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Entscheidungen des Preussischen Oberverwaltungsgerichts in Staatssteuersachen — 16.1915

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Abteilung II: Entscheidungen in Gewerbesteuersachen (Nr. 1 - 22)
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https://doi.org/10.11588/diglit.61867#0454
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Abteilung II.
Entscheidungen in Gewerbesteuersachen.

Nr. 1.
Selbständiger Agent (K 1 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 7, K 84 des
Handelsgesetzbuchs).
Die Grenzen zwischen der Tätigkeit eines selbständigen Agenten
und derjenigen eines Handlungsgehilfen sind flüssig.
Die Art der Regelung der Bezüge wie der Tragung der Un-
kosten ist nicht ausschlaggebend für die Annahme der einen
oder der anderen dieser Tätigkeiten; ebensowenig ist ein
Risiko für den Agenturvertrag wesentlich.
Urteil des VI. Senats vom 7. Dezember 1912. VI. 6. 162/12.
Die Beschwerde eines Ingenieurs wegen seiner Veranlagung
zur Gewerbesteuer für das Steuerjahr 1910 wurde vom Oberver-
waltungsgerichte zurückgewiesen aus folgenden
Gründen:
Das Rechtsmittel der Beschwerde beschränkt sich nach Z 37 des
Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 aus die Fälle von Rechts-
verletzungen und von wesentlichen Mängeln des Verfahrens. Ein
diesen Voraussetzungen entsprechender Beschwerdegrund ist weder
aus der Beschwerde noch sonst zu erkennen.
Die in der Beschwerde angefochtene Feststellung, daß der Be-
schwerdeführer das selbständige Agenturgewerbe betreibe, beruht
aus der Würdigung der von dem Beschwerdeführer vorgetragenen
tatsächlichen Verhältnisse und kann deshalb bei der beschränkten
Natur des Rechtsmittels der Beschwerde mit dieser nicht wirksam
angefochten werden. Gegenüber dem Beschwerdevorbringen kommt
noch folgendes in Betracht.
 
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