4.4 Zwischenfazit
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Reform beobachtbar ist, zeigt sich, dass Institutionen, die vor der Münzreform
Pippins Münzen prägten, dies auch nach der Reform taten, nur dass sie dann
nicht mehr den Namen des eigenen Abtes oder Bischofs, sondern den des Königs
auf die Vorderseite prägten. Bedeutet dies, dass das Bistum Trier und das Kloster
St-Aubin d'Angers, um bei den gut bezeugten Beispielen zu bleiben, im Auftrag
des Königs Münzen prägten oder ihnen das Recht dazu vom König verliehen
wurde? Oder prägten sie vielleicht einfach nur weiter Münzen wie zuvor, nur
dass sie die neuen Gestaltungsvorgaben berücksichtigten? Münzprivilegierun-
gen sind zumindest erst ab der Zeit Ludwigs des Frommen belegt. Es wäre
gewagt, dieses rechtliche Phänomen aus dem 9. Jahrhundert in die Zeit Pippins
zurückzuprojizieren, zumal aus der Zeit Pippins und Karls des Großen kein
einziges solches Diplom und nicht einmal ein einschlägiges Deperditum bekannt
ist.293
Es soll nicht bezweifelt werden, dass das fränkische Münzwesen unter Pip-
pin einzelne Phänomene aufweist, die sich mit einem Konzept staatliche
Münzprägung' in Verbindung bringen lassen. Doch heißt dies nicht, dass es
unter Pippin eine staatliche Münzprägung' gab. Es ist nicht legitim, in den
Bereichen, über die keine Informationen für die Zeit Pippins vorliegen, die
Phänomene zu unterstellen, die mit einer staatlichen Münzprägung im Gegen-
satz zu einer privaten verbunden werden oder erst im 9. Jahrhundert belegt sind.
Es sei hier nur auf den Schlagschatz verwiesen, den manche Forscher zusätzlich
zur Gebühr an den Monetär veranschlagen, obwohl im Königskapitular nichts
davon steht.294
Die Münzreform Pippins kann in dem Sinne als voller Erfolg gewertet
werden, dass die neuen Münzen die alten merowingischen Silberdenare rasch
verdrängt haben, wie oben gezeigt wurde. Es ist davon auszugehen, dass dafür
alte Münzen in großem Stil in neue Denare umgeprägt wurden. Die Beschrän-
kung der Gebühr für das Münzenschlagen auf einen von 22 Solidi im Königs-
kapitular kann als flankierende Maßnahme verstanden werden, um die Bereit-
schaft zu erhöhen, Münzen umprägen zu lassen. Über die Diskussionen um die
Deutung der Relation von 1 zu 22 im Königskapitular darf diese zweite Regelung
zur Prägegebühr nicht vergessen werden. Die Regelung zur Prägegebühr zeugt
von Pippins deutlichem Interesse, dass sein Name und Königstitel auf die im
Frankenreich verwendeten Münzen geprägt wurden. Aber es würde zu weit
führen, diese Regelung zum eigentlich Kern des Münzkapitels zu erklären, so
lange nicht mehr Klarheit über die metrologische Deutung der 1 zu 22-Relation
herrscht.
Bei seiner Münzpolitik nahm sich Pippin Aistulf zum Vorbild, übernahm
Gestaltungselemente der langobardischen Münzen und vereinnahmte sie für
seine eigenen Ziele. Denn der Langobardenkönig verfolgte ebenfalls eine aktive
Münzpolitik, die allerdings keinen Niederschlag in den Schriftquellen gefunden
hat, sondern allein an seinen Münzen nachvollzogen werden kann. Auf der
293 Anders Volz, Münzhoheit, S. 169f.
294 Vgl. oben Kap. 4.1.4.
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Reform beobachtbar ist, zeigt sich, dass Institutionen, die vor der Münzreform
Pippins Münzen prägten, dies auch nach der Reform taten, nur dass sie dann
nicht mehr den Namen des eigenen Abtes oder Bischofs, sondern den des Königs
auf die Vorderseite prägten. Bedeutet dies, dass das Bistum Trier und das Kloster
St-Aubin d'Angers, um bei den gut bezeugten Beispielen zu bleiben, im Auftrag
des Königs Münzen prägten oder ihnen das Recht dazu vom König verliehen
wurde? Oder prägten sie vielleicht einfach nur weiter Münzen wie zuvor, nur
dass sie die neuen Gestaltungsvorgaben berücksichtigten? Münzprivilegierun-
gen sind zumindest erst ab der Zeit Ludwigs des Frommen belegt. Es wäre
gewagt, dieses rechtliche Phänomen aus dem 9. Jahrhundert in die Zeit Pippins
zurückzuprojizieren, zumal aus der Zeit Pippins und Karls des Großen kein
einziges solches Diplom und nicht einmal ein einschlägiges Deperditum bekannt
ist.293
Es soll nicht bezweifelt werden, dass das fränkische Münzwesen unter Pip-
pin einzelne Phänomene aufweist, die sich mit einem Konzept staatliche
Münzprägung' in Verbindung bringen lassen. Doch heißt dies nicht, dass es
unter Pippin eine staatliche Münzprägung' gab. Es ist nicht legitim, in den
Bereichen, über die keine Informationen für die Zeit Pippins vorliegen, die
Phänomene zu unterstellen, die mit einer staatlichen Münzprägung im Gegen-
satz zu einer privaten verbunden werden oder erst im 9. Jahrhundert belegt sind.
Es sei hier nur auf den Schlagschatz verwiesen, den manche Forscher zusätzlich
zur Gebühr an den Monetär veranschlagen, obwohl im Königskapitular nichts
davon steht.294
Die Münzreform Pippins kann in dem Sinne als voller Erfolg gewertet
werden, dass die neuen Münzen die alten merowingischen Silberdenare rasch
verdrängt haben, wie oben gezeigt wurde. Es ist davon auszugehen, dass dafür
alte Münzen in großem Stil in neue Denare umgeprägt wurden. Die Beschrän-
kung der Gebühr für das Münzenschlagen auf einen von 22 Solidi im Königs-
kapitular kann als flankierende Maßnahme verstanden werden, um die Bereit-
schaft zu erhöhen, Münzen umprägen zu lassen. Über die Diskussionen um die
Deutung der Relation von 1 zu 22 im Königskapitular darf diese zweite Regelung
zur Prägegebühr nicht vergessen werden. Die Regelung zur Prägegebühr zeugt
von Pippins deutlichem Interesse, dass sein Name und Königstitel auf die im
Frankenreich verwendeten Münzen geprägt wurden. Aber es würde zu weit
führen, diese Regelung zum eigentlich Kern des Münzkapitels zu erklären, so
lange nicht mehr Klarheit über die metrologische Deutung der 1 zu 22-Relation
herrscht.
Bei seiner Münzpolitik nahm sich Pippin Aistulf zum Vorbild, übernahm
Gestaltungselemente der langobardischen Münzen und vereinnahmte sie für
seine eigenen Ziele. Denn der Langobardenkönig verfolgte ebenfalls eine aktive
Münzpolitik, die allerdings keinen Niederschlag in den Schriftquellen gefunden
hat, sondern allein an seinen Münzen nachvollzogen werden kann. Auf der
293 Anders Volz, Münzhoheit, S. 169f.
294 Vgl. oben Kap. 4.1.4.