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Urteil des V. Senats vom 29. November 1913. III. 78/13.
Der Beschwerde des Steuerpflichtigen, eines Chemikers, ent-
sprach das Oberverwaltungsgericht durch Rückgabe der Sache zur
anderweiten Entscheidung aus folgenden
Gründen:
Die Berufungskommifsion ist bei Ermittelung des steuer-
pflichtigen Einkommens für 1911 davon ausgegangen, daß
der Steuerpflichtige neben dem von ihm unter der Firma
„Chemische Fabrik N." betriebenen Geschäfte, das die Herstellung
und den Vertrieb von Apothekerwaren zum Gegenstände hat, noch
ein zweites Gewerbe, bestehend in „Damno-Geschäften", betrieben
habe. Sie hat angenommen, daß er für das erstere Unternehmen
Handelsbücher gemäß ZZ 38 ff. des Handelsgesetzbuchs geführt
habe, und hat deshalb den Gefchäftsgewinn aus diesem Unter-
nehmen nach dem Durchschnitte der drei Geschäftsjahre 1907/08,
1908/09 und 1909/10 berechnet (Geschäftsjahr vom 1. Oktober
bis 30. September). Hinsichtlich des letzteren Unternehmens
hat sie, weil darüber keine Handelsbücher geführt feien, den Ertrag
des Kalenderjahrs 1910 der Veranlagung zu Grunde gelegt.
Zur Begründung dafür, daß es sich um den gewerbsmäßigen
Betrieb von „Damno-Geschäften" gehandelt und daß dieses Ge-
werbe noch zum Beginne des Steuerjahrs 1911 bestanden habe,
hat sie ausgesührt: „Bezüglich des Einkommens aus den Damno-
Geschäften hat der Pflichtige angegeben, daß er etwa 60 000 cF
Hypothekenverdienste gehabt habe; er habe diejenigen Beträge, die
er in feinem Geschäfte verdient habe, ausschließlich hypothekarisch
angelegt und mit 7 Prozent vergeben, während nur 6 Prozent
grundbuchlich eingetragen wurden. Die Differenz von 6 Pro-
zent und 7 Prozent wurde ihm dann für eine Reihe von Jahren
im voraus gutgeschrieben. Er betrachtet dies lediglich als einen
Vermögenszuwachs. Er hat aber ferner angegeben, daß er
früher fein Geld durch kommerzielle Verwertung etwa mit 7 Pro-
zent verzinst erhielt, auf Bitten seiner Freunde aber allmählich
zur Amortisation von gekündigten Hypotheken hergegeben habe.
Durch Einsichtnahme der Grundbuchakten ist dann festgestellt
worden, daß er im Kalenderjahr 1907 100 000 cF in fünf,
1908 91 000 cK in drei, 1909 64 000 in drei derartigen Hypo-
theken und 1910 16 000 cF in solcher Hypothek angelegt hatte, und
Urteil des V. Senats vom 29. November 1913. III. 78/13.
Der Beschwerde des Steuerpflichtigen, eines Chemikers, ent-
sprach das Oberverwaltungsgericht durch Rückgabe der Sache zur
anderweiten Entscheidung aus folgenden
Gründen:
Die Berufungskommifsion ist bei Ermittelung des steuer-
pflichtigen Einkommens für 1911 davon ausgegangen, daß
der Steuerpflichtige neben dem von ihm unter der Firma
„Chemische Fabrik N." betriebenen Geschäfte, das die Herstellung
und den Vertrieb von Apothekerwaren zum Gegenstände hat, noch
ein zweites Gewerbe, bestehend in „Damno-Geschäften", betrieben
habe. Sie hat angenommen, daß er für das erstere Unternehmen
Handelsbücher gemäß ZZ 38 ff. des Handelsgesetzbuchs geführt
habe, und hat deshalb den Gefchäftsgewinn aus diesem Unter-
nehmen nach dem Durchschnitte der drei Geschäftsjahre 1907/08,
1908/09 und 1909/10 berechnet (Geschäftsjahr vom 1. Oktober
bis 30. September). Hinsichtlich des letzteren Unternehmens
hat sie, weil darüber keine Handelsbücher geführt feien, den Ertrag
des Kalenderjahrs 1910 der Veranlagung zu Grunde gelegt.
Zur Begründung dafür, daß es sich um den gewerbsmäßigen
Betrieb von „Damno-Geschäften" gehandelt und daß dieses Ge-
werbe noch zum Beginne des Steuerjahrs 1911 bestanden habe,
hat sie ausgesührt: „Bezüglich des Einkommens aus den Damno-
Geschäften hat der Pflichtige angegeben, daß er etwa 60 000 cF
Hypothekenverdienste gehabt habe; er habe diejenigen Beträge, die
er in feinem Geschäfte verdient habe, ausschließlich hypothekarisch
angelegt und mit 7 Prozent vergeben, während nur 6 Prozent
grundbuchlich eingetragen wurden. Die Differenz von 6 Pro-
zent und 7 Prozent wurde ihm dann für eine Reihe von Jahren
im voraus gutgeschrieben. Er betrachtet dies lediglich als einen
Vermögenszuwachs. Er hat aber ferner angegeben, daß er
früher fein Geld durch kommerzielle Verwertung etwa mit 7 Pro-
zent verzinst erhielt, auf Bitten seiner Freunde aber allmählich
zur Amortisation von gekündigten Hypotheken hergegeben habe.
Durch Einsichtnahme der Grundbuchakten ist dann festgestellt
worden, daß er im Kalenderjahr 1907 100 000 cF in fünf,
1908 91 000 cK in drei, 1909 64 000 in drei derartigen Hypo-
theken und 1910 16 000 cF in solcher Hypothek angelegt hatte, und