die Vormundschaft betreffend. 18 r
solchen nicht würde Nachkommen, wir vnß der fachen gentzlich möch-
ten entschlagen.
Wann dan mehr hochgedachtes vnsers verstorbenen Herrn
Bruders nachgelassene Wittib, solches vnser erbiethen vndt erclären,
sampt angezogenen Vorbehalt vndt con6itionen ehrnfteundtlichen ac-
ceptirer vndt angenommen, darüber Dero Fürstliche handt vnß ge-
reichet vndt danck gesaget, vndt darbesssich erkleret, daß sie vnß vieler
mühe zu benehmen die Wochen - Jahr - vnd Diener - auch andere
Rechnungen, wollen fleißig von den Beampten vnd Dienern lassen
-fertigen vndt vnß Jedesmahls zuschicken, darüber vnser guthachten
auch vernehmen, vndt wir obgesetzter conöirionirter maßen, In
dem nahmen GOtteö, als die Vormundschafft
mit zu vbernehmen, vns vernehmen laßen, so ist um mehrerer nach-
nchtung willen, Jegenwertkger recek darüber auffgerichtet, beider-
seits eigenhändig vndexschrieben, vndt mit den Fürstlichen 8ecreten
besiegelt worden, So geschehen zue Homberg vor der höhe den rsten
^unii ^nno i6zZ.
Die Frau Landgräfin schriebe darauf wegen ganhlicher Be-
richtigung der Vormundfthafft ttib clattt Homberg den r ,jul. 16Z8
an Herrn Landgrafen Philipp: „Demnach Wir kkns auch ferner
„erinnern, wie daß E. Lbden entschlossen seyn, morgenden Tages ver-
„mittelst Göttlicher Verleihung in das Embser Baad zu verreisen,
„worzu E. L. vil Glück, Heil, Wohlfahrt und GOttes Gnadenrei-
„chen Seegen von Herzen wünschen: Also haben Wir nicht unterlas-
sen wollen, Deroselben beyliegende Oonceptg welcher gestalt Wir
„bey dem Kayserlichen Cammer-Gericht vmb Lontwmution deren
„von Uns (wiewohl hoch-beschwerlich) angenommenen Vor-
mundschaft! anhalten, auch daselbsten Unfern Anwald constituirenlas-
„scn wollen, zu übersenden Ehrendienst - freundlich bittend, Ew. Lbden
„wollen ohnbeschwert solches durchsehen undDero Gutachten dabey zu er-
„innern und dcn allhie begriffenen Abschied zu seiner Ausfertigung zu be-
„stellen und uns denselben zu überschicken sich freundlich «gefallen lassen;
„worauft Wir dann fernen Anstalt machen wollen, daß alles nach
„Mügiichkcit zu gepürenderRichtigkeit gebracht und davon Ew.L. ser-
ener nochdürfftige Relation erstattet werden solle.,,
Der nächste regierende Agnat, H. Landgraf Georg zu Darm-
statt, sähe all diesem ruhig zu, und bäte laut bcygefügten Schreibens
Z 3 nu?
solchen nicht würde Nachkommen, wir vnß der fachen gentzlich möch-
ten entschlagen.
Wann dan mehr hochgedachtes vnsers verstorbenen Herrn
Bruders nachgelassene Wittib, solches vnser erbiethen vndt erclären,
sampt angezogenen Vorbehalt vndt con6itionen ehrnfteundtlichen ac-
ceptirer vndt angenommen, darüber Dero Fürstliche handt vnß ge-
reichet vndt danck gesaget, vndt darbesssich erkleret, daß sie vnß vieler
mühe zu benehmen die Wochen - Jahr - vnd Diener - auch andere
Rechnungen, wollen fleißig von den Beampten vnd Dienern lassen
-fertigen vndt vnß Jedesmahls zuschicken, darüber vnser guthachten
auch vernehmen, vndt wir obgesetzter conöirionirter maßen, In
dem nahmen GOtteö, als die Vormundschafft
mit zu vbernehmen, vns vernehmen laßen, so ist um mehrerer nach-
nchtung willen, Jegenwertkger recek darüber auffgerichtet, beider-
seits eigenhändig vndexschrieben, vndt mit den Fürstlichen 8ecreten
besiegelt worden, So geschehen zue Homberg vor der höhe den rsten
^unii ^nno i6zZ.
Die Frau Landgräfin schriebe darauf wegen ganhlicher Be-
richtigung der Vormundfthafft ttib clattt Homberg den r ,jul. 16Z8
an Herrn Landgrafen Philipp: „Demnach Wir kkns auch ferner
„erinnern, wie daß E. Lbden entschlossen seyn, morgenden Tages ver-
„mittelst Göttlicher Verleihung in das Embser Baad zu verreisen,
„worzu E. L. vil Glück, Heil, Wohlfahrt und GOttes Gnadenrei-
„chen Seegen von Herzen wünschen: Also haben Wir nicht unterlas-
sen wollen, Deroselben beyliegende Oonceptg welcher gestalt Wir
„bey dem Kayserlichen Cammer-Gericht vmb Lontwmution deren
„von Uns (wiewohl hoch-beschwerlich) angenommenen Vor-
mundschaft! anhalten, auch daselbsten Unfern Anwald constituirenlas-
„scn wollen, zu übersenden Ehrendienst - freundlich bittend, Ew. Lbden
„wollen ohnbeschwert solches durchsehen undDero Gutachten dabey zu er-
„innern und dcn allhie begriffenen Abschied zu seiner Ausfertigung zu be-
„stellen und uns denselben zu überschicken sich freundlich «gefallen lassen;
„worauft Wir dann fernen Anstalt machen wollen, daß alles nach
„Mügiichkcit zu gepürenderRichtigkeit gebracht und davon Ew.L. ser-
ener nochdürfftige Relation erstattet werden solle.,,
Der nächste regierende Agnat, H. Landgraf Georg zu Darm-
statt, sähe all diesem ruhig zu, und bäte laut bcygefügten Schreibens
Z 3 nu?