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Ermessen wirkungslos gemacht werden kann. Denn, der vorbehal-
tene Widerruf macht das Rechtsgeschäft nur zu einem auflösend
bedingten, das erst mit dem Eintritte der Bedingung, d. i. hier mit
der Erklärung des Widerrufs, seine Wirksamkeit verliert (§ 158
Ws. 2 BGB.). Im übrigen ist das Versprechen als ein form-
gerechtes Schenkungsversprechen gültig, da die Verufungskom-
mission gegen seine Ernstlichkeit nichts erbracht hat. Der Steuer-
pflichtige ist also berechtigt, den Geldwert des Unterhalts seiner
Nichte für den Zeitraum des Steuersahrs gemäß Z 8 U 2 des Ein-
kommensteuergesetzes in der Fassung vorn 19. Juni 1906 als
dauernde Last in Abzug zu bringen, da sich die Leistung des
Unterhalts, wenn auch vorläufig auf ein Jahr beschränkt, doch
täglich wiederholt.
Die Berufungsentscheidung unterliegt hiernach wegen unrichtiger
Anwendung des bestehenden Rechtes nach ß -19 Nr. 1 des Ein-
kommensteuergesetzes der Aufhebung.
Bei freier Beurteilung ist die Sache nicht spruchreif, sondern zur
anderweiten Entscheidung unter Beachtung der vorstehenden Aus-
führungen und des gesamten Akteninhalts an die Berufungskom-
mission zurückzugeben, welche den Geldwert des in Rede stehenden
Unterhalts zu ermitteln und diesen zum Jahresbetrage von dein
im übrigen unstreitigen Einkommen in Abzug zu bringen hat.
Nr. 74.
Einkommensteuer.
Kosten des Unterhalts des Bruders als dauernde Last.
Wenn sich ein Steuerpflichtiger mit Verwandten zur Beschaffung
der Mittel für das juristische Studium seines Bruders zu
einer Gesellschaft im Sinne der ZK 705 ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuchs vereinigt oder sich mit Verwandten durch einen
anderen zweiseitigen Vertrag (KK 320 ff. aaO.) zur Zahlung
bestimmter Beträge für den Unterhalt des Bruders verpflich-
tet hat, so ist hiermit für ihn gegenüber jenen Ver-
wandten eine klagbare Verpflichtung zum teilweisen
Unterhalte des Bruders begründet, auch wenn die Verab-
Entscheid. d. K. Oberverwaltungsgerichts in^Staatssteuersachen. 16. 14
Ermessen wirkungslos gemacht werden kann. Denn, der vorbehal-
tene Widerruf macht das Rechtsgeschäft nur zu einem auflösend
bedingten, das erst mit dem Eintritte der Bedingung, d. i. hier mit
der Erklärung des Widerrufs, seine Wirksamkeit verliert (§ 158
Ws. 2 BGB.). Im übrigen ist das Versprechen als ein form-
gerechtes Schenkungsversprechen gültig, da die Verufungskom-
mission gegen seine Ernstlichkeit nichts erbracht hat. Der Steuer-
pflichtige ist also berechtigt, den Geldwert des Unterhalts seiner
Nichte für den Zeitraum des Steuersahrs gemäß Z 8 U 2 des Ein-
kommensteuergesetzes in der Fassung vorn 19. Juni 1906 als
dauernde Last in Abzug zu bringen, da sich die Leistung des
Unterhalts, wenn auch vorläufig auf ein Jahr beschränkt, doch
täglich wiederholt.
Die Berufungsentscheidung unterliegt hiernach wegen unrichtiger
Anwendung des bestehenden Rechtes nach ß -19 Nr. 1 des Ein-
kommensteuergesetzes der Aufhebung.
Bei freier Beurteilung ist die Sache nicht spruchreif, sondern zur
anderweiten Entscheidung unter Beachtung der vorstehenden Aus-
führungen und des gesamten Akteninhalts an die Berufungskom-
mission zurückzugeben, welche den Geldwert des in Rede stehenden
Unterhalts zu ermitteln und diesen zum Jahresbetrage von dein
im übrigen unstreitigen Einkommen in Abzug zu bringen hat.
Nr. 74.
Einkommensteuer.
Kosten des Unterhalts des Bruders als dauernde Last.
Wenn sich ein Steuerpflichtiger mit Verwandten zur Beschaffung
der Mittel für das juristische Studium seines Bruders zu
einer Gesellschaft im Sinne der ZK 705 ff. des Bürgerlichen
Gesetzbuchs vereinigt oder sich mit Verwandten durch einen
anderen zweiseitigen Vertrag (KK 320 ff. aaO.) zur Zahlung
bestimmter Beträge für den Unterhalt des Bruders verpflich-
tet hat, so ist hiermit für ihn gegenüber jenen Ver-
wandten eine klagbare Verpflichtung zum teilweisen
Unterhalte des Bruders begründet, auch wenn die Verab-
Entscheid. d. K. Oberverwaltungsgerichts in^Staatssteuersachen. 16. 14