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Schön, Theodor von
Aus den Papieren des Ministers und Burggrafen von Marienburg Theodor von Schön (Band 2): Anhang zum 1. Theil — Berlin, 1875

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https://doi.org/10.11588/diglit.24266#0077
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69

Publitandum,

betreffend die veränderte Verfassung der obersten Staats-
Behörden der preußischen Monarchie in Beziehung aus die
innere Landes- und Finanz-Verwaltung.')

Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden
König von Preußen ?c. rc.

haben beschlossen, den obersten Verwaltungs-Behörden sür
das Jnnere und die Finanzen eine verbesserte, den Fort-
schritten des Zeitgeistes, der durch äußere Verhaltnisse ver-
änderten Lage des Staats und den jetzigen Bedürfnissen des-
selben, angemessene Geschästs-Einrichtung zu geben, und heben
daher die in dieser Hinsicht bestandene Einrichtungen hiemit auf.

Die neue Versassung bezweckt, der Geschäfts-Verwaltung
die größtmöglichste Einheit, Krast und Negsamkeit zu geben,
sie in einen obersten Punkt zusammen zu fassen, und die
Geisteskräfte der Nation und des Einzelnen auf die zweck-

9 1. Theil Seite 57.

v. Rönne in seinem Staatsrecht theilt im 2. Bande 1. Abtheilung
Seite 49 dieses Publikandum nur im Auszuge mit.
 
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