VII.
Dciüsche Nechtsgedaillml.
— untergegangen ist das dentsche Recht nicht, und die
Juristen jener Zeit haben sich unöewußt ihm gebeugt
und alles, was von ihm lebenskrästig gewesen, nur mit
dem Gewande des römischen Rechtes bedecken, nicht
bescitigen können.
AnLreas Heusler.
Die — Geschichte arbeitet mit alten Gedanken und
prägt sie in nene Form.
Heinrich Irunner.
25
Dciüsche Nechtsgedaillml.
— untergegangen ist das dentsche Recht nicht, und die
Juristen jener Zeit haben sich unöewußt ihm gebeugt
und alles, was von ihm lebenskrästig gewesen, nur mit
dem Gewande des römischen Rechtes bedecken, nicht
bescitigen können.
AnLreas Heusler.
Die — Geschichte arbeitet mit alten Gedanken und
prägt sie in nene Form.
Heinrich Irunner.
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