II. Bauausführung: Fundament, Wände und Dach.
Bei der Wahl des Bauplatzes (cipc)1) musste mit be-
sonderer Vorsicht verfahren werden, da von dem Baugrund
und der Aufführung des Fundamentes die Dauerhaftigkeit
des Baues abhing2). Die Lage der Häuser war durch die
Strassenflucht bestimmt, in der sie errichtet wurden. Über
diese hinauszubauen3), war nicht erlaubt. Es bestand in
Jerusalem wie in Rom und Athen ein Verbot, Häuser-
vorsprünge, wie Balkons oder Erker, über die Front hinaus-
zubauen (iS^in)4). Wer solche bauen wollte, musste die Front
seines Hauses zurücklegen (D2ü)5). Die Entfernung der
einzelnen Häuser von einandei’ war verschieden: in dicht-
bewohnten Vierteln der Grosstädte standen sie Mauer an
Mauer6) oder sie waren durch weite Gärten von den Nachbar-
häusern getrennt, während sie in kleineren Ortschaften zer-
streut lagen.
9 Bb. I1?2, Tos. Bm. XI6, Gn. R. 3r
2) Matth. 724—27, Luc. 647—49, AbdRN. XXIV (Gleichnis d. Elisa
b. Abuja): nih nrp nun dpiö owyD is dik ißix h»ibx p y»Px
]>N tPiaiyi nann ma ixa ppx -p “ins, rp»nn d’Jbn nnm» tnit ? nan
: pipaa pnx pnn.
3) K’Sin Bb. IIIS, Tos. Neg. VI2 625lß. In Assyrien wurde der
mit Erhängen bedroht, dessen Haus in die Strasse hineinragte, in der
sich der Königspalast befand, Meissner-Rost, Bauinschriften d. Sanherib
70 25fg.
4) Tos. Neg. VI2 62516 ,i"P nixiarui prn px'Siö px. Das Verbot für
Rom u. Athen bei Hermann, Griech. Privataltert. 152 Anm. 4.
5) Bb. III8 x’Sia, Ptr -prp düp, Ab. zara III6 Pu? -pnu DJ12.
6) Ohol. XIII2, Tos. Ohol. VII8 6 0 4 25, XIV2 61128, Tos. Bm. XR
39517, b. Erub. 85 b6 Häuser . . . (Ms. M. xmün p) iiaisrp ’0»>p“ rnltw »a»*pn
die geradlinig, nebeneinander stehen.
Bei der Wahl des Bauplatzes (cipc)1) musste mit be-
sonderer Vorsicht verfahren werden, da von dem Baugrund
und der Aufführung des Fundamentes die Dauerhaftigkeit
des Baues abhing2). Die Lage der Häuser war durch die
Strassenflucht bestimmt, in der sie errichtet wurden. Über
diese hinauszubauen3), war nicht erlaubt. Es bestand in
Jerusalem wie in Rom und Athen ein Verbot, Häuser-
vorsprünge, wie Balkons oder Erker, über die Front hinaus-
zubauen (iS^in)4). Wer solche bauen wollte, musste die Front
seines Hauses zurücklegen (D2ü)5). Die Entfernung der
einzelnen Häuser von einandei’ war verschieden: in dicht-
bewohnten Vierteln der Grosstädte standen sie Mauer an
Mauer6) oder sie waren durch weite Gärten von den Nachbar-
häusern getrennt, während sie in kleineren Ortschaften zer-
streut lagen.
9 Bb. I1?2, Tos. Bm. XI6, Gn. R. 3r
2) Matth. 724—27, Luc. 647—49, AbdRN. XXIV (Gleichnis d. Elisa
b. Abuja): nih nrp nun dpiö owyD is dik ißix h»ibx p y»Px
]>N tPiaiyi nann ma ixa ppx -p “ins, rp»nn d’Jbn nnm» tnit ? nan
: pipaa pnx pnn.
3) K’Sin Bb. IIIS, Tos. Neg. VI2 625lß. In Assyrien wurde der
mit Erhängen bedroht, dessen Haus in die Strasse hineinragte, in der
sich der Königspalast befand, Meissner-Rost, Bauinschriften d. Sanherib
70 25fg.
4) Tos. Neg. VI2 62516 ,i"P nixiarui prn px'Siö px. Das Verbot für
Rom u. Athen bei Hermann, Griech. Privataltert. 152 Anm. 4.
5) Bb. III8 x’Sia, Ptr -prp düp, Ab. zara III6 Pu? -pnu DJ12.
6) Ohol. XIII2, Tos. Ohol. VII8 6 0 4 25, XIV2 61128, Tos. Bm. XR
39517, b. Erub. 85 b6 Häuser . . . (Ms. M. xmün p) iiaisrp ’0»>p“ rnltw »a»*pn
die geradlinig, nebeneinander stehen.