Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Overview
Facsimile
0.5
1 cm
facsimile
Scroll
OCR fulltext
— 469 —

vermögen hinzuzurechnen ſind Beträge, die im Veranlagungszeit-
raum in ausländiſchem Grund- oder Betriebsvermögen (8 5 des
Beſitzſteuergeſetzes) angelegt worden ſind, gilt nur für die un-
beſchränkke Steuerpflicht! S. 361.

Ausſtattung, Ausſteuer.

Eine „entſprechende“ Gegenleiſtung iſt nur eine ſolche, die
dem hingegebenen Vermögenswert entſpricht, d. h. ihm, wenigſtens
in der Vorſtellung der Beteiligten, gleichwertig iſt. Eine nicht auf
dem vermögensrechtlichen Gebiete liegende Gegenleiſtung, ins-

beſondere eine Eheſchließung, läßt ſich abex überhaupt nicht mit
einem Vermögenswerte vergleichen. Deshalb iſt die einer Tochter
bei ihrer Verheiratung gewährte Ausſtattung ohne Schenkungs-
eigenſchaft (& 1624 BGB.) regelmäßig eine Zuwendung ohne ent-
ſprechende Gegenleiſtung im Sinne des 8& 3 Nr. 3 des Kriegsſteuer-
geſetzes. S. 354.

Eine Zuwendung auf Grund eines geſetzlichen Anſpruchs des
Bedachten im Sinne des S 4 aaO. iſt die Ausſtattung nicht, wohl
aber die Ausſteuer, welche der Vater oder die Mutter einer Tochter
im Falle der Verheiratung nach 8 1620 des Bürgerlichen Geſetz-
buchs zu gewähren hat. S. 354.

Ift bei der Verheiratung einer Tochter die Einrichtung ihres
Haushalts von der Rückkehr des Ehemanns aus dem Felde ab-

hängig gemacht, ſo begründet die geſetzliche Ausſteuerpflicht des
Vaters für dieſen nur eine aufſchiebend bedingte Laſt, die nach
—* bezw. 5 44 des Beſitzſteuergeſetzes nicht abzugsfähig iſt.
24
S. auch Rentenrecht (Beſitzſteuer).

Badeorte; ſ. Vermietung (Gewerbeſteuer).
Bankguthaben; ſ. Dreimonatsabzug.
Bauausführung (Gewerbeſteuer).

Auch die einmalige Bauausführung kann eine Gemeinde
zum Betriebsorte machen, wenn nämlich die Bauausführung ſich
auf mehrere Jahre erſtreckt und für dieſe Zeit berechnete 8
richtungen perſönlicher oder ſachlicher Art in der Gemeinde ge-
troffen worden ſind. S. 243.

; %eapxte; ſ. Berufsgenoſſenſchaften; Gehalt.

Bedingung, aufſchiebende; ſ. Ausſtattung, Ausſteuer.

Befreiung von der Gewerbeſteuer; ſ. Diakoniſſenhaus; Fiſcherei;
Gepäckträger.

Befreiung von der Kriegsabgabe; ſ. Vermögensgrenze.

Bexrechnungsart; ſ. Geſchäftsjahr (Gewerbeſteuer); Geſellſchaften mit
beſchränkter Haftung (Einkommenſteuer); Felſſceſtei mit be-
ſchränkter Haftung riegsſteuex).

Herggewerkſchaften; ſ. Schuldenzinſen (Gewerbeſteuer).

Bergwerkseigentum; ſ. Aktiengeſellſchaften (Gewerbeſteuer).

Berichtigung ſchon ſtattgefundener Veranlagungen nach dem Geſetze
vom 30. Dezember 1916.
 
Annotationen