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weder in der Beschwerdeschrist dargetan, noch bei selbständiger
Prüfung der Sache zu erkennen.
Im Jahre 1897 war zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem
Vater ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen der Vater
die dauernde selbständige Verwaltung seines Gutes A. dem Sohne,
als seinem Bevollmächtigten, übertrug, jedoch mit der Einschrän-
kung, daß Holz nur für den Bedarf der Wirtschaft geschlagen wer-
den dürfe. Der Steuerpflichtige übernahm die Leistung aller
Wirtschaftsausgaben sowie auch der auf dem Gute lastenden
Zinsen und Abgaben als seine eigenen Unkosten und erhielt an-
dererseits als Vergütung für die Verwaltung die nach Abzug aller
Zinsen, Steuer^—
erträgnisse des U.
aus dem Gute
Pflichtigen als g
dem erwähnter^
tragen, woduvU^
— O
anlagungskonn Zs-
worden, daß alU.
der ziffernmäßig «
1. Juli 1910/S
rufungskommi^
angegebenen V^"
kommensquelle^"
Zeit vor dem
Die hiergegen-
Einkommen ar^-4?
mit Nr. 4 dasG
e Einnahmen
: dem Steuer-
ibgesehen von
Gefahr über-
rs Grundver-
rfolgten Tode
Steuerpflich-
anlagung zur
ns der Ver-
so verfahren
g von A. nur
rtschaftsjahrs
hat die Be-
laß unter den
ung der Ein-
i'ichtigung der
teuerpflichtige
Jahre 1. Juli
ll, indem sie
e eigentums-
;en hinweist,
r Verbindung
l., für welches
weder in der Beschwerdeschrist dargetan, noch bei selbständiger
Prüfung der Sache zu erkennen.
Im Jahre 1897 war zwischen dem Steuerpflichtigen und seinem
Vater ein Vertrag abgeschlossen worden, durch welchen der Vater
die dauernde selbständige Verwaltung seines Gutes A. dem Sohne,
als seinem Bevollmächtigten, übertrug, jedoch mit der Einschrän-
kung, daß Holz nur für den Bedarf der Wirtschaft geschlagen wer-
den dürfe. Der Steuerpflichtige übernahm die Leistung aller
Wirtschaftsausgaben sowie auch der auf dem Gute lastenden
Zinsen und Abgaben als seine eigenen Unkosten und erhielt an-
dererseits als Vergütung für die Verwaltung die nach Abzug aller
Zinsen, Steuer^—
erträgnisse des U.
aus dem Gute
Pflichtigen als g
dem erwähnter^
tragen, woduvU^
— O
anlagungskonn Zs-
worden, daß alU.
der ziffernmäßig «
1. Juli 1910/S
rufungskommi^
angegebenen V^"
kommensquelle^"
Zeit vor dem
Die hiergegen-
Einkommen ar^-4?
mit Nr. 4 dasG
e Einnahmen
: dem Steuer-
ibgesehen von
Gefahr über-
rs Grundver-
rfolgten Tode
Steuerpflich-
anlagung zur
ns der Ver-
so verfahren
g von A. nur
rtschaftsjahrs
hat die Be-
laß unter den
ung der Ein-
i'ichtigung der
teuerpflichtige
Jahre 1. Juli
ll, indem sie
e eigentums-
;en hinweist,
r Verbindung
l., für welches