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Repertorium für Kunstwissenschaft — 9.1886

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Berichte und Mittheilungen aus Sammlungen und Museen, über staatliche Kunstpflege und Restaurationen, neue Funde
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https://doi.org/10.11588/diglit.66023#0225

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über staatliche Kunstpflege und Restaurationen, neue Funde.

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Mitglied an. Ausserdem hat man noch nach englischem Muster die Institution
der sogenannten Trustees, eine Art Curatorium geschaffen, welches für das
Eigenthum des Museums garantirt.
Ins Museum’s-Council, eine sogenannte Privatvereinigung mit durchaus
officiellem Anstrich, sind äusser einer Reihe der ersten englischen Beamten mehre
Griechen mit dem Erzbischof, sowie einige Türken gewählt. Der General-
gouverneur führt den Vorsitz. Zu Anfang hatten wir sogar den obersten Kadi,
den ersten türkischen Richter und den Mufti, den geistlichen Grosswürden-
träger der cyprischen Türken dabei [sic!]. Der Kadi starb und dem Mufti
wurde als türkischer Seelsorger und Koranverfechter die Sache doch zu bunt,
indem ich so viele und immer mehr Bildsäulen, dem Moslem ein Greuel, aus
der Erde Schoos hervorholte. Die Bilder seien gegen seine Religion, erklärte
der Mufti schliesslich den Engländern rund heraus und gab seine Entlassung.
An die Stelle des Mufti wurde ein anderer Türke gewählt und zwar der Ver-
walter der Klöster und Moscheen. Auch ist neuerdings der neue von Kon-
stantinopel verschriebene Kadi, der die Glaubensstreitsachen der cyprischen
Muselmänner zu schlichten hat, in den Museumsrath aufgenommen.
Einem solchen Rathe, in welchem beinahe keines seiner Glieder, vom
Generalgouverneur angefangen (etwa mit Ausnahme von dem in Deutschland
gebildeten Director der Schule zu Nicosia E. Kostantinides), irgendwie competent
ist, werden solche Fragen zur Begutachtung und Debatte vorgelegt,
welche nur von Fachleuten und älteren tüchtigen Archäologen zu
lösen sind. Uebrigens haben Museum’s Council und Working Committee in
allen wichtigen Fragen nur consultative Stimmen. Mit einem Worte, man
spielt Gomödie. In Wahrheit thut die Inselregierung, was sie will. —
Wenn man sich nur aber wenigstens in England beim British Museum Rath
holen wollte! — Nein! im Gegentheil! Es ist vielmehr hier ein offenes Geheimniss,
dass gewisse Gelehrte Englands und von grossem Rufe die Maassnahmen der
Inselregierung nicht gut heissen und darin haben sie vollkommen Recht!
So aber thut man auf Gypern das, was der eine oder andere beim Ge-
neral-Gouverneur gerade einflussreiche Beamte vorschlägt. Auch wenn ein solcher
das Gute wollte, vermöchte er es nicht zu thun, da ihm jede Fachbildung
mangelt. Zuweilen geben auch Privatinteressen der Beamten oder ihrer
Freunde den Ausschlag.
Ich wurde 1884 auch noch einstimmig vom Museum’s Council zum Con-
sulting archaeologist of the Museum (archäologischer Beirath) und Superinten-
dent of excavations ernannt.
Die Rathschläge der Commissionen, sowie die meinigen, welche ich zu
äussern in meinen verschiedenen Eigenschaften das Recht und die Pflicht habe,
werden nur zu oft annullirt.
Bis Ende 1883 gab es nicht einmal ein Reglement für Ausgrabungen.
Einige Engländer erhielten plötzlich 1883 eine dreimonatliche Erlaubniss, aus-
zugraben und ohne jede Gontrolle seitens der Regierung oder des Museums.
Nach dem türkischen Gesetz geht 1/s der Funde an den Staat, 1|s an
den Grundeigenthümer, 1|s an den Ausgräber.
 
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