AUKTIONS-BEDINGUNGEN.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in österreichischer
Kronen-Währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von zehn Prozent zum
Erstehungspreise.
Das mindeste Angebot ist 1 Krone, auch kann nicht weniger als um 1 Krone,
über 100 Kronen um 5 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen u. s. f. gesteigert werden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur genauen Besichtigung ausgestellt waren.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, oder die Nummernreihe zu unterbrechen.
Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält sich der Auktionator
das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen.
Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlag Eigentum des Erstehers. Dieselben
werden zwar auf Verlangen bis zu deren Übernahme am Schlüsse des Auktionstages
sorgfältig aufbewahrt, jedoch ohne weitere Haftung für mögliche Beschädigung.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen und übernimmt die Firma keine Haftung für eventuelle Ver-
luste oder Beschädigungen.
Aufträge übernimmt die unterzeichnete Firma und erteilt bereitwilligst auf die
Auktion bezügliche Auskünfte.
August Johannes Schelle.
Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in österreichischer
Kronen-Währung unter Zurechnung eines Aufgeldes von zehn Prozent zum
Erstehungspreise.
Das mindeste Angebot ist 1 Krone, auch kann nicht weniger als um 1 Krone,
über 100 Kronen um 5 Kronen, über 1000 Kronen um 50 Kronen u. s. f. gesteigert werden.
Reklamationen nach erfolgtem Zuschlage können nicht berücksichtigt werden,
da sämtliche Objekte zur genauen Besichtigung ausgestellt waren.
Der Auktionator behält sich das Recht vor, Nummern zu vereinigen oder zu
trennen, oder die Nummernreihe zu unterbrechen.
Bei vorkommenden Streitigkeiten über ein Doppelgebot behält sich der Auktionator
das Recht vor, die betreffende Nummer sofort nochmals vornehmen zu lassen.
Die Objekte werden nach erfolgtem Zuschlag Eigentum des Erstehers. Dieselben
werden zwar auf Verlangen bis zu deren Übernahme am Schlüsse des Auktionstages
sorgfältig aufbewahrt, jedoch ohne weitere Haftung für mögliche Beschädigung.
Der Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen und übernimmt die Firma keine Haftung für eventuelle Ver-
luste oder Beschädigungen.
Aufträge übernimmt die unterzeichnete Firma und erteilt bereitwilligst auf die
Auktion bezügliche Auskünfte.
August Johannes Schelle.