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Sibylla Augusta <Baden-Baden, Markgräfin>; Karl <VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> [Hrsg.]
Extractus An Ihro Kaiserl. Majestät. Allerunterthänigster Klag und Bitte, Der verwittibten regierenden Marggräfin zu Baaden Baaden. Contra Herrn Hertzogen zu Würtenberg und den Commendanten der Veste Kehl Bar. V. Roth: Mit Beylagen: Sub N. 1 usque ad N. 21 inclus. ; [Rastatt den 7ten Octobris 1723] — [S.l.], [1723] [VD18 14258803]

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https://doi.org/10.11588/diglit.24843#0012
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ser billigmäßigcs LoniKcarionS - Gesuch zu seiner Zeit auss beste zu lecunäirett.
Wir können auch bcy dieser Gelegenheit nicht umbgchcn/ Euer Ldn.zu re-
prXicntiren : l.mo. Ob eine so große Brennholzes - <^>>3iiritätzurNothdurffk
der L^.ii niton erfordert und conllmiiret werden könne ? Insonderheit abcr/ob die
Unrbständc der Vcstung erforderen wollen / daß kein Holtz von den Untcrtha-
neu in nÄtnrs geliefert / fondcrn jedes Clastter mit z. Gulden bezahlt werden
muffe? Ja fo gar kcinein Unterrhancn zu vergönnen seye / den eigenen Koly-
Abgang andcrwärtig zur Lieferung fclbstcn anzukaustcn? Der ^chmcn, Pfäh-
len und anderer dergleichen Nothwcndigkeitcn für dicfesmal zu geschweige»;
Dcrgcstalten/ daß Euer Ldn.init Uns hoffentlich zu ermessen geruhen werden/
wie nöthig es seye / von Craißes wegen der Sachen auf den Grund zu schauen
und zu verordnen / damit über die bißheriqe Kehler Haußhaltung/ zum besten
des Craißes / genügsame Rechnungen pr^Lrt und untersucht werden sollten.
Wir können auch 2.60 nicht umbhin/Euer Ldn. zur Überlegung anheim zu ge«
den / ob dann bcy jetzigen Friedens-Zeiten die Noch erfordere / in gedachter
Vcstung eine so stänke Ousrnilon, und dabeynebcn einen Feld-dlLrcKsii-l.ieu.
renLiltcn zuin Lommcucirnten dafclbst/mit so schweren 8peescn zu unterhalten?
Ja wir wollen z.lcns zu EucrLdn. so dann aller Hoch - und Löblicher M>r-
Ständen vernünfftjqer Erwcgung ausgestellt scyn lassen / ob des Löbliche»
Schwäbischen Crcyßcs LarricuiLr - Nutzen und Lonvenieu? erfordern könne /
sich mit Unterhaltung dieser Vcstung länger zu beladen ? und zwar bcy die-
sen Umbständen / da i-n-ä diese Vcstung von fo geringer impon-w? ist / daß
selbige / wann ste auch mir allen Nochwcndigkcitcn versehen wäre / sich wider
eine Belagerung kauin 4. Läge lang behaupten kan / und folgsam nach Der-
fliessung einer so kurtzen Zeit/ mit Mannfchafft / Geschütz und
dem Feind überlassen werden muß; r.äö der Ort kein oder Sicherheit für
das Reich und die benachbarte Craiß-Stände ist/ indeme Franckreich im Fall
des Friedcnbruchs/ so wohl ober-als unterhalb der Vejkung / insonderheit aber
zu lorrlouir und anderivärtig den Rhein pMren/ und so fort derselben unge-
hindert in den Craiß / sonderlich die benachbarte Landschafftcn eindringcn /
und dieselbe entweder in LoncnKukion , oder Feuer und Brand setzen kan ;
ES scheinet auch / daß dieses alles bey der Reichs-Vcrsaminlung wohl erwogen/
und dahcro äiKculk-rt werden wolle / offtbcineldtes Ort Kehl für eine Rcichs-
Vcstung anzunchmen / und zu derselben conlervAion und Unterhaltung et-
was zu verwilligcn / oder dein Löblichen Schwäbischen Craiß zu KomKciren;
Dessentwegen können wir unseres Orks nichtabsehcn/wie der Löbliche Schwä-
bische Craiß sich werde entschliessen können / eine gleichsam vergebliche / nie-
manden zum Dortheil dienende Bürde zu conrinmrcn; Jedoch aber wollen
wir Euer Ldn. hochvcrnünfttige Gcdanckcn hierunter uns freund-inuhmk.
ausbitten / damit wir mit Deroselben dasjenige / was des Löblichen Crai-
scs gemeines Wollen» und Nutzen erfordern inag / in gutem Vertrauen
anqehen / beschliessen / und vollziehen mögen; Womit re. Rastatt den 6.rm
Mertz i/2Z.

No. Z.
 
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