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meinde Neckarau. Die Tatsache, daß die Äcker des Stumpferich-Hags nicht unter
den Großen Zehnten fielen, läßt vermuten, daß es sich um einen frühen Novalzehn-
ten handelt; denn dieser steht immer dem Landesherrn zu.

4.3.1.5. DER LAMPRECHTSZEHNTE

Auch der Lamprechtszehnte war ein Sonderzehnte, der vom Lamprechtsacker202 im
Großfeld anfiel. Sein Zehntdistrikt erstreckte sich über 780 Ruten oder 4,8 M -
1,6 ha. Über die Herkunft dieses merkwürdigen Sonderzehnten schweigen die
Quellen. Sein bescheidener Ertrag steht der kurpfälzischen Hofkammer zu.

4.3.1.6. DER NEUROTT- ODER NOVALZEHNTE

Dieser Zehnte, dessen Ertrag vor allen Dingen im 18. Jahrhundert durch den Um-
bruch vieler Weideflächen stark anstieg, stand immer dem Landesherrn zu; sein Er-
trag floß also auch in die kurpfälzische Hofkammer. Bei diesem Zehnten handelte
es sich wieder um ein beträchtliches Areal. Im 18. Jahrhundert wird zwischen dem
aktualisierten Zehnten, der aus bereits umgebrochenen Weiden anfiel, unterschie-
den und dem, der sich noch in actuprimo (im ersten Zustand) als Weiden oder Wie-
sen befand. Die Flächen waren folgende:

Großfeld 9 272 Ruten und 24 705 Ruten

Aufeid 117 Ruten und 308 Ruten

Casterfeld 9 018 Ruten und 38 466 Ruten

Niederfeld 6 400 Ruten und 20 000 Ruten

Morchfeld 459 Ruten und 25 Ruten

Summe: 25 266 Ruten und 83 504 Ruten

In den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts waren also an Weiden umgebrochen und
dem Novalzehnten unterworfen 25 266 Ruten = 1580 M = 52 ha, während 83 504
Ruten = 522 M = 174 ha noch nicht umgebrochen waren. Das frühe Beispiel eines
Novalzehnten finden wir wieder im kurpfälzischen Urbarweistum von 1496 03, wo es
unter 12. heißt: „Item ungeverlich (ungefähr) von 40 morgen ackers, gelegen im nid-
dernfeld (Niederfeld) zwischen den zweyen großwegen (Graswegen), die geben un-
serm gnedigsten hern den zehenden." Dieser uralte Novalzehntbezirk wird noch auf
der Karte von 1763 als zwischen zwei Graswegen liegend ausgewiesen.204

4.3.1.7. DER GARTEN- ODER BANNZEHNTE

Hier haben wir es mit einem Kleinen Zehnten zu tun, der zu 2/3 der Gemeinde Nek-
karau und zu 1/3 dem Pfarrer zustand. Dieser Kleine Zehnte fiel auf doppelte Weise:
einmal von festumgrenzten, allerdings kleinen Zehntbezirken auf den Feldern und
zum zweiten von allem, was innerhalb des Dorfbannes - daher der Name Bann-
zehnte - geerntet wurde. Der Gartenzehnte außerhalb des Dorfes fiel im
Casterfeld von 1742 Ruten = 10 M
Aufeid von 1217 Ruten = 7,6 M

Großfeld von 720 Ruten = 4,5 M.

Im Aufeid bezeichnet der Flurname Rheingärten einen solchen Distrikt. Dazu ka-
men das umfangreiche Gartenareal des Kappes sowie die sogenannten Dorfgärten
im Niederfeld und die Gärten, die innerhalb des Dorfes lagen.
Darüber hinaus wurde der Kleine Zehnte auch von allen anderen Feldern eingefor-
dert, wenn auf ihnen Früchte angebaut wurden, die nicht dem Großen Zehnten un-
terworfen waren. Diese Früchte waren Kraut und Rüben, Hanf und Flachs, Obst

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