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1 Mltr zu beeth von den Pfarrgütern,

4 Mltr und 2112 Simri von der Frühmeß,

an Haber:

lOfirntzel von den Äckern im Emichenwerth (Mönchwörth) welchen der Gemeinde Burgermeister järlich

samblen (sammeln). '<223

Schließlich gibt es noch aus dem Ende des 15. Jahrhunderts eine Steuerliste, in der
auch die Neckarauer Geistlichen erscheinen. Diese Liste geht auf den Beschluß des
Wormser Reichstages von 1495 zurück, auf dem eine allgemeine Reichssteuer, der
sogenannte Gemeine Pfennig eingeführt wurde. Die Erträge dieser Reichssteuer
sollten der Finanzierung der Türkenkriege dienen. Die Steuer hatte jeder über
16 Jahre alte Bewohner des Deutschen Reiches zu leisten. Sie sollte vier Jahre lang
erhoben werden. Die Steuerpflichtigen wurden nach Vermögensklassen eingeteilt.
In der ersten Klasse befanden sich alle diejenigen, die Güter im Wert von 1000 fl be-
saßen, die eine Grundrente von 50 fl im Jahr oder mehr abwarfen. Die Angehörigen
dieser ersten Steuerklasse hatten eine Jahressteuer von 1 fl zu zahlen. Die zweite
Klasse umfaßte diejenigen, die die Hälfte an Gütern oder jährlichen Renten besa-
ßen. Diese hatten 1/2 fl im Jahr aufzubringen. Alle, die weniger als 25 fl Jahresein-
künfte hatten, hatten den 24. Teil eines Gulden, das waren 13 hl zu steuern, so daß
also 24 Personen aus der dritten Klasse 1 fl aufbrachten.

Da die kirchliche Organisation in Pfarreien das ganze Reich ohne Unterschied der
einzelnen Stände gleichmäßig erfaßte, sollten die jeweiligen Ortspfarrer die Steuer
eintreiben. Die Geistlichen ihrerseits sollten bistumsweise durch einen ausdrücklich
dazu gewählten Standesgenossen besteuert werden. Für das Bistum Worms ist nun
diese Liste der zu besteuernden Geistlichen erhalten geblieben. Sie liegt im Stadtar-
chiv zu Frankfurt a. Main. Neckarau ist mit drei Geistlichen vertreten, von denen
der Pfarrer und der Kaplan der Heiligkreuzpfründe je 1 fl zahlten, also in der höch-
sten Steuerklasse waren, während der Inhaber der Ägidienpfründe 10 alb aufbrin-
gen mußte.224

4.4. Pfarrer und Kapläne vor der Reformation

Wie sich die Pfarrerernennung in Neckarau abspielte, können wir einem Zeugnis aus
dem ausgehenden 13. Jahrhundert entnehmen. Am 24. Februar 1291 befahl der
Propst Eberhard von St. Cyriakus in Neuhausen, also der für Neckarau zuständige
Archidiakon, dem Archipresbyter (Dekan) in Wiesloch den vom Pfalzgrafen für die
Kirche zu Neckarau präsentierten Kleriker und Notar Berthold der Gemeinde in
Neckarau vorzustellen und zu empfehlen.225 Hier also hatte der Pfalzgraf Ludwig IL
sein Patronat über die Neckarauer Pfarrkirche ausgeübt. Der zuständige Archidia-
kon nahm den Präsentierten als Pfarrer an und beauftragte den Dekan, diesen in
Neckarau einzusetzen.

Der zweite Neckarauer Pfarrer, von dem wir hören, war ein gewisser Emehard, der
vor dem Jahre 1308 Pfarrer in Neckarau gewesen sein muß. Denn in einer Urkunde
vom 30. April 1308, die das bischöfliche Gericht und das Stiftskapitel von St. Ger-
man in Speyer ausgestellt hat, wird dem ehemaligen Pfarrer Emehard von Neckerau-
wen eine Besserung seiner Versorgung zugestanden durch eine jährliche Gült von
3 Mltr Korn, die er zu Rheinhausen zu beziehen hat.226 Das Datum der Resignation
Pfarrer Emehards legt die Vermutung nahe, daß dieser Rücktritt mit der Vergabe
des Patronats über die Neckarauer Kirche an das Kloster Schönau zusammenhängt.
Am 20. September 1317 begegnet uns ein weiterer Neckarauer Pfarrer namens
Ludolt, der den Ehrenrang eines Archipresbyters oder Erzpriesters hatte. Ludolt
urkundet zusammen mit dem Vizeplebanus von Seckenheim in Heidelberg, wo die-

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