Erläuterung:
Neben dem Hellerzins erhält der Pfarrer von jedem Gemeinsmann auch Zinskorn als Naturalabgabe. Die
übrigen 5 Malter Korn stehen dem Pfarrer von den verpachteten Pfarr- oder Frühmeßäckern zu. Von den
11 Maltern Korn hat der Pfarrer 2 Malter im Jahr an Bede und Gült abzugeben. Die ihm zur Verfügung
bleibenden 9 Malter Korn sind mit 7 fl 7 alb angeschlagen.
Ann Gersten:
Item 2 Mltr aigengewechs von Pfarr-Eckern.
Item 2 Mltr aigengewechs von früomeß-Eckern.
Summa: 4 Mltr ihun 3fl6 alb.
Ann Spellzen:
Item 60 Mltr zu gewinnen Jahres von Pfarr-Eckern.
Item 28 Mltr aigen gewechs wie oben von früomeß-Eckern.
Summa: 88 Mltr thun 44 fl.
Ann Habern:
Item 30 Mltr aigen gewechs von Pfarr-Eckern.
Item 16 Mltr aigen gewechs von früomeß-Eckern.
Summa: 46 Mltr thun 23 fl.
Summarum alleß Einkommens zu Geld geschlagen ist 96fl5 alb 2 d.
Erläuterung:
An Gerste, Spelz und Hafer hat der Pfarrer als Pacht von den Pfarr- und Frühmeßäckern die oben ge-
nannten Erträge einzunehmen, die jeweils in ihrem Geldwert berechnet werden. Insgesamt hat also der
Pfarrer ein Jahreseinkommen an Geld und Naturalien in Höhe von 96 fl 5 alb und 2 d. Dazu kommen noch
27 Kapaune und 2 Hühner, der dritte Teil des Kleinen Zehnten29 und freie Wohnung im Pfarrhaus. Somit
bestand auch das Einkommen des reformierten Pfarrers weiterhin aus einer Summe von größeren und
kleineren Beträgen, die von den verschiedenen Verpflichteten kamen. Ja, es blieben Einkünfte für Lei-
stungen bestehen, wie z. B. die Frühmeßpfründe oder das Lichtgeld für die Kerzen bei der Messe, für die
es im reformierten Bekenntnis gar keine Verwendung mehr gab.
2.3. Die reformierten Pfarrer 1566-1625
Nach der reformierten Kirchenordnung Calvins gab es in der Gemeinde vier Ämter,
die Pastoren, die Doktoren oder Schriftgelehrten, die Ältesten und die Diakone.
Die Pastoren hatten das Wort Gottes zu verkünden und die Sakramente zu verwal-
ten, während den Ältesten (Presbyter) die Leitung der Gemeinde oblag und die
Überwachung der Kirchenzucht. Die Doktoren hatten die Heilige Schrift auszule-
gen, und die Diakone waren für die Armen- und Krankenpflege zuständig. Diesem
Idealbild der Kirche Calvins entsprach jedoch die pfälzische Gemeinde nur bedingt.
Pfarrer und Kirchengeschworene konnten aus der früheren katholischen Kirchen-
verfassung leicht in die Rolle der Pastoren und Ältesten überführt werden. Doch
wurden den Kirchengeschworenen oder Ältesten keine echten Leitungsfunktionen
übertragen; denn die pfälzische Gemeinde verwaltete sich nicht selbst, sondern war
Teil der pfälzischen Landeskirche, an deren Spitze der Kurfürst stand, der auch im
reformierten Bekenntnis der eigentliche Kirchenherr geblieben war. Der Kurfürst
leitete die Kirche mit Hilfe des Kirchenrats und kontrollierte ihre Finanzen durch
die Geistliche Administration. Die Ältesten in der Gemeinde hatten vor allem die
Aufgabe, die Kirchenzucht zu überwachen, die Teilnahme am Gottesdienst zu kon-
trollieren mit Hilfe der Kirchentreiber und alle Verstöße der Kirchenbehörde mitzu-
teilen. Die Diakonie wurde den beiden jährlich wechselnden Almosenpflegern über-
tragen. Das Amt der Doktoren, also der Schriftgelehrten, wurde für eine einfache
Gemeinde nicht aktuell. Die Lehre und das Studium der Theologie waren an der
Universität Heidelberg konzentriert, die in diesem Jahrzehnt zu einer der führenden
reformierten Hochschulen in Europa geworden war. Der Heidelberger Katechismus
302
Neben dem Hellerzins erhält der Pfarrer von jedem Gemeinsmann auch Zinskorn als Naturalabgabe. Die
übrigen 5 Malter Korn stehen dem Pfarrer von den verpachteten Pfarr- oder Frühmeßäckern zu. Von den
11 Maltern Korn hat der Pfarrer 2 Malter im Jahr an Bede und Gült abzugeben. Die ihm zur Verfügung
bleibenden 9 Malter Korn sind mit 7 fl 7 alb angeschlagen.
Ann Gersten:
Item 2 Mltr aigengewechs von Pfarr-Eckern.
Item 2 Mltr aigengewechs von früomeß-Eckern.
Summa: 4 Mltr ihun 3fl6 alb.
Ann Spellzen:
Item 60 Mltr zu gewinnen Jahres von Pfarr-Eckern.
Item 28 Mltr aigen gewechs wie oben von früomeß-Eckern.
Summa: 88 Mltr thun 44 fl.
Ann Habern:
Item 30 Mltr aigen gewechs von Pfarr-Eckern.
Item 16 Mltr aigen gewechs von früomeß-Eckern.
Summa: 46 Mltr thun 23 fl.
Summarum alleß Einkommens zu Geld geschlagen ist 96fl5 alb 2 d.
Erläuterung:
An Gerste, Spelz und Hafer hat der Pfarrer als Pacht von den Pfarr- und Frühmeßäckern die oben ge-
nannten Erträge einzunehmen, die jeweils in ihrem Geldwert berechnet werden. Insgesamt hat also der
Pfarrer ein Jahreseinkommen an Geld und Naturalien in Höhe von 96 fl 5 alb und 2 d. Dazu kommen noch
27 Kapaune und 2 Hühner, der dritte Teil des Kleinen Zehnten29 und freie Wohnung im Pfarrhaus. Somit
bestand auch das Einkommen des reformierten Pfarrers weiterhin aus einer Summe von größeren und
kleineren Beträgen, die von den verschiedenen Verpflichteten kamen. Ja, es blieben Einkünfte für Lei-
stungen bestehen, wie z. B. die Frühmeßpfründe oder das Lichtgeld für die Kerzen bei der Messe, für die
es im reformierten Bekenntnis gar keine Verwendung mehr gab.
2.3. Die reformierten Pfarrer 1566-1625
Nach der reformierten Kirchenordnung Calvins gab es in der Gemeinde vier Ämter,
die Pastoren, die Doktoren oder Schriftgelehrten, die Ältesten und die Diakone.
Die Pastoren hatten das Wort Gottes zu verkünden und die Sakramente zu verwal-
ten, während den Ältesten (Presbyter) die Leitung der Gemeinde oblag und die
Überwachung der Kirchenzucht. Die Doktoren hatten die Heilige Schrift auszule-
gen, und die Diakone waren für die Armen- und Krankenpflege zuständig. Diesem
Idealbild der Kirche Calvins entsprach jedoch die pfälzische Gemeinde nur bedingt.
Pfarrer und Kirchengeschworene konnten aus der früheren katholischen Kirchen-
verfassung leicht in die Rolle der Pastoren und Ältesten überführt werden. Doch
wurden den Kirchengeschworenen oder Ältesten keine echten Leitungsfunktionen
übertragen; denn die pfälzische Gemeinde verwaltete sich nicht selbst, sondern war
Teil der pfälzischen Landeskirche, an deren Spitze der Kurfürst stand, der auch im
reformierten Bekenntnis der eigentliche Kirchenherr geblieben war. Der Kurfürst
leitete die Kirche mit Hilfe des Kirchenrats und kontrollierte ihre Finanzen durch
die Geistliche Administration. Die Ältesten in der Gemeinde hatten vor allem die
Aufgabe, die Kirchenzucht zu überwachen, die Teilnahme am Gottesdienst zu kon-
trollieren mit Hilfe der Kirchentreiber und alle Verstöße der Kirchenbehörde mitzu-
teilen. Die Diakonie wurde den beiden jährlich wechselnden Almosenpflegern über-
tragen. Das Amt der Doktoren, also der Schriftgelehrten, wurde für eine einfache
Gemeinde nicht aktuell. Die Lehre und das Studium der Theologie waren an der
Universität Heidelberg konzentriert, die in diesem Jahrzehnt zu einer der führenden
reformierten Hochschulen in Europa geworden war. Der Heidelberger Katechismus
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