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Franz Friedrich Leitschuh:
merirt: die Zahl CCLXXXII soll CGLXXVIII heissen. Die XI. Ausgabe ver-
bessert diesen Fehler.
Die zwölfte Ausgabe:
Bambergifcfye / peynlic^e l]als=(3e= / rid]ts=(Drbnung. M.D.LXXX.
Am Ende:
Bamberg, / (Sebriuft jum erftenmal burd? 3ol?artn Wagner, (580. /
<5>um sweytenmaljl, / Durcf? (5eorg Tlnbream (Sertner, fjodjfürftl. Bam-
bergifd?. | Fjof=Dom=<£apifl= und Tlcabemifcfyen Budibrudern (738.
Bei diesem Abdrucke wurden die Hamer- und Ziegler’schen Holzstöcke
zum letztenmale benützt. —
Die Brandenburgische Halsgerichtsordnung ist ein genauer Abdruck der
Bambergischen. Die erste Ausgabe derselben führt folgenden in zwei Theilen
rothgedruckten Titel:
Branbenburgifcfye f}alfjgerid]ts j orbnung.
Am Ende:
Dnnb ift bie alfo aujj vnnferm beneide gebrucft, nnnb in fold]em / brnd
nebenbei, am montag nad] prefentationis Biarie Bad} / Cfyrifti nnfers
lieben Herren gepurt fürtffjefyenfyrmbert nnnb im fed^fjeljenben jare.
(ßebrüdf jn Bürnberg / burd} Jobft (Smtfned#.
In dieser Ausgabe finden sich nur drei Holzschnitte. Der erste, unter
dem Titel, stellt die Torturwerkzeuge dar: er ist zwar nach dem Titelholz-
schnitte der Bamberger Ausgabe, indess ungleich sorgfältiger und in sehr ge-
wandter, künstlerischer Weise ausgeführt. Die Bückseite dieses Blattes bringt
das Brandenburgische Wappen, von zwei Greifen gehalten; es ist in neun Felder
getheilt. Hierauf folgt das sieben Blätter umfassende Begister; dann beginnt
der Text der Halsgerichtsordnung. Die Stirnseite des ersten Blattes nimmt
die Darstellung des jüngsten Gerichtes ein. Der Holzschnitt zählt unstreitig
zu den besten Leistungen aus jener Zeit. Die Auffassung ist, im Vergleiche
zu der Bamberger und Mainzer Darstellung, eine viel mehr durchgeistigte, und
die Technik zeigt sich auf der Höhe der Dürer’schen Schule. Offenbar ist der
Holzschnitt — wenn nicht von Dürer selbst — so doch von einem seiner
Schüler auf den Holzstock gezeichnet. Die Zeichnung, welche die Meisterhand
verräth, ist eine überaus fleissige und geschickte, die Ausführung des Schnittes
in hohem Grade sorgfältig. Eine vergrösserte Gopie des Dürer’schen »Jüngsten
Gerichtes« (Heller 52) könnte der Holzschnitt in Bezug auf die untere Dar-
stellung genannt werden. Die Handlung, welche dort in engen Baum versetzt
ist, hat hier in wesentlicher Vergrösserung, aber unter treuester Benützung
der Dürer’schen Darstellung, gewissenhafte Verwendung gefunden. Links ge-
niessen die Auserwählten, geführt von Engeln, den Anblick der himmlischen
Sonne, während rechts die mittels einer Kette vereinigten Verdammten durch
die Teufel in den Höllenrachen getrieben werden. An der Stelle, welche im
Dürer’schen Holzschnitte das Monogramm des Meisters zeigt, sehen wir auch
hier eine Unterbrechung der Linien — möglicherweise war dieser Baum für
das Zeichen des Meisters bestimmt. Auch das haben die beiden Darstellungen
gemein, dass in der Mitte des Hintergrundes die Erwachten ihren Gräbern
Franz Friedrich Leitschuh:
merirt: die Zahl CCLXXXII soll CGLXXVIII heissen. Die XI. Ausgabe ver-
bessert diesen Fehler.
Die zwölfte Ausgabe:
Bambergifcfye / peynlic^e l]als=(3e= / rid]ts=(Drbnung. M.D.LXXX.
Am Ende:
Bamberg, / (Sebriuft jum erftenmal burd? 3ol?artn Wagner, (580. /
<5>um sweytenmaljl, / Durcf? (5eorg Tlnbream (Sertner, fjodjfürftl. Bam-
bergifd?. | Fjof=Dom=<£apifl= und Tlcabemifcfyen Budibrudern (738.
Bei diesem Abdrucke wurden die Hamer- und Ziegler’schen Holzstöcke
zum letztenmale benützt. —
Die Brandenburgische Halsgerichtsordnung ist ein genauer Abdruck der
Bambergischen. Die erste Ausgabe derselben führt folgenden in zwei Theilen
rothgedruckten Titel:
Branbenburgifcfye f}alfjgerid]ts j orbnung.
Am Ende:
Dnnb ift bie alfo aujj vnnferm beneide gebrucft, nnnb in fold]em / brnd
nebenbei, am montag nad] prefentationis Biarie Bad} / Cfyrifti nnfers
lieben Herren gepurt fürtffjefyenfyrmbert nnnb im fed^fjeljenben jare.
(ßebrüdf jn Bürnberg / burd} Jobft (Smtfned#.
In dieser Ausgabe finden sich nur drei Holzschnitte. Der erste, unter
dem Titel, stellt die Torturwerkzeuge dar: er ist zwar nach dem Titelholz-
schnitte der Bamberger Ausgabe, indess ungleich sorgfältiger und in sehr ge-
wandter, künstlerischer Weise ausgeführt. Die Bückseite dieses Blattes bringt
das Brandenburgische Wappen, von zwei Greifen gehalten; es ist in neun Felder
getheilt. Hierauf folgt das sieben Blätter umfassende Begister; dann beginnt
der Text der Halsgerichtsordnung. Die Stirnseite des ersten Blattes nimmt
die Darstellung des jüngsten Gerichtes ein. Der Holzschnitt zählt unstreitig
zu den besten Leistungen aus jener Zeit. Die Auffassung ist, im Vergleiche
zu der Bamberger und Mainzer Darstellung, eine viel mehr durchgeistigte, und
die Technik zeigt sich auf der Höhe der Dürer’schen Schule. Offenbar ist der
Holzschnitt — wenn nicht von Dürer selbst — so doch von einem seiner
Schüler auf den Holzstock gezeichnet. Die Zeichnung, welche die Meisterhand
verräth, ist eine überaus fleissige und geschickte, die Ausführung des Schnittes
in hohem Grade sorgfältig. Eine vergrösserte Gopie des Dürer’schen »Jüngsten
Gerichtes« (Heller 52) könnte der Holzschnitt in Bezug auf die untere Dar-
stellung genannt werden. Die Handlung, welche dort in engen Baum versetzt
ist, hat hier in wesentlicher Vergrösserung, aber unter treuester Benützung
der Dürer’schen Darstellung, gewissenhafte Verwendung gefunden. Links ge-
niessen die Auserwählten, geführt von Engeln, den Anblick der himmlischen
Sonne, während rechts die mittels einer Kette vereinigten Verdammten durch
die Teufel in den Höllenrachen getrieben werden. An der Stelle, welche im
Dürer’schen Holzschnitte das Monogramm des Meisters zeigt, sehen wir auch
hier eine Unterbrechung der Linien — möglicherweise war dieser Baum für
das Zeichen des Meisters bestimmt. Auch das haben die beiden Darstellungen
gemein, dass in der Mitte des Hintergrundes die Erwachten ihren Gräbern