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Schlözer, August Ludwig von; Ludwig Ernst <Braunschweig-Lüneburg, Herzog> [Hrsg.]
Ludwig Ernst, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, kaiserl. königl. und des h. Römischen Reichs FeldMarschall [et]c.: Ein Actenmäßiger Bericht von dem Verfaren gegen Dessen Person, so lange HöchstDerselbe, die erhabenen Posten als FeldMarschall, Vormund und Repräsentant des Herrn ErbStatthalters, Fürst Wilhelms V von Oranien, in der Republik der Vereinten Niederlande, bekleidet hat — Göttingen, 1787 [VD18 14288370]

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https://doi.org/10.11588/diglit.28921#0296
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268

27!

Fünfter Abschnitt.
oder an dessen Gesetzmäßigkeit auf irgend eine Art zu zweifeln:
da wir von unfern Deliberationen und unfern Advisen, an
niemand, als an Gott allein , einige Verantwortung oder Er-
öffnung zu geben, gehalten find. Noch wollen wir zum Neber-
fluß, wiewol fchlechterdings nicht dazu verpflichtet, Ewr.
declariren, daß wir immer noch in den Gesinnungen, die wir
ln unferm Schreiben vom 14 Apr. geäußert haben, völlig
xerliiNren, und die darüber genommene Eonclusion immer
noch für vollkommen gesetzlich halten. Und was die Nicht-
mitZaluug der Stimme des Hrn. Obersten van
betrifft, so approbiren wir in alle Wege das Betragen der Com-
mittirten im Ausschuß von wegen des Onartirs
eien, als mit allen Regelndes Rechts vollkommen übereinstim-
mend, ans der Natur der Sache fließend, und vorzüglich auch
auf die Entscheidung von Ewr. Hrn. Vater Glorw. And. vom
2i Ian. 1749 gegründet; sintemal es evident ist, daß besag-
ter Hr. v. über eine Sache, wie dermalen die vor-
liegende ist, nämlich die Entfernung des Herzogs, nicht zu
stimmen befugt ist, indem derselbe Hr.v. in setz
ner Eigenschaft als Oberster, geradezu dem Herzoge als Feld-
Marschall fubordinirt ist, und diese Sache also ihn als eine
Militär Person geradezu betrifft. Doch wir wollen diese
Sache, um alle gehässige repcoclles in den jetzigen Umständen
zu vermeiden, nicht aufs r-^oureuieste poul'liren, in der Er-
wartung, daß Lwr. durch obangefürtes hinlänglich überzeugt
ftpn werden, daß Sie, be- näherem Nachdenken, und rei-
ferer Erwägung, Höchstdero Betragen hinten nach selbst nicht
werden billigen können, sondern vielmer in Zukunft derglei-
chen vemarckes, als welche sehr weit ausfehend, und fstr Lwr.
selbst von den allernachteiligsten Folgen werden können,
sorgfältig vermeiden werden.
Unterzeichnet und

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