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I)errenbäufer der adligen 6üter Räume
mit gewirkten Tapeten im 17. und 18.
Jahrhundert befeffen haben und es Hegt
die Möglichkeit vor, daß diefer Brauch
auf den adligen 6ütern allgemeinerer Hrt
gewefen ift; er klingt ja in der Gepflogen-
heit, die bürgerlichen Wohnräume mit
hoben I^oljgetäfetn, die tapetenartig be-
malt waren, und mit bemalten Ceinwan-
den ?u bekleiden, im 18. Jahrhundert an
vielen Orten nach!

Der für eine Prüfung zurückbleibende
Beftand an Hrbeiten von Bildwirkern um-
faßt Wandteppiche, Rücklaken, Kaminkap-
pen und Kiffen; die Beftände in den fllu-
feen des Candes find wenig umfangreich.
Das Tbaulow-fllufeum befitjt fieben, das
Kunftgewerbe-Ölufeum in Flensburg, ein-
fcbließlicb der Brucbftücke, feebsjebn, und
das Kreismufeum in ffleldorf $wei Wir-
Ubb. 4. gn Öriör gmirtas fäW aus Crüinirftröt mit ^ereien. Durch eingebende Dacbforfcbun-
brr Bnrftriluntr brs Brrhaufa goftpija. 9«« konnten noch zahlreiche Hrbeiten aus-

fiunftttnnrrbrmufruni flrnsburn gekündet werden; insgefamt bandelt es

ftcb um reichlich aebtng Wirkereien. Der
Zahl nach überwiegen unter diefen die Kif-
ffienge bat noch im vergangenen Jabrbun- Betrachtung bauptfächlicb die Grundlage
dert häufig willkürlich ?u Grunde geben Ten weitaus, Tie mögen daher für diefe
laffen, was beute als hoftbares Gut ge- abgeben.

fcbätjt würde; fo diente ein gewirkter Die frage, inwieweit die alten Wirhe-
€eppicb mit 18 biblifeben Darftellungen reien über das Cand verteilt gewefen find,
in der Habe des Dorfes I)oyer noch vor läßt fieb nur mit I^ülfe derjenigen Stücke
25 Jahren als Schütte für das Korn, bis beantworten, die fieb in öffentlichem und
er in die I)ände eines Huf häuf ers gelangte; altem Befit? befinden oder über welche,
die gewirkten Verdüren, die beute Sier-
hagen Tcbmücken, wurden als Kornfäckc
auf einem Wahlftorfer fuhrwerk entdeckt.
Große Wandteppiche auf fauerbof in
Hordfcbleswig und auf mehreren Gütern
in I)olftein wurden die Beute von Hlter-
tums- und Produhtenbändlern ufw. Wir
wiffen beute nicht mehr, wie diefe umfang-
reichen Hrbeiten ausgefeben haben; für
unfere Streife kämen fie nur in Betracht,
fofern fie als 6r$eugniffe von nieder-
deutfeben Werhftätten gelten könnten; da-
rum febeiden auch von den anderen noch
im Cande erhaltenen Wirkarbeiten jene
aus, welche flandrifcben oder franjöfifcben
Urfprunges find: $u diefen gehören grö-
ßere Tapeten auf den herzoglichen Scblöf-
fern Glücksburg und Grünbolj, die von
Barraband 1714 in Berlin gewirkten Tep-
piche, mit dem pieffen'fcben Wappen, bis
vor einem Jahr auf Rantzau, welche beute
das Reicbtagspräfidium febmücken, Wir-
kereien auf Hltenbof und ?wei Tapeten
von Damp, welche fieb beute im Befitj des f?bb. ä. p Öriör grairhtrs ßiffrn rnit ber Barftrilung;
■Chaulow-fflufeums befinden. 6s bleibt Paulus unb Silas im tSrfänania ju liMjilijjpt.
immerbin beachtenswert, daß einzelne pufrum für ßttnft nnö tßriurrbr, Hamburg
 
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