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hältniss zu den sächsischen Annalen einstweilen dahingestellt bleiben. Auch
mit den oft als Quelle bezeichneten Annalen von Iburg wird unsere Unter-
suchung sich eingehender zu beschäftigen haben. Hier ist nur noch hervor-
zuheben, dass nach Streichung alles Dessen, was sich auf andere Quellen zu-
rückführen lässt, namentlich ein Schatz von halberstädter Nachrichten übrig
bleibt. Liegt nicht eine verlorene Quelle zu Grunde, so war der Verfasser
aus dem Sprengel von Halberstadt. Seine überwiegend sächsischen Nach-
richten kennzeichnen ihn jedenfalls als Sachsen.
Das jüngste der hier zu berücksichtigenden Werke ist die sogenannte
Königschronik von Köln. Wir besitzen dieselbe in zwei Bearbeitungen, die
auf eine dritte verlorene Bearbeitung zurückgehen. 1 Deren Anfänge be-
ruhen auf anderen Quellen. Doch lässt sich, in dieser Beziehung nicht die
wünschenswerthe Sicherheit erlangen. Denn nur die zweite Bearbeitung ist
vollständig verglichen worden; der vorliegende Druck der ersten beginnt
erst mit dem Jahre 1106. Möglich aber wäre es, — die Sicherheit wird
sich ergeben, — dass der zweite Bearbeiter neben jener verlorenen Be-
arbeitung noch andere Quellen benutzte. Somit kann man nur die Quellen,
die in beiden Bearbeitungen erkenntlich sind, als Quellen des ursprüng-
lichen Werkes bezeichnen. Dahin gehört zunächst die erste, bis auf 1107
reichende Ausgabe von Eckehards Weltchronik. Als diese Quelle versiegte,
sollen nach dem Herausgeber die hildesheimer und sächsischen Annalen
benutzt sein, — eine Angabe, deren Prüfung ich mir vorbehalte. Auch
bleibt es einstweilen unentschieden, ob der Verfasser daneben noch andere
Quellen benutzte,2 ob er jene Nachrichten, die in den hildesheimischen und
sächsischen Annalen nicht enthalten sind, selbständig hinzugefügt hat. Als
seine eigene Arbeit muss das Werk seit 1144 gelten; nur das eine und
andere Mal hat er einen vorgefundenen Bericht, einen Brief oder ein Akten-
stück, sich zu Nutzen gemacht. Zuletzt ein wohlunterrichteter Zeitgenosse,
hat er sein Werk bis 1176 geführt.
Was so zusammengetragen war, hat offenbar Derjenige, den wir nach
1) Dass der zweite Bearbeiter nicht die uns vorliegende erste Bearbeitung
ausschrieb, dass also beide Bearbeitungen auf eine dritte zurückgehen, zeigte zuerst
der Herausgeber. M. G. Ss. 17,725. Des Weitern hat Lehmann De annalibus qui
vocantur Colon, max. 9 den Beweis geführt.
2) Die Bemerkung Wattonbachs, deren ich schon Seite 1 Anmerkg. 4 ge-
dachte, weiss ich nicht zu begründen. Die einzige Uebereinstimmung zwischen der
ersten, das heisst: der massgebenden Bearbeitung der kölner Annalen und der ver-
lorenen magdeburger Quelle, die also der sächsische Annalist, der magdeburger
Chronograph und lauterberger Chronist benutzten, ist gewiss nicht derartig, dass
eine Verwandtschaft anzunehmen wäre. Man vergleiche:
Annal. Colon. Annal. Magd, et Chron. Mont. ser.
1145. Cui communi electione Ber- 1145. Cui successit Bernhardue
nardus Clarevallensis monachus succes- cardinalis et abbas de sta. Anastasia,
sit et Romano more nomine mutato mutato nomine Eugonius.
vocatus et Eugenius.
Wahrscheinlich übersieht Wattenbach, dass es stets verschiedene Stellen,
worin einerseits die kölner und sächsischen Annalen, anderseits die sächsischen
magdeburger Annalen übereinstimmen. Oder sollte Wattonbach eine Ueberoinstim-
hältniss zu den sächsischen Annalen einstweilen dahingestellt bleiben. Auch
mit den oft als Quelle bezeichneten Annalen von Iburg wird unsere Unter-
suchung sich eingehender zu beschäftigen haben. Hier ist nur noch hervor-
zuheben, dass nach Streichung alles Dessen, was sich auf andere Quellen zu-
rückführen lässt, namentlich ein Schatz von halberstädter Nachrichten übrig
bleibt. Liegt nicht eine verlorene Quelle zu Grunde, so war der Verfasser
aus dem Sprengel von Halberstadt. Seine überwiegend sächsischen Nach-
richten kennzeichnen ihn jedenfalls als Sachsen.
Das jüngste der hier zu berücksichtigenden Werke ist die sogenannte
Königschronik von Köln. Wir besitzen dieselbe in zwei Bearbeitungen, die
auf eine dritte verlorene Bearbeitung zurückgehen. 1 Deren Anfänge be-
ruhen auf anderen Quellen. Doch lässt sich, in dieser Beziehung nicht die
wünschenswerthe Sicherheit erlangen. Denn nur die zweite Bearbeitung ist
vollständig verglichen worden; der vorliegende Druck der ersten beginnt
erst mit dem Jahre 1106. Möglich aber wäre es, — die Sicherheit wird
sich ergeben, — dass der zweite Bearbeiter neben jener verlorenen Be-
arbeitung noch andere Quellen benutzte. Somit kann man nur die Quellen,
die in beiden Bearbeitungen erkenntlich sind, als Quellen des ursprüng-
lichen Werkes bezeichnen. Dahin gehört zunächst die erste, bis auf 1107
reichende Ausgabe von Eckehards Weltchronik. Als diese Quelle versiegte,
sollen nach dem Herausgeber die hildesheimer und sächsischen Annalen
benutzt sein, — eine Angabe, deren Prüfung ich mir vorbehalte. Auch
bleibt es einstweilen unentschieden, ob der Verfasser daneben noch andere
Quellen benutzte,2 ob er jene Nachrichten, die in den hildesheimischen und
sächsischen Annalen nicht enthalten sind, selbständig hinzugefügt hat. Als
seine eigene Arbeit muss das Werk seit 1144 gelten; nur das eine und
andere Mal hat er einen vorgefundenen Bericht, einen Brief oder ein Akten-
stück, sich zu Nutzen gemacht. Zuletzt ein wohlunterrichteter Zeitgenosse,
hat er sein Werk bis 1176 geführt.
Was so zusammengetragen war, hat offenbar Derjenige, den wir nach
1) Dass der zweite Bearbeiter nicht die uns vorliegende erste Bearbeitung
ausschrieb, dass also beide Bearbeitungen auf eine dritte zurückgehen, zeigte zuerst
der Herausgeber. M. G. Ss. 17,725. Des Weitern hat Lehmann De annalibus qui
vocantur Colon, max. 9 den Beweis geführt.
2) Die Bemerkung Wattonbachs, deren ich schon Seite 1 Anmerkg. 4 ge-
dachte, weiss ich nicht zu begründen. Die einzige Uebereinstimmung zwischen der
ersten, das heisst: der massgebenden Bearbeitung der kölner Annalen und der ver-
lorenen magdeburger Quelle, die also der sächsische Annalist, der magdeburger
Chronograph und lauterberger Chronist benutzten, ist gewiss nicht derartig, dass
eine Verwandtschaft anzunehmen wäre. Man vergleiche:
Annal. Colon. Annal. Magd, et Chron. Mont. ser.
1145. Cui communi electione Ber- 1145. Cui successit Bernhardue
nardus Clarevallensis monachus succes- cardinalis et abbas de sta. Anastasia,
sit et Romano more nomine mutato mutato nomine Eugonius.
vocatus et Eugenius.
Wahrscheinlich übersieht Wattenbach, dass es stets verschiedene Stellen,
worin einerseits die kölner und sächsischen Annalen, anderseits die sächsischen
magdeburger Annalen übereinstimmen. Oder sollte Wattonbach eine Ueberoinstim-