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Warhaffte und gründliche Wiederlegung Derjenigen Religions-Klagden, Welche Durch den Herrn Pfaltzgrafen von Birckenfeld, Sodann Von denen Unterthanen der vordern Grafschafft Sponheim, und der Herrschafft Mahlberg, Wider Das Fürstliche Hauß Baaden Baaden: Bey dem Reichs-Convent zu Regenspurg Anfangs vorgetragen und publicirt, hernächst aber von Ihro Kayserlichen Majestät als dem allerhöchsten Oberhaupt und Richtern zur Verantwortung communicirt worden — Rastatt, [1723] [VD18 14258773]

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https://doi.org/10.11588/diglit.25009#0003
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Allerdurchleuchtigster rc- rc.
^T^Uer Kayserliche» Majestät allerhöchsten Befehl vom ivten vecemdn,
G.^ vorigen Jahrs hab ich den 21 cm ^pM§ jüngsthin mit allerrteftestem
L.eHeÄ empfangen / Krafft besten Dieselbe mich ernstlich anzuweisen
sich gefallen lasten / die von des Herrn Pfaltzgrafens von Birckenfeld Ldn.
sodann von denen Uncerthanm der vorderen Grafschafft Sponheim
und Herrschaft! Mahlberg vorgetragene / Zeither dem Baadijchen Friedens-
Schluß von mir verursacht seyn sollende R.eiigions-6ravamina innerhalb 2. Mo-
naten ab- und die Sach in den vorgemeldten Friedens - Schluß gewesenen Stand
wieder herzustellen / mit der angehangten Lomnstnarion, daß auf den Unterlas-
sungs-Fall Dero Kayserliche comnEonn an Orten / wo die Beschwernuß an-
gegeben/ auf meine Kosten abgeschtckt werden jolten.
Obschon nun allen Catholischen Hoch-und Löblichen Ständen eben so
fremd anscheinet/ als denenselben schmertzlich fallen muß / daß Euer Kayserliche
Majestät wider dieselbe auf das allgemeine Klagen der Verwandten Hoch-
und Löblichen Mit-Ständen ä pr^cepro stmui Lc execurione solchergestalten an-
zusangen Sich allergnädigst entschliessen mögen / daß auch auf dem Fall des Ver-
zugs die LonurMones auf Kosten des Beklagten etnruckm sollen;
So lebe ich dannoch des allerunterthänigsten Vertrauens/ daß / gleichwie
ex clausula ista Lsesarest ^lanclaris astuera: st preces verirare niranrur, Mm UNd
jeden Hoch-und Löblichen Catholischen Ständen Red und Antwort in laste»
bleibet / also auch mir erlaubt seyn werde / in rermmo pr-estxo handgreiftltch/
wie hiermit geschehen solle / darzuthun/ daß so wohl die von besagten Herrn
Pfaltzgrafens Ldn. als berührten meinen Unterthatien vorgetragcne Be-
schwerden auf lauter Ungrund beruhen/ und keines aus allen zu EuerKay-
ftrlichen Majestät allerhöchsten Januaren quaiistcirec seve: Wie dann solches
punÄarinr hiemit verrichtet/ und von denen Birckenfeldtschen Klagden der An-
fang gemacht wird.
Klagden des Herrn Pfaltzgrafens
v°n BMAnstld. Eum.
Im luiio 1715. ist der Pfarrer Roß Der Catholische Gottesdienst zuReh-
von Rehdach/ wegen des neuerlich daselbst an- dach ist nicht neuerlich (wie falsch ange,
gefangenen / mithin wieder abzustellenden Ca- geben wird) eingeführt worden / son-
tbolischen Goueödlmsts. dern ist vielmehr für eine blosse c?onn.
uuarion des im Amr Winterburg bereits lange Zeiten vor dem Rißwtcktschen
Frieden gewesenen Catholischen Gottesdiensts anzusehen; massen derselbe in der
Kirchen zu Winterburg mit dem ^.0.Lxercmo stmuirauez gehalten/ nach dem
Baadtftben Friedens > Schluß aber auf Rehbach eine halbe Stund davon ver-
legt / und den verwandten Unterthanen die Kirch zu Winterburg xrivarstz
überlassen worden ; wie solches an Seiten Birckenfeld nicht allein bekant / son-
dern auch zum offtern selbst eingestanden worden.
Nun ist zwar nicht ohne / daß der Herr Pfaltzgraf ^on6 .774. nicht al-
lein wider diese Iranrianon gesprochen / sondern auch als vermeinter Ober- Bi-
schoff

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