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überliegenden Strebewand sind die Grösse und die verschiedenen
Formen der Ziegelsteine eingehauen84 u. s. f.
Es wird gewiss niemand einfallen, diese Inschriften für ver-
däcbtig zu halten, oder auch nur anzunehmen, dass sie erst später
an dieser Stelle angebracht worden seien; die zur Kontrole des
Marktverkehrs notwendigen Bestimmungen waren hier auch am
besten aufgezeichnet. Denn gegenüber am Heilig-Geist-Spital be-
fanden sich schon seit der Gründung der Stadt die Verkaufshallen
und Gewölbe der Kaufleute — die Lugstühle; dazwischen unter
freiem Himmel „in den Schranken auf dem Kirchhof" hatte das Blut-
gericht seine Stätte85; von hier aus müssen auch die Ratsbeschlüsse
durch die Stadtknechte (wohl erst in späterer Zeit) verkündigt worden
sein. Jene Jahreszahl mit dem Brotmass ist also entweder eine
lapidare Verordnung des Rats, wie man aus den übrigen Angaben
an der Turmvorhalle am liebsten annehmen möchte, oder sie giebt
Kunde von einem Jahre grosser Wohlfeilheit, wie man aus der ver-
schiedenen Grösse der beiden neben einander gezeichneten Brote
schliessen kann. In beiden Fällen konnte es aber keinen Sinn haben,
diese Zahl an einem Gebäude anzubringen, das eben erst zwei Meter
über den Boden sich erhob und noch lange Zeit vollkommen ein-
gerüstet stehen musste; denn solche Bestimmungen sind gewiss dazu
da, gesehen zu werden. Wenn also Adler den Beginn des Turmbaus
in das Jahr 12G8 setzt, weil der Bau zwei Jahre später so weit fort-
geführt sein musste, dass die erwähnte Zahl daran eingemeisselt
werden konnte, so scheint mir vielmehr, dass der Turm im Jahre
1270 etwa bis zur Achteckgalerie vollendet war, d. h. notwendig so
weit, dass am Unterbau die Gerüste wenigstens zum Teil beseitigt
werden konnten. Das geschah am leichtesten nach Errichtung des
Glockenstuhls, der, wie Auler nachweist, vor seiner Ummauerung
84 Auf diese bezieht sich eine im Jahre 1393 erlassene Verordnung des
städtiseben Ratsbuchs, die Schreiber Beilage p. 12 veröffentlicht, in der es
heisst: und Söllend die ziegler dis sweren ze tunde. und söllent die ziegel obertag
untertach und flachtach, murenziegel und estrichziegel machen nach der Form,
die an den münster gehowen stat.
Rb Allerdings erst für die folgende Zeit giebt das rote Büchlein des St.-
A, ]>. 135 ff. genaue Aufzeichnungen über die Förmlichkeiten, mit denen gegen
Ende des XIV. und zu Anfang des XV. Jahrhunderts das Glocken- oder Blut-
gericht zu Freibu7-g vor sich ging. Schreiber bat im Adresskalender 1826 diese
samt einer Urkunde veröffentlicht, über ein Malefizgericht gehalten an den Kirch-
hof Donnerstag vor Othmari 1555, in dessen Urteil der Obristmeister Baidung
erklärt: dass vor mir heut dato, als die grosse Glocke wie von Alters Herkommen
und Gebrauch gegangen ist und ich mit den 24 an freier Strasse am Kirch-
hof zu Freiburg obgemeldt öffentlich zu Gericht gesessen.
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überliegenden Strebewand sind die Grösse und die verschiedenen
Formen der Ziegelsteine eingehauen84 u. s. f.
Es wird gewiss niemand einfallen, diese Inschriften für ver-
däcbtig zu halten, oder auch nur anzunehmen, dass sie erst später
an dieser Stelle angebracht worden seien; die zur Kontrole des
Marktverkehrs notwendigen Bestimmungen waren hier auch am
besten aufgezeichnet. Denn gegenüber am Heilig-Geist-Spital be-
fanden sich schon seit der Gründung der Stadt die Verkaufshallen
und Gewölbe der Kaufleute — die Lugstühle; dazwischen unter
freiem Himmel „in den Schranken auf dem Kirchhof" hatte das Blut-
gericht seine Stätte85; von hier aus müssen auch die Ratsbeschlüsse
durch die Stadtknechte (wohl erst in späterer Zeit) verkündigt worden
sein. Jene Jahreszahl mit dem Brotmass ist also entweder eine
lapidare Verordnung des Rats, wie man aus den übrigen Angaben
an der Turmvorhalle am liebsten annehmen möchte, oder sie giebt
Kunde von einem Jahre grosser Wohlfeilheit, wie man aus der ver-
schiedenen Grösse der beiden neben einander gezeichneten Brote
schliessen kann. In beiden Fällen konnte es aber keinen Sinn haben,
diese Zahl an einem Gebäude anzubringen, das eben erst zwei Meter
über den Boden sich erhob und noch lange Zeit vollkommen ein-
gerüstet stehen musste; denn solche Bestimmungen sind gewiss dazu
da, gesehen zu werden. Wenn also Adler den Beginn des Turmbaus
in das Jahr 12G8 setzt, weil der Bau zwei Jahre später so weit fort-
geführt sein musste, dass die erwähnte Zahl daran eingemeisselt
werden konnte, so scheint mir vielmehr, dass der Turm im Jahre
1270 etwa bis zur Achteckgalerie vollendet war, d. h. notwendig so
weit, dass am Unterbau die Gerüste wenigstens zum Teil beseitigt
werden konnten. Das geschah am leichtesten nach Errichtung des
Glockenstuhls, der, wie Auler nachweist, vor seiner Ummauerung
84 Auf diese bezieht sich eine im Jahre 1393 erlassene Verordnung des
städtiseben Ratsbuchs, die Schreiber Beilage p. 12 veröffentlicht, in der es
heisst: und Söllend die ziegler dis sweren ze tunde. und söllent die ziegel obertag
untertach und flachtach, murenziegel und estrichziegel machen nach der Form,
die an den münster gehowen stat.
Rb Allerdings erst für die folgende Zeit giebt das rote Büchlein des St.-
A, ]>. 135 ff. genaue Aufzeichnungen über die Förmlichkeiten, mit denen gegen
Ende des XIV. und zu Anfang des XV. Jahrhunderts das Glocken- oder Blut-
gericht zu Freibu7-g vor sich ging. Schreiber bat im Adresskalender 1826 diese
samt einer Urkunde veröffentlicht, über ein Malefizgericht gehalten an den Kirch-
hof Donnerstag vor Othmari 1555, in dessen Urteil der Obristmeister Baidung
erklärt: dass vor mir heut dato, als die grosse Glocke wie von Alters Herkommen
und Gebrauch gegangen ist und ich mit den 24 an freier Strasse am Kirch-
hof zu Freiburg obgemeldt öffentlich zu Gericht gesessen.
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