Versieigerungs-Bedingungen
1. Die Aussiellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegensiände findei
vom Montag, den 25. Februar bis Sonnabend, den 1. März, iäglich von
10—5 Uhr und Moniag, den 3. März von 10 bis 1 Uhr siait.
2. Durch die Besichtigung ist Jedermann Gelegenheii gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versieigerungsgegensiände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versieigerung nichi mehr berücksichtigi.
3. Die Sachen werden in dem Zustande verkaufi, in dem sie sich befinden,
ohne für Fehler, Mängel oder Benennung einzustehen.
Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin eni-
halienen Angaben keine Gewähr geleisiei.
4. Bei Gemälden versiehen sich die angegebenen Maße ohne Rahmen.
Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versieigerung
behäli sich der Versieigerer das Rechi von Abänderungen vor.
5. Mii dem Zuschlag isi der Gegensiand in den Besife des Käufers über-
gegangen. Die Zahlung hai sofori in Gold-Rentenmark und anderen wert-
besiändigen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Bei Zahlungen in Papier-
mark isi der amtliche Berliner Mitielkurs am Tage der Zahlung ma§gebend.
Auch mufj eine angemessene Anzahlung geleistei werden. Diejenigen
Käufer, die vor der Aukiion ein dem Ankaufsweri enisprechendes Depoi
hinierlegt haben, sind hiervon befreii.
6. Erfolgi ein doppelies Gebot, so wird der Gegensiand nodi einmal ausgeboien,
bei Sireiiigkeiien enischeidei das Los. (Geseh vom 10. Juli 1902.)
7. Gesieigeri wird nach folgenden Grundsäfeen: Niedrigstes Geboi um 20 Gold-
pfennig bis Mk. 3. — , um 50 Goldpfennig bis Mk. 10. — , um 1 Goldmark bis
Mk. 20. — , um 2 Goldmark bis Mk. 50. — , um 5 Goldmark bis Mk. 100.— u. s. f.
Ausnahmen sind zulässig. Das übliche Aufgeld beträgi 20 Prozent der
Kaufsumme. Luxussieuer hai der Käufer nicht zu zahlen.
ö Kaufauflräge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführi
ohne besondere Berechnung. Erteilie Kaufauflräge können nicht wieder
zurückgezogen werden.
9. Die Abnahme der Erwerbungen hai von den Käufern am Versieigerungsiage
nachmiiiags von 4 bis 7 Uhr zu erfolgen. Für bis Ende der Woche nicht
abgeholie Waren werden 2 Prozeni des Rechnungsbeirages als Lagergeld
erhoben. Nichiabgeholie Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
vier Wochen lang gelageri und in der nächsien darauffolgenden Aukiion
auf dessen Kosien, ohne weitere Anzeige, bedingungsgemä^ wieder ver-
sieigert. Eür den evtl. Ausfall hafiei der Käufer ohne Anspruch auf evtl.
Mehrerlös.
10. Die Einiragung in das Protokoll gili als fesier Kaufabschluf) unier Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechtseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestaiien.
11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versieigerung siatizufinden und werden
schriftlich niedergelegi und gegenseiiig besiätigi.
HAMBURG, im Februar 1924.
Alierwall 40
Kunsiaukiionshaus
G. Adolf Pohl
Akiiengesellschaft
1. Die Aussiellung der zum Verkauf gelangenden Kunstgegensiände findei
vom Montag, den 25. Februar bis Sonnabend, den 1. März, iäglich von
10—5 Uhr und Moniag, den 3. März von 10 bis 1 Uhr siait.
2. Durch die Besichtigung ist Jedermann Gelegenheii gegeben, sich von der
Eigenschaft der Versieigerungsgegensiände zu überzeugen, es werden Ein-
wendungen nach der Versieigerung nichi mehr berücksichtigi.
3. Die Sachen werden in dem Zustande verkaufi, in dem sie sich befinden,
ohne für Fehler, Mängel oder Benennung einzustehen.
Da das Verzeichnis nur als Führer dienen soll, wird für die darin eni-
halienen Angaben keine Gewähr geleisiei.
4. Bei Gemälden versiehen sich die angegebenen Maße ohne Rahmen.
Ueber die Reihenfolge der einzelnen Nummern während der Versieigerung
behäli sich der Versieigerer das Rechi von Abänderungen vor.
5. Mii dem Zuschlag isi der Gegensiand in den Besife des Käufers über-
gegangen. Die Zahlung hai sofori in Gold-Rentenmark und anderen wert-
besiändigen Zahlungsbedingungen zu erfolgen. Bei Zahlungen in Papier-
mark isi der amtliche Berliner Mitielkurs am Tage der Zahlung ma§gebend.
Auch mufj eine angemessene Anzahlung geleistei werden. Diejenigen
Käufer, die vor der Aukiion ein dem Ankaufsweri enisprechendes Depoi
hinierlegt haben, sind hiervon befreii.
6. Erfolgi ein doppelies Gebot, so wird der Gegensiand nodi einmal ausgeboien,
bei Sireiiigkeiien enischeidei das Los. (Geseh vom 10. Juli 1902.)
7. Gesieigeri wird nach folgenden Grundsäfeen: Niedrigstes Geboi um 20 Gold-
pfennig bis Mk. 3. — , um 50 Goldpfennig bis Mk. 10. — , um 1 Goldmark bis
Mk. 20. — , um 2 Goldmark bis Mk. 50. — , um 5 Goldmark bis Mk. 100.— u. s. f.
Ausnahmen sind zulässig. Das übliche Aufgeld beträgi 20 Prozent der
Kaufsumme. Luxussieuer hai der Käufer nicht zu zahlen.
ö Kaufauflräge werden zu den Bedingungen des Katalogs reell ausgeführi
ohne besondere Berechnung. Erteilie Kaufauflräge können nicht wieder
zurückgezogen werden.
9. Die Abnahme der Erwerbungen hai von den Käufern am Versieigerungsiage
nachmiiiags von 4 bis 7 Uhr zu erfolgen. Für bis Ende der Woche nicht
abgeholie Waren werden 2 Prozeni des Rechnungsbeirages als Lagergeld
erhoben. Nichiabgeholie Ware wird auf Rechnung und Gefahr des Käufers
vier Wochen lang gelageri und in der nächsien darauffolgenden Aukiion
auf dessen Kosien, ohne weitere Anzeige, bedingungsgemä^ wieder ver-
sieigert. Eür den evtl. Ausfall hafiei der Käufer ohne Anspruch auf evtl.
Mehrerlös.
10. Die Einiragung in das Protokoll gili als fesier Kaufabschluf) unier Aner-
kennung der Bedingungen, ohne irgendwelche Rechtseinsprüche der Käufer
oder Verkäufer zu gestaiien.
11. Andere Vereinbarungen haben vor der Versieigerung siatizufinden und werden
schriftlich niedergelegi und gegenseiiig besiätigi.
HAMBURG, im Februar 1924.
Alierwall 40
Kunsiaukiionshaus
G. Adolf Pohl
Akiiengesellschaft