januar 1924.
Alierwall 40
Kunsfauktionshaus
G. Adolf Pohl
Akfiengesellschaff.