Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Scheffer-Boichorst, Paul [Hrsg.]
Annales Patherbrunnenses: eine verlorene Quellenschrift des zwölften Jahrhunderts ; aus Bruchstücken wiederhergestellt — Innsbruck, 1870

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.22433#0018
Überblick
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
dem Vorgange des Herausgebers den ersten Bearbeiter nennen, am Voll-
ständigsten abgeschrieben. Doch sieht man recht deutlich, dass er wenig-
stens hier und da nicht Alles abschrieb.1 Eigene Zuthaten dagegen sind
nirgends erkenntlich.

Weit freier verfuhr der zweite Bearbeiter, ein Mönch von St. Pantaleon.
Um Alles abzuschreiben, fehlte ihm die Lust; er begnügte sich mit Aus-
zügen, die im Allgemeinen ungleich dürftiger sind, die nur selten die erste
Bearbeitung an Ausführlichkeit übertreffen.2 Erst später hat er sich enger
seiner Vorlage angeschlossen. Anderseits erschien sie ihm aber nicht aus-
reichend genug. Selbständig benutzte er, wie ich zeigen werde, die
st. albaner Annalen. 3 Weiter war er bestrebt, seiner Arbeit mehr kölner
Lokalfärbung zu geben. Daher fügte er nicht bloss die Eeihe der Aebto von
St. Pantaleon hinzu, sondern auch Manches, was Stadt und Bisthum be-
trifft, namentlich was zum Ruhme der Kölner gereicht.4

mung mit der zweiten Bearbeitung im Sinne haben? Auch dann würde seine Be-
hauptung nicht zutreffen; denn wie sich zeigen wird, geht die Uehereinstimmung
auf die albaner Annalen zurück. Vgl. Seite 20.

3 1) Das zeigt, wie schon Lehmann a. a. 0. 9 bemerkte, ein Satz zu 1153,
der von der Entsetzung des mindoner Bischofs handelt. Ich füge ein auderes Bei-
spiel hinzu, denn das Vcrhältniss ist für unsern Zweck nicht ganz unwichtig.
Ree. I. ' Ree. IL

1150. Urbs Trajectum tota cum 1150. Urbs Trajectum tota cum ecele-

aecclesiis incendio flagravit; ibi crux siis et odifieiis incendio conflagravit;
lignea, de alto cadens templi loco, in- ubi crux quedam lignea, de alto cadens,
cendio illesa permansit. desuper cadente templi tecto

cumtrabibus, illesa permansit; quae
otiam diutissimo in incendio po-
sita, postmodum incorrup ta est
i n v e 111 a, s o 1 u m m o d o c 1 a v i s p a-
t i b u 1 i, q u i b u s d o m i n i c a y m a g o
dotinebatur, liquefactis.

2) Sich die unmittelbar vorausgehende Vergleichung. Ausserdem wird sich
später nur noch ein gleicher Fall ergeben. Vgl. den Text zu 1114.

S) Den Beweis für die selbständige Benutzung führe ich Seite 20. Hier be-
merke ich nur Folgendes: Lehmann 1. c. 19 seq. behauptet, dass schon seit 1070
die hildosheimor Annalen benutzt seien. Dagegen verweist (ücsebrecht Gesch. d.
deutsch. Kaiserzeit 3,1043 auf die grössere Uebcreinstimmung mit den Annalen
von St. Alban, wie solche recht deutlich zu 1081, 1095, 1110 hervortrete. Man
kann aber, noch viel weiter zurückgehend, die albaner Annalen schon vor 994, mit
welchem Jahre die hildoshehiicr Annalen erst anheben, als Quelle der Königschronik
nachweisen. Denn jene Stelle zu 928, von der Lehmann 1. c. 17 bemerkt, dass
Pertz sie mit Unrecht dem Eckohard zuschreibe, findet sich ebenso in den albaner
Annalen: Ungari totam Franciam etc. Auch das Signum in sole zu 962 , wofür
Pertz keine Quelle nachweisen konnte, steht in den albaner Annalen: hier ist es die
erste Nachricht zu 963, während os in der Königschronik das Jahr 962 boschliesst.

4) Zuweilen ist diese Verherrlichung der Kölner recht ergötzlich; z. B.:
Ree. I. • Ree. II. .

1107. Coloniam preinit obsidione. 1107. Coloiiiam obsidione preniit cum

Cumque per spacium mensis casso ibi ingenti exercitu, ubi civibus
labore detineretur, Aquisgranum adiit. repugnantibus territus auffugit.
 
Annotationen