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Schlözer, August Ludwig von; Ludwig Ernst <Braunschweig-Lüneburg, Herzog> [Editor]
Ludwig Ernst, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, kaiserl. königl. und des h. Römischen Reichs FeldMarschall [et]c.: Ein Actenmäßiger Bericht von dem Verfaren gegen Dessen Person, so lange HöchstDerselbe, die erhabenen Posten als FeldMarschall, Vormund und Repräsentant des Herrn ErbStatthalters, Fürst Wilhelms V von Oranien, in der Republik der Vereinten Niederlande, bekleidet hat — Göttingen, 1787 [VD18 14288370]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28921#0255
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XXXIX. Friesland.

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Macht zerstreut habe, nebst verschiedenen andern vor und
nachher vorgefallenen Sachen. Aus diesem Mistranen und
Misvergnügen, sei ferner ein beinahe allgemeiner Haß gegen
die Person und das Ministerium des Herzogs erwachsen,
welchen, als Conüli'arium des FStatthalters, man im
Verdacht hatte, als wenn er die vornemste Ursache von
der felerhaften StatsVerwaltung wäre. Aus diesem Mis-
trauen und Misvergnüaen der guten Eingesessenen, waren
die allcrnachteiligstcn Folgen für die öffentliche Ruhe und die
gesetzliche Constitution dreses FreiStats zu befürchten, wel-
chen so viel möglich vorzukommen, die Pflicht jedes wolden-
kenden Regenten wäre. Ob es also nicht dienlich wäre, Sr
Hoheit Vorstehendes durch ein Missiv unter die Augen zu
bringen, und zu bezeugen , daß ElR., um den schädli-
chen Folgen vorzukommen, die aus dem allgemeinen Mis,
trauen und Misvergnügen der Eingesessenen, für die öffent-
liche Ruhe sowol, als für die gesetzliche Constitution dieses
FreiStats, zu befürchten wären, nicht umhin könnten, Se
Hol), aufs freundschaftlichste und nachdrücklichste zu ersuchen,
den Herzog auf die bestmögliche weise zu persuadi-
ren, daß sich solcher der Direcrion der Sachen begebe,
und sich aus der Republik retirire.
Zn den letzten Tagen eben dieses Monats Sept., brach- 229
te vorige Proposition aufs neue vor, bestand auf
derselben, und vermeinte, zur weitern Behauptung dersel-
ben, und besonders in Rrcksicht auf die Resolution der
Gen.Staren vom 2 Jul., erklären zu müssen, daß sie
zum äußersten erstaunt wären, aus deren Inhalt zu verae-
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