174 Franz Friedrich Leitschuh:
vor den versammelten Richtern ein Mann sein Anliegen vor — links bietet
sich uns ein Blick auf die Richtstätte dar.
Diese Ausgabe ist von den angezeigten Mainzer Ausgaben insofern ver-
schieden, als einige Holzschnitte der älteren Livius-Ausgabe mit jenen aus der
neueren vertauscht sind. Ein der neuen Livius-Ausgabe entliehener Richter
ist an die Stelle des der Livius-Uebersetzung von 1505 entnommenen Richters
getreten. Auch der Holzschnitt nach Art. 16 ist durch eine Darstellung aus der
Livius-Ausgabe von 1523 ersetzt. Die Benützung des Richters ist eine auffallend
häufige: auch nach Art. 94 und vor dem Art. 276, wo in den übrigen Aus-
gaben ein ganzes Richtercollegium dargestellt ist, hat er Verwendung gefunden.
Der einen Platte des dem Livius entnommenen »Titelholzschnittes« begegnen
wir bei der Darstellung der Hinrichtung der Verbrecher wieder. Der Richter
erscheint nochmals nach dem Art. 256. Diese Ausgabe hat römische Blattzahlen
von 1 bis XLIIII; das Register ist nicht mitgezählt. Die Signaturen beginnen
ebenfalls erst nach dem Register und gehen von 21 bis 3iij. Im Ganzen sind
es 49 Blätter 7).
Die siebente Ausgabe:
Bambergifd? Lfalsgerichtsorbenüg u. s. w.
Am Ende:
(ßetrucft 511 ZReynh bey 3uo Schöffer, im jar nafy ber gehurt df^rifti
rmfers -Eferrn fünffseheuhuubert rmb fechs rmb brey^igften u. f. w.
Ein genauer Abdruck der letzten Ausgabe. Ich kann sie nur nach der
Anzeige in Ebert’s Bibi. Lexikon Nr. 9226 und nach dem neuen Archiv des
Criminalrechts 1824 Bd. VII, S. 452 anführen.
Die achte Ausgabe:
232lmbergifche bfalggerichts / rmb rechtlich? Ordnung, inn peinlichen fachen 511
rolnfarn / allen Stetten, (Eommunen, Hegimenten, 2lmptleüten, Dögten,
Pertoefern, / Sd?ultheyffen, Schöffen, rmb Richtern, bienftlich, fürberlich unb /
behülfflieh, darnach ju hobeln nnnb red?tfprechen, ganij / gleichförmig ge-
meynen gefd?riben Hechten cc. T»a= / raufj auch btfj Büchlein geäogen rmb
fleyffig ge= / meynem nuh jugutt, gefamelt xmb / verorbnet ift.
Am Ende:
(Setrucft ju ZTieynfc hey 3uo Schöffer, im jar / nach ber gebürt
rmfers Lferrn, ^ünfftjehenhum / bert rmnb acht rmb breyffigften, rmb
oolenbet auff / den Sechsten tag Sanuarij.
Der unter dem Titel befindliche Holzschnitt ist neu: links stellt er die
Marter- und Richtwerkzeuge dar, rechts sehen wir den verurtheilten Verbrecher
auf seinem letzten Gange. Im Hintergründe ist Galgen und Rad. Dieser, aus
zwei Platten schlecht zusammengefügte Holzschnitt hat auch in der 1538 bei
Schöffer erschienenen Ausgabe der Halsgerichtsordnung Karls V. auf dem
7) Die Ausgabe findet sich angezeigt in Hirsch III. S. 40, Nr. 421; Longolius
IV. S. 75; Bibliotheca Feuerliniana II. Nr. 5530; Neues Repertorium von seltenen
Büchern S. 77; Panzer, Zusätze I. S. 118; Neues Archiv des Criminalrechts VII.
S. 452, IX. S. 44; Schaab, Geschichte der Buchdruckerkunst 1830, HL S. 582.
vor den versammelten Richtern ein Mann sein Anliegen vor — links bietet
sich uns ein Blick auf die Richtstätte dar.
Diese Ausgabe ist von den angezeigten Mainzer Ausgaben insofern ver-
schieden, als einige Holzschnitte der älteren Livius-Ausgabe mit jenen aus der
neueren vertauscht sind. Ein der neuen Livius-Ausgabe entliehener Richter
ist an die Stelle des der Livius-Uebersetzung von 1505 entnommenen Richters
getreten. Auch der Holzschnitt nach Art. 16 ist durch eine Darstellung aus der
Livius-Ausgabe von 1523 ersetzt. Die Benützung des Richters ist eine auffallend
häufige: auch nach Art. 94 und vor dem Art. 276, wo in den übrigen Aus-
gaben ein ganzes Richtercollegium dargestellt ist, hat er Verwendung gefunden.
Der einen Platte des dem Livius entnommenen »Titelholzschnittes« begegnen
wir bei der Darstellung der Hinrichtung der Verbrecher wieder. Der Richter
erscheint nochmals nach dem Art. 256. Diese Ausgabe hat römische Blattzahlen
von 1 bis XLIIII; das Register ist nicht mitgezählt. Die Signaturen beginnen
ebenfalls erst nach dem Register und gehen von 21 bis 3iij. Im Ganzen sind
es 49 Blätter 7).
Die siebente Ausgabe:
Bambergifd? Lfalsgerichtsorbenüg u. s. w.
Am Ende:
(ßetrucft 511 ZReynh bey 3uo Schöffer, im jar nafy ber gehurt df^rifti
rmfers -Eferrn fünffseheuhuubert rmb fechs rmb brey^igften u. f. w.
Ein genauer Abdruck der letzten Ausgabe. Ich kann sie nur nach der
Anzeige in Ebert’s Bibi. Lexikon Nr. 9226 und nach dem neuen Archiv des
Criminalrechts 1824 Bd. VII, S. 452 anführen.
Die achte Ausgabe:
232lmbergifche bfalggerichts / rmb rechtlich? Ordnung, inn peinlichen fachen 511
rolnfarn / allen Stetten, (Eommunen, Hegimenten, 2lmptleüten, Dögten,
Pertoefern, / Sd?ultheyffen, Schöffen, rmb Richtern, bienftlich, fürberlich unb /
behülfflieh, darnach ju hobeln nnnb red?tfprechen, ganij / gleichförmig ge-
meynen gefd?riben Hechten cc. T»a= / raufj auch btfj Büchlein geäogen rmb
fleyffig ge= / meynem nuh jugutt, gefamelt xmb / verorbnet ift.
Am Ende:
(Setrucft ju ZTieynfc hey 3uo Schöffer, im jar / nach ber gebürt
rmfers Lferrn, ^ünfftjehenhum / bert rmnb acht rmb breyffigften, rmb
oolenbet auff / den Sechsten tag Sanuarij.
Der unter dem Titel befindliche Holzschnitt ist neu: links stellt er die
Marter- und Richtwerkzeuge dar, rechts sehen wir den verurtheilten Verbrecher
auf seinem letzten Gange. Im Hintergründe ist Galgen und Rad. Dieser, aus
zwei Platten schlecht zusammengefügte Holzschnitt hat auch in der 1538 bei
Schöffer erschienenen Ausgabe der Halsgerichtsordnung Karls V. auf dem
7) Die Ausgabe findet sich angezeigt in Hirsch III. S. 40, Nr. 421; Longolius
IV. S. 75; Bibliotheca Feuerliniana II. Nr. 5530; Neues Repertorium von seltenen
Büchern S. 77; Panzer, Zusätze I. S. 118; Neues Archiv des Criminalrechts VII.
S. 452, IX. S. 44; Schaab, Geschichte der Buchdruckerkunst 1830, HL S. 582.