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Ruge, Georg
Anleitungen zu den Präparierübungen an der menschlichen Leiche (Band 2): Präparation der Blutgefässe und des Nervensystems — Leipzig, 1888

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https://doi.org/10.11588/diglit.5963#0009
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VIERTER ABSCHNITT.
Präparation der Blutgefäfse,

V. Allgemeines.

J. Präparate.

An den für die Bearbeitung der Blutgefäße bestimmten Präparaten
weiden die Arterien mit einer erstarrenden Masse gefüllt. Es wird ein
wesentlicher Vorteil durch die Injektion arterieller Gefäße geboten, während
eine gleichzeitige Füllung der Venen mit erstarrender Masse ein Hindernis
für die Bearbeitung abgiebt, da durch sie vor allem die Übersicht arterieller
Bahnen Schaden leidet. Kleinere Venen begleiten außerdem die Arterien
paarweise und sind in ihrer Lagerung leicht vorstellbar, denn ihre Existenz
ist an diejenige der Arterien gebunden. Kleineren Venen braucht deshalb
auch nicht dieselbe Aufmerksamkeit wie den Arterien gewidmet werden.

Wo es sich aber um große Venenstämme handelt, welche durch ihre
Selbständigkeit im Verlaufe (Hautvenen) oder durch unpaare Anlage (V.
axillaris, V. poplitea, V. jugularis etc.) eine sorgfältige Präparation und
Erhaltung erfordern, da erweist sich die Injektion als unnötig. Die nicht
gefüllten großen Venenstamme versperren nicht den Zugang zu den Arterien,
da sie vermöge ihrer Elastizität, sobald es erforderlich ist, leicht verlagert
werden können.

Die Injektion der Arterien mit erstarrender Masse bietet erstens den
Vorteil, dass die Gefäße mittels des Tastsinns durch andere Teile hindurch
aufgesucht werden können, zweitens, dass die prallen Wandungen leicht
zu präparieren sind. Um die Übersicht über Gebiete der dargestellten
Arterien zu erleichtern, ist die In jektionsmasse gefärbt; denn der in der
Regel gewählte rote Farbstoff scheint durch die Gefäßwandung hindurch.

Die zur Bearbeitung von Gefäßen bestimmten Leichen sind möglichst
zweckmäßig zu verteilen. Die Zerteilung der Leichen in Präparations-
objekte ergiebt sich aus den in den einzelnen Körperabschnitten innigst
zusammenhängenden Gebieten verschiedener arterieller Bahnen. Der Kopf
darf z. B. vom Halse nicht getrennt werden, da die A. carotis communis
beide versorgt. Der Hals darf füglicherweise von der Schulterregion nicht

Ituge, Präparierübungeu. II. 1
 
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