Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
668

X. Umsturz und Einheit im fremden Rechte.

Dies ist der Grundgedanke der neuen deutschen Civilproceßordnung,
er bezeichnet ihr ideales Ziel.

Aber auch dieser Gedanke rvar weder deutsch, noch neu. — Der
römische Proceß, obwohl principiell dem gleichen Ziele nachstrebend, hatte
durch die kormulu eine gewisse Gliederung des Verfahrens erreicht, in der
späteren Kaiserzeit fiel diese Schranke. Der mittelalterliche canonische
Proceß aber war bewußt „berechnet auf die vollständigste Ausübung des
Vertheidigungsrechts der Parteien" zur Verhütung einer Verletzung des
materiellen Rechts.

Gerade gegen diese Grundlage: vollste Parteienfreiheit zum Zwecke
gerechter Nrtheilsfällung, hatte sich das deutsche Rechtsgefühl ausgelehnt und
Besserung gesucht, theils durch Stärkung der Richtergewalt, theils durch
Herstellung einer gesetzlichen Gliederung des Verfahrens. Dreihundert-
jährigen Kampfes bedurfte es, um diese Forderungen deutscher Rechts-
anschauung zum Siege zu sühren. Und nun, als der Sieg entschieden
war, als es sich darum handelte, an die Stelle der zahlreichen, in Einzel-
heiten untereinander abweichendcir Particulargesetze ein einheitliches Recht
für Deutschland zu schaffen, da verschmähte man eincn sorgfnltigen Ausbau
auf den alten Grundlagen. Die äußerlich blendenden Einrichtungen Frank-
reichs wurden zum Vorbild genommen.

Sorgfältige, fleißige, deutsche Arbeit wußte zwar manche Fehler
und Mißbrüuche des französischen Verfahrens zu beseitigen. Unser heutiger
Proceß ist keineswegs eine blinde Nachahmung des französischen. Sein
Grundgedanke ist aber auch mit nichten ein sranzösisch-nationaler, er war ja
bereits in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts aus Jtalien zu uns
herübergedrungen, um in mühsamer Arbeit auf deutschem Boden über-
wunden zu werden.

Was jetzt geschah, war ein Rückgriff auf jene Zeit, eine abermalige
Reception romanisch-canonischen Rechts; um so befremdender und
gefährlicher, als sie dieses Mal nicht zwangsmeise von oben herab erfolgte,
sondern in freier Neberzeugung durch fast einstimmigen Beschluß vollzogen
wurde von der verfassungsmäßigen Gesammtvertretung des deutschen Volks
un neuen deutschen Reiche.
 
Annotationen